Erstes Juristisches Staatsexamen

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Julia

Guest
ich habe gelesen, dass ein juraexamen den fernstudiengang überflüssig macht. gibt es jemanden hier, der dieses privileg hatte?

ich würde gerne wissen, ob man damit auch nachteile hat (fehlende/s kontakte/wissen ohne fernstudium hagen?)

und wie sich der gesamte ablauf der bewerbung zum patentanwalt dann verändert. speziell auf was man dann in der praktischen ausbildung achten muss und ob dann ein jahr ausbildung genügt.

dankeschön
 
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Gert

Guest
Hallo Julia!

§19b I PatAnwAPO: Hagen kann man sich mit erstem Staatsexamen sparen. Allerdings ist Hagen ohnehin nicht der dicke Brocken, so viel spart man sich also nicht. Sonst ändert sich nämlich nichts, siehe PatAnwAPO:

http://www.dpma.de/formulare/v1620.pdf

Die Kontakte in Hagen sind nicht überlebenswichtig, es gibt auch noch die AGs und in größeren Kanzleien Kandidaten-Kollegen.

Mir ist niemand bekannt, der VOR seinem Ausbildungsbeginn bereits das 1. Staatsexamen hatte. Es gibt manche, die machen das 1. mehr oder weniger NEBEN der Ausbildung, ob nun sinnvoll oder nicht....
 
G

Gast999

Guest
Ich kenne zwei Leute, die nach einem kompletten Studium in Jura mit beiden Examina nochmal was anderes studiert haben und dann auch noch die Ausbildung zum PA durchgezogen haben. Meiner Ansicht nach ist das Dummheit, Geldverschwendung, Zeitverschwendung o.ä. Wenn dann wirklich nur das erste Examen. Nachteile gegenüber Hagen hat das hinsichtlich der Wssenbasis in Jura sicher nicht, eher Vorteile. Aber: Das erste Examen neben der Kandidatenzeit durchzuziehen ist meiner Ansicht nach zeitlich gar nicht oder nur schwer möglich, da die Regelstudiendauer 9 Semester beträgt. Danaxch kämme ja dann das erste Examen und dann erst die Referendarszeit und das zweite Examen (sofern ich das von meiner Frau noch richtig im Kopf habe).

Fazit: Hagen normal neben der Ausbildung ist m.E. der eifachste Weg und fütr das erste Examen kann man sich eh nicht kaufen.
 
G

gast

Guest
Naja, ganz so doof ist es nicht: Nach dem zweiten Examen hat man immerhin keine Probleme mehr mit Vertretungsbefugnissen, kann sich die EP-Prüfung sparen und sieht einem eventuellen Patentgerichtshof mit den hinlänglich diskutierten Problemen für Patentanwälte eher gelassen entgegen. Wenn man bedenkt, dass die Kammer versucht über ein (teures) Hagen II-Studium die Befugnis zur Vertretung vor dem europäischen Patentgericht zu erkämpfen und dann vergleicht, Jura einerseits, Hagen I und II plaus EP-Prüfung andererseits und dann immer noch nicht beim EuGH, LG, OLG zugelassen, könnte es schon lohnen, Jura nebenher zu studieren. Zumal es auf die bei Juristen gefürchtete Note dann wohl weniger ankommt.

Ich habe übrigens mal gehört, daß das OLG Köln die Patentanwaltszeiten als Referendarzeit anerkennt, so daß man zumindest schon die Zeit bei Verwaltung (DPMA), Gericht (BPatG/LG) und Anwalt plus Wahlstage bereits hat. Es würde dann fehlen die Staatsanwaltsschaft, die einen Referendar meist ohnehin nicht sehen will, die restliche Gerichtszeit und die juristische Arbeitsgemeinschaft plus Lernaufwand für das 2. Examen. Hagen II und EP ist da auch nicht viel weniger.

Bezüglich der Studiendauer darf man nicht unterschätzen, daß der Kandidat bereits gelernt hat zu studieren: Ein Zweitstudium geht mesit viel schneller als das Erste, da man ja schon weiß, wie man am schnellsten zu den Studienleistungen kommt (entsprechend größer Einsatz natürlich vorausgesetzt).
 
J

Julia

Guest
Vielen Dank allerseits!

Ich habe mein 1. Examen schon und fand Jura nicht mehr so prima und bin deswegen auf dem Weg zum Ingenieur.

Wahrscheinlich ist es das Beste, wenn ich mir mal einen persönlichen Eindruck von dem Arbeitsalltag eines Patentanwalts im Rahmen eines Praktikums verschaffe.

Falls jemand eine Kanzlei in München empfehlen kann, in der nette Menschen in angenehmer Atmosphäre arbeiten, dann bitte nicht zögern!
 
G

Gast999

Guest
gast: Also Jura bis zum Schluss zu studieren und dann noch die PA-Ausbildung zu machen, finde ich schon doof, da Du ja die Vertretungsbefugnisse sowieso hast. Das technische Wissen sollte man sich natürlich aneignen (am besten in einem entsprechenden Studium). Allerdings muß ich aus der Praxis sagen, daß ich da eine Kanzlei kenne, wo jeder Dr. jur und Dipl.-Ing. ist, und als ich von denen mal einen Einspruch kassiert habe, bin ich bei der Einspruchsbegründung fast umgefallen, so bescheuert war die Argumentation der Sachverhalte (aus technischer Sicht). (Ging für unseren Mandanten mit einer schallenden Ohrfeige für die Gegenseite positiv aus :)).

Julia: Ja dann, viel Glück beim Ing.-Studium und der späteren Ausbildung.
 
G

gast2000

Guest
Julia schrieb:
Falls jemand eine Kanzlei in München empfehlen kann, in der nette Menschen in angenehmer Atmosphäre arbeiten, dann bitte nicht zögern!
Dazu fehlt nur noch eine Kontaktadresse.

Vielleicht solltest Du auch Deinen technischen Background angeben, da sich damit einzelne Adressen besonders empfehlen oder komplett wegfallen.
 
M

Mekkakopp

Guest
gast2000 schrieb:
technischen Background
Das erste denglische Wort im ganzen Thread. Prima. Dabei hatte er so verheißungsvoll angefangen. War das jetzt nötig?

Gast999, spar' Dir Deine Kommentare.
 
G

Gast999

Guest
Mekkakopp: Von Dir laß ich mir meine Meinung ganz bestimmt nicht verbieten. Vor allem dann nicht, wenn Du das so toll begründest.
 
G

gast2000

Guest
Nur am Rande (da sich hier eine Diskussion wohl wirklich nicht lohnt):

BACKGROUND findet sich in jedem vernünftigen Wörterbuch der englischen Sprache, und jeder von uns sollte aus englischen Anmeldungstexten die Überschrift "Background of the invention" kennen. Das Wort wird in meinem ersten Beitrag also korrekt in seinem ursprünglichen Sinn (allerdings in einem ansonsten deutschen Text) verwendet.

Konsequenz? Es handelt sich nicht um ein "denglisches" WORT, sondern schlimmstenfalls um einen "denglischen" SATZ.

Wie sagt mein Ausbilder so schön: "Die Kandidatenausbildung ist eine Schule der Genauigkeit."

So. Dem hab ich's aber gegeben.
 
K

Kand.

Guest
Zum Thema Rechtsanwalt und Patentanwalt in einer Person wäre nur noch hinzuzufügen, daß dieser in jeder Verletzungssache sowohl in seiner Eigenschaft als Rechtsanwalt als auch in seiner Eigenschaft als Patentanwalt - und damit doppelt - abrechnen kann und darf (vgl. BGH I ZB 37/02 "Kosten des Patentanwalts").

Auch dies stellt einen nicht unbeträchtlichen (finanziellen) Vorteil dar.
 
J

Julia

Guest
nett hier bei euch.

guter hinweis von gast 2000:
studiere technologiemanagement in stuttgart (ähnlich maschinenbau) und empfehlungen für angenehme kanzleien in münchen bitte hierhin: mistelbauerj[at]hotmail.com

nochmaliges dankeschön
 
L

Lisa

Guest
@ julia:

"Technologiemanagement" hört sich für mich ein bisschen so an wie Wirtschaftsingenieurwesen, und das wird vom DPMA nicht ohne Weiteres anerkannt - bist Du sicher, dass das als technischer / nat.wi. Studiengang gilt?
 
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Gast999

Guest
Kand.: Entschuldige, wenn ich nochmal nachhake. Wie viele Verletzungsfälle setzt Du voraus, bis sich ca. 5 Jahre Studium + Referendariatszeit zusätzlich rechnen?
 
K

Kand.

Guest
@ Gast999: Rechnest Du bei denjenigen Kollegen, die auf ihrem Fachgebiet promoviert haben, auch so auf? Nach dem Motto: Wie viele Patentanmeldungen setzt Du voraus, bis sich ca. 3 - 4 (oder manchmal auch mehr) Jahre Promotion zusätzlich rechnen?

Viele promovieren, manche studieren halt zusätzlich Jura und promovieren dafür nicht. Manche haben scheinbar nicht genug zu tun und machen sogar beides.

Außerdem soll es auch Patent- und Rechtsanwälte geben, die ihr Jurastudium und ihr naturwissenschaftliches Studium als Doppelstudium gleichzeitig betrieben haben.
 
G

Gert

Guest
Was für ein Management?!? Da würd ich tatsächlich mal im Amt anrufen, sonst kannst Du Dir die Überlegungen gleich sparen. Was ich nicht verstehe ist:

Dir macht Jura kein Spass. Warum willst Du dann PA werden?

Von hinten durch die Brust ins Auge...
 
G

Gast999

Guest
Dir macht Jura kein Spass. Warum willst Du dann PA werden?
gert: Hm, wo habe ich denn das gesagt? Mal im Ernst, ich habe nicht gesagt, daß mir Jura keinen Spaß macht, sondern daß ich die Doppelqualifikation müßig finde. Mit dem Doppelstudium wage ich mal zu behaupten, daß das zumindest in Bayern schwierig ist.

Aber wahrscheinlich muß man einfach so ein Genie sein, daß dann Referendarszeit und Amtsjahr gleichzeitg macht und dann das zweite juristische Staatsexamen und die PA-Prüfung gleichzeitig schreibt. :)))

Ach ja, wegen Deines Einwands bzgl. des Dr.: Natürlich kann man das nicht immer so einfach hochrechnen, mir ging es lediglich darum, zu entkräften, daß man durch das doppelte Abrechnen mächtig Kohle herausschlagen kann. Finanziell gesehen bringt diese doppelte Qualifikation m.E. nichts oder nur wenig.

Und nochmal: Deine Ansicht, ich habe kein Interesse an Jura stimmt nicht und wurde von mir so auch nie ausgesprochen. Wenn doch, dann sage mir bitte wo. Es ist doch wohl ein Untersc hied, ob ich sage, es ist unsinnig oder es interessiert mich nicht.
 
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