DE 1 Jahr praktisch technische Tätigkeit - vorläufiger Bescheid möglich?

kurisu

Vielschreiber
Hallo miteinander,

Ich wollte mal fragen, ob ich vorab beim Patentamt prüfen kann, ob meine Tätigkeiten (HiWi, Werkstudent, Praktika,...) für das praktisch technische Jahr ausreichen und diese mir dann eine Art Bescheid ausstellen (dass ich die Anforderungen für das Jahr erfülle bzw wieviel Monate ich noch nachholen muss)? Oder kann ich das nur prüfen lassen, wenn ich schon eine Ausbildungszusage von einem Patentanwalt habe? Wie seid ihr da vorgegangen, wie ist das gängige Vorgehen?

Danke schonmal!
 

pak

*** KT-HERO ***
Hallo Kurisu,

ich kenne es so, dass man zunächst alle möglichen Praktika o. ä. absolviert, eine Ausbildungsstelle sucht/findet und anschließend gemeldet wird, woraufhin geprüft wird, ob das praktische Jahr vollstädnig absolviert wurde. Da ich selbst genug Praktika auf dem Buckel hatte, stellte sich bei mir die Frage gar nicht. Wenn Du aber Zweifel an der Vollständigkeit hast, finde ich Deine Idee nicht schlecht. Eine einfache Anfrage kann hier nichts schaden. Eine verbindliche Aussage oder gar einen Bescheid würde ich jedoch nicht erwarten. Solltest Du jedoch eine schriftliche/mündliche Einschätzung erhalten, so werden die Verantwortlichen - denke ich - später wohl eher nicht mehr davon abweichen.

Gruß

pak
 

arcd007

*** KT-HERO ***
Hi allerseits,

ich denke nicht, dasß Du einen offiziellen Bescheid o.Ä. bekommst. Hierzu müßtest ja Du bzw. Dein Ausbilder einen entsprechenden Antrag auf Ausbildung zum Patentanwalt stellen.

Eher könntest Du informell beim DPMA anfragen, ob Deine Tätigkeiten die Voraussetzungen des praktisch technischen Jahres erfüllen. Normalerweise sind die Damen und Herren beim DPMA hilfsbereit und nett.

Ciao

arcd007
 

Karl

*** KT-HERO ***
Hallo kurisu,

Nachfragen beim DPMA ist sicherlich empfehlenswert. Eine gute Übersicht bekommt man jedoch bereits unter dieser Seite des DPMA: http://www.dpma.de/amt/aufgaben/pat...ung/praktischetechnischetaetigkeit/index.html

Grade die Anerkennung von Praktika ist also relativ problematisch. Da die Tätigkeit als HiWi zusätzlich zum Studium erfolgt schätze ich auch da, dass es gut ausschaut (Vorraussetzung: Labor-HiWi nicht Korrekturhelfer für Übungsaufgaben etc...)
 

kurisu

Vielschreiber
Also ich habe dort angerufen und meine zuständige Dame meinte, dass es nicht geht. Sprich, ich muss den kompletten Antrag inkl. Ausbildungserklärung des PA einreichen und dann wird der komplette Antrag überprüft (inkl. praktisch technisches Jahr)
 

Karl

*** KT-HERO ***
Zum Thema Anrufen:

Ich habe mal eine Information von der Rechtsauskunft des DPMA benötigt. Zunächst hatte ich gehoft, die könnten mir allgemein etwas zu einer bestimmten etwas komplexteren Fragestellung sagen. Dies hat nicht funktioniert, die Dame am anderen Ende der Leitung schien Angst zu haben etwas falsche zu sagen und reagierte reserviert bis abwehrend.

Ich habe die Fragestellung dann auf einfache Ja/Nein Fragen heruntergebrochen. Danach gab es dann - etwas widerwillig - Antworten.

Also: Ich könnte mir vorstellen, dass die zuständige Stelle eventuell auskunftsfreudiger wird, wenn du sie ganz klar fragst: wird die Tätigkeit XYZ anerkannt.
 

kurisu

Vielschreiber
Noch eine andere Frage: Muss für das praktisch technische Jahr 40h/Woche gearbeitet werden? Bzw werden dann Tätigkeiten mit 35h/Woche nur mit 87,5% für das Jahr angerechnet?
 

arcd007

*** KT-HERO ***
Hi kurisu,

meines Wissens ist von 40h/Woche auszugehen. Bei weniger als diese 40h/Woche muss man diese "nacharbeiten". Zumindest damals bei mir wurde von 40h/Woche als Berechnugnsgrundlage ausgegangen.

Ciao

arcd007
 

smaica

Vielschreiber
Hallo,

über das praktische Jahr "technischer" Tätigkeit, mache ich mir im Moment auch Gedanken.
Aktuell promoviere ich an einem Institut im öffentlichen Dienst (nicht an der Universität). Ich denke diese zeit wäre anrechenbar, oder?

Aber nun mache ich mir um die Tätigkeit als solche Gedanken. Wie "technisch" muss denn technisch sein? Das Thema kommt aus der Meteorologie und promovieren tue ich im Fachbereich Physik als rer.nat.
Ich beschäftige mich grob mit Atmosphätenphysik und programmiere dazu im Moment fast ausschließlich.
Ist das eine "technische" Tätigkeit?
Könnte ich dazu evtl auch direkt beim DPMA nachfragen?

Viele Grüße,
smaica
 

Asdevi

*** KT-HERO ***
Als promovierter Physiker dürftest du eigentlich keine Schwierigkeiten haben. Ich würde da auch nicht groß Aufmerksamkeit auf mich lenken, dass etwas vielleicht doch faul sein könnte. Einfach auf die Promotion verweisen, das sollte reichen.

Deine Promotion wird ja wahrscheinlich über 3 Jahre gedauert haben, so dass das DPMA stillschweigend davon ausgeht, dass zumindest ein Drittel davon schon irgendwie praktisch verbracht worden sein wird. Bei mir hat jedenfalls keiner nachgefragt, was ich während der Promotion so getrieben habe.

Anders ist es im Parallelthread, wo überhaupt nur eine einjährige Tätigkeit zur Diskussion steht und diese auch offensichtlich großteils theoretisch ist.
 

Blood für PMZ

*** KT-HERO ***
1 Jahr praktisch technische Tätigkeit

Hallo Smaica,

Momentan bist Du doch offenbar noch an der Quelle. Also könnte man jetzt noch Zeiten sammeln und Dinge steuern.

Mussten da nicht Sensoren ausgelesen oder ihre Anschaffung ausgewählt und die Inbetriebnahme gecheckt werden? Thermometer sind auch Sensoren ... Ein Anfängerpraktikum war vielleicht zu betreuen? Messknecht- und sonstige Hilfsdienstleistungen für den Amtschef oder Professor zu machen? Ein Kolloquium irgendwo vorzubereiten? Das Institutsmuseum aufzuräumen? Das kann man alles sehr überzeugend formulieren, was ja zukünftig ohnehin Dein Job sein soll. Und wenn was fehlt, dann machst Du das genau jetzt und lässt es Dir kurz amtlich bestätigen. Noch sind die Leute da, die Dir wohlgesonnen sind und sich an Dich erinnern können. Leichter wird es nie wieder.

Frohes Schaffen

Blood für PMZ
 

smaica

Vielschreiber
Herzlichen Dank für die beiden hilfreichen Beiträge!
Mit der Messtechnik und Sensorik habe ich selbst leider nichts zu tun, aber ich werde zusehen, dass ich irgendein Praktikum finde, welches ich ein Semester betreuen kann oder so und ansonsten kein großes Aufheben um den genauen Inhalt meiner Promotion machen.
Vielen Dank!
 

silvio_h

GOLD - Mitglied
Hm, von wegen nicht viel Aufhebens um Inhalt der Promotion: ich kann mich erinnern, dass ich letztes Jahr eine Beschreibung der Tätigkeiten während meiner Promotion, welche von meinem Betreuer unterschrieben werden musste, den Unterlagen beifügen musste, um zur Ausbildung zugelassen zu werden. Da kann man letztlich aber ja alles mögliche reinschreiben und sich signieren lassen...
 

PriorArtDefense

SILBER - Mitglied
Liebe Forumanden,

Während es bis vor Kurzem möglich und auch nicht unüblich war, vor der Bewerbungsphase bei den verschiedenen Kanzleien bereits einen vorläufigen Antrag auf Anerkennung der einjährigen praktisch-technischen Tätigkeit zu stellen, werden diese Anträge seit 7/2014 nicht mehr bearbeitet, so dass oben gesagtes gilt.

Gruß.
 
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