nebenverdienst neben der ausbildung

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furious_candidate

Guest
Liebe Kollegen,

ich geh mal davon aus, dass einige von Euch auch neben der Kandidatentätigkeit für die Kanzlei Übersetzungen vornehmen.
Wie ist die Abrechnung dieser Tätigkeit bei Euch geregelt? Wird der Verdienst zum GEhalt dazugerechnet, und damit auch Sozialabgaben und Lohnsteuer entrichtet? Oder seid ihr nebenher freiberuflich als Übersetzer tätig?
 
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Anna Nym

Guest
In meinem Fall wird das Übersetzungeshonorar auf das Gehalt draufgeschlagen, so dass also auch die entsprechenden Sozialabgaben fällig sind. Konkret bekomme ich jeden Monat ein um eine feste Summe "erhöhtes" Gehalt, alle halbe Jahr wir nachgerechnet, wieviel mir für die tatsächlich gemachten Übersetzungen zusteht. Der Fehlbetrag (ich mache i.A. mehr als das vereinbarte und monatlich gezahlte "Minimum") wird dann mit dem nächsten Gehalt ausgezahlt.

Ich weiß nicht, ob es überhaupt möglich ist, für den eigenen AG freiberuflich tätig zu sein, ist das nicht eine Umgehung der Sozialversicherungspflicht (Stichwort Scheinselbständigkeit)?
 
G

gast

Guest
Das sieht bei mir ähnlich aus - Abrechnung über's Gehalt samt Sozialabgaben...dabei bleiben dann netto (als single ohne Kinder) leider nur 42% des Übersetzungshonorars hängen. Allerdings bekomme ich keinen festen Aufschlag sondern rechne meine Übersetzungen separat mit der Kanzlei ab, das wird dann nur als Lohn ausgezahlt.

Ich kann auch die Rechnungen sammeln und auf einmal sehr viel in Rechnung stellen - hat den Vorteil, dass man über die Beitragsbemessungsgrenzen in der gkv kommt (bei der Rentenversicherung muss man schon sehr viel abrechnen, damit man da rankommt bzw. sich das lohnt). Dementsprechend wird natürlich auch mehr Lohnsteuer fällig, die man sich dann vom Finanzamt wiederholen darf...aber da man die Sozialabgaben ja nicht wieder bekommt, und die sich an der Lohnsteuer orientieren ist das ein Rechenspiel...
 
L

Leidiges-Thema-Übersetzungen ;-((

Guest
hallo,
das mit dem Nebenverdienst durch Übersetzungen bei Eurer Kanzlei finde ich nicht schlecht.

Macht ihr dann während der Arbeitszeit so gut wie gar keine Übersetzungen?

Bei meiner jetzigen Kanzlei überwiegen leider die Übersetzungen, ich würde sagen 60 % Übersetzungen, zuerst Ansprüche, später Beschreibungen, die restlichen 40 % verbleiben für andere, eigentlich wichtigere Tätigkeiten, wie Bescheidserledigungen, Neuanmeldungen, etc. Allerdings glaube ich, dass hier mal dringend Handlungsbedarf wäre, und sozusagen auch die Kandidaten auch am Übersetzungenkuchen mitnaschen sollten.

Freue mich über zahlreiche Beiträge zum leidigen Thema Übersetzungen
 
D

Dr. No

Guest
Ungefähr einmal im Monat übersetze ich Ansprüche während der Arbeitszeit. Die folgende Übersetzung der Beschreibung rechne ich separat ab. Der Betrag wird jedoch auf mein festes Gehalt addiert.

60% der Arbeitszeit zu übersetzen ist bei weitem zu viel. Auch würde ich diese Masse an Übersetzungen nicht zusätzlich zur normalen Arbeit abbarbeiten, da diese Zeit für Hagen, PatG, EPÜ, MarkenG, Freizeit etc. reserviert sein sollte.

Darf man fragen aus welcher Fachrichtung Du (also mein Vorredner mit dem langen Namen) kommt und wie lange Du schon Kandidat bist? Du solltest Deinen Ausbilder direkt darauf ansprechen, dass andere Kandidaten wesentlich weniger übersetzen, sondern stattdessen Neuanmeldungen ausarbeiten, Bescheide erledigen oder sich auch an Einsprüchen oder Widersprüchen ausleben dürfen.

Sollte daraufhin keine Besserung in Sicht sein, rate ich Dir die Kanzlei zu wechseln.
 
G

gast

Guest
Also, während der Arbeitszeit übersetze ich überhaupt nicht, evtl. korrigiere ich mal eine Übsersetzung wenn die Frist sehr drängt, aber das ist die absolute Ausnahme. Ansonsten alles neben der normalen Tätigkeit...ich kann mir auch selber aussuchen, wieviel ich übersetze, aber so 80 Seiten pro Monat werden schon erwartet (mehr wird natürlich gern gesehen).

Das ganze dann, wie gesagt, neben der normalen Arbeitszeit von ca. 45 h/Woche, zusätzlich zu Hagen etc pp. Über zu viel Freizeit kann ich mich also nicht beklagen :)
 
S

S'Gästle

Guest
Na das ist ja ein schönes Leben für alle, die mit Hagen und ihrer "normalen" Arbeitszeit noch nicht genug haben. Aber fangen wir nicht wieder die Diku über arme Leute an, die zu viel Freizeit haben.

Was mich interessiert: Ist das den eigentlich üblich, das Übersetzungen getrennt ausbezahlt werden? Bei uns wird ungefähr einmal alle zwei Wochen eine Übersetzung (ca. 20-40 Seiten) gefordert, die während der Arbeitszeit durchzuführen ist, und mit Sicherheit nicht aufs Gehalt draufgerechnet wird...
 

Pat-Ente

*** KT-HERO ***
Das ist wohl von Kanzlei zu Kanzlei sehr unterschiedlich - ich habe ca. 1-2mal pro Monat im Rahmen der normalen Arbeitszeit eine Übersetzung (EN->DE) anzufertigen, mal nur Ansprüche, mal Ansprüche mit Beschreibung. Dazu kommen hin und wieder noch ein paar Korrekturen (EN->DE, DE->EN, DE->FR) von auswärts angefertigten Übersetzungen.

Extra-Übersetzungen gegen Extra-Bezahlung gibt es bei uns nicht, da bin ich auch nicht besonders scharf drauf, weil ich auch noch genügend Zeit für Ehefrau, Hobby, Freunde etc. haben will ... und außerhalb von München sind die Lebenshaltungskosten ja auch nicht ganz so drückend ;-)
 
L

Leidiges-Thema-Übersetzungen ;-((

Guest
da kann ich Euch alle nur beneiden, wenig Übersetzungen gegen eventuelle Bezahlung. Bei mir sind´s an 150 Seiten pro Monat locker, allerdings ohne Bezahlung;-((
 
K

Kand.

Guest
Ich mußte während meiner bisherigen Kandidatenzeit (ca. 20 Monate) noch keine einzige Übersetzung anfertigen und bin sehr froh darüber. In unserer Kanzlei werden alle Übersetzungen nach außen gegeben, da auch die Partner auf dem Standpunkt stehen, daß sie nicht Patentanwalt geworden sind, um Übersetzungen anzufertigen.

Die sicher im Rahmen der Ausbildungszeit notwendige Verbesserung meiner Englischkenntnisse tritt ohnehin durch die tägliche Arbeit ein, in der ich zu ca. 30 % mit englischsprachigen Bescheidserwiderungen, Einsprüchen und Beschwerdeverfahren vor dem EPA, Instruktionen an Kollegen im Ausland, etc. beschäftigt bin.
 
G

GAST_DELETE

Guest
Manche Kanzleien bilden eben nur noch aus, um billige Übersetzer zu haben, und nicht, um sich einen Anwaltsnachwuchs aufzubauen. Nach Abschluss der Kandidatenzeit werden diese dann ausgewechselt und durch neu Kandidaten ersetzt.
 

arcd007

*** KT-HERO ***
Hi,

hatte während meiner Ausbildung nur am Anfang mal eine Übersetzung von Ansprüchen, dann nie wieder. Abundzu werden noch die Ansprüche von externen Übersetzern kontrolliert und das wars.
dafür hatte ich nach 3 Monaten bereits das komplette Spektrum an Anmeldungen, Widersprüchen, Einsprüchen zu erledigen...

ciao

arcd
 
C

candy

Guest
da kann ich nur sagen:
arme Kandidaten, die sozusagen übersetzen "müssen", auch wenn sie für die Anfertigung von Übersetzungen bezahlt werden. Für die Prüfungen bringt das Übersetzen eigentlich gar nichts;-((
 
S

S'Gästle

Guest
Ich will ja niemanden schockieren, aber ich glaube, dass das "tägliche Handwerkszeug" in der Prüfung auch nicht abgefragt wird. Da werden "spezialgelagerte Sonderfälle" geprüft, die 99,9% der Kandidaten noch nie gesehen haben.... jedenfalls mein Eindruck.

Nichtsdestotrotz sind Übersetzungen relativ sinnloser Zeitvertreib... hätte ich doch bloss nie zugegeben, 4 Jahre Französisch vor vielen, vielen Jahren an der Schule gehabt zu haben...
 
G

gast

Guest
Das das Übersetzen nichts für die Ausbildung bringt, ist klar - aber obwohl es stressig ist, ist die Bezahlung doch so gut, dass ich es ganz gern mache - bei welchem Nebenjob kann man sich sonst seine Zeit frei einteilen, arbeiten wann man will und dazu auf einen Stundenlohn von ca. 100 Euro brutto kommen? Finanziell gesehen müsste ich als Kandidat aufhören und nur noch übersetzen... :.-)
 
Ü

Übi

Guest
wenn Übersetzungen extra bezahlt werden, finde ich das ok. Was nicht ok ist, wenn während der Arbeitszeit viele Übersetzungen verlangt werden. Das bereichert nur die Anwälte, bringt aber so gut wie gar nichts den "Kandidaten".
 
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