Sind wir Systemrelevant?

Industrie_EPA

BRONZE - Mitglied
Sind wir in Zeiten der Corona-Krise nicht auch Systemrelevant?

Rechtsanwälte gelten aufgrund ihrer Eigenschaft als Organe der Rechtspflege bereits in mehreren Bundesländern als Systemrelevant (https://www.haufe.de/recht/kanzleim...-fuer-systemrelevant-erklaert_222_514350.html).

Sollten...

1. Deutsche Patentanwälte
2. Zugelassene Vertreter
3. Patentingenieure
4. Patentsachbearbeiter
5. Pafas​

als Systemrelevant eingestuft werden?

Weiß jemand etwas über entsprechende Aktivitäten in den einschlägigen Berufsverbänden Patentanwaltskammer, epi, VPP?

Freue mich über Eure Meinungen und Begründungen.

Bleibt gesund
Euer Industrie_EPA
 

Blood für PMZ

*** KT-HERO ***
Patentanwälte sind ebenfalls unabhängige Organe der Rechtspflege, das ist schon in § 1 der Patentanwaltsordnung so geregelt.

Wenn das also das Kriterium ist, wäre die Sache klar.

Für die anderen Berufsgruppen aus der Frage gilt das allerdings nicht. Allerdings ist der Patentanwalt als unabhängiges Organ der Rechtspflege ebenso wie unsere Rechtsanwaltskollegen ohne die Unterstützung durch die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in seiner Arbeitsfähigkeit deutlich eingeschränkt. Zu den ReNos und juristischen Mitarbeitern sagt der Aufsatz von Haufe allerdings nichts.

In ihrer Verantwortung für ihre Aufgaben und auch aus eigenem Interesse haben viele Kollegen aber jetzt meist spontan durchaus sinnvolle und sehr unterschiedliche Modelle der Home Offices kreiert, für sich und ihre Mitarbeiter(innen). Von daher könnten angestrebte Folgen wie Betreuungsplätze in der Kita etc. aus anderen Gründen problematisch werden. Aber vielleicht überholt uns hier die Realität.

Frohes Schaffen
Blood für PMZ
 

Lysios

*** KT-HERO ***
Rechtsanwälte gelten aufgrund ihrer Eigenschaft als Organe der Rechtspflege bereits in mehreren Bundesländern als Systemrelevant

Z.B. laut RAK München gilt aber nur:
Das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales hat klargestellt: Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind Teil der kritischen Infrastruktur und berechtigt, eine Notbetreuung in Kita und Schule in Anspruch zu nehmen, sofern ihre Tätigkeit der Handlungsfähigkeit zentraler Stellen der Justiz dient. Dies betrifft auch Mitarbeiter der Kanzlei.

Siehe:
https://www.rak-muenchen.de/rak-muenchen/aktuelles-zur-covid-19-pandemie/kanzleibetrieb.html

Im Antragsformular heißt es dann bloß:
der Handlungsfähigkeit zentraler Stellen von Staat, Justiz (auch Rechtsberatung und -
vertretung sowie die Notariate)

Siehe:
https://www.stmas.bayern.de/imperia...mular_erklaerung_notbetreuung_stmas_stmuk.pdf

Also einfach mal ausprobieren und den Antrag ausfüllen und abschicken.
 

Asdevi

*** KT-HERO ***
Meine Kinder sind seit dem 27. 4. in der Notbetreuung in der Kita (in Bayern). War überhaupt kein Problem.

Unserer Kanzlei wurde auch per Email von der Patentanwaltskammer bestätigt, dass Bayern Patentanwälte als systemrelevant anerkennt.

P.S.: Für die Angestellten der Kanzlei ist es sowieso kein Problem, wenn in der Kanzlei auch ein Rechtsanwalt als Partner tätig ist, denn der ist zweifellos systemrelevant.
 
Zuletzt bearbeitet:
Oben