Allg. Erst EPA-PRüfung dann DPMA-Prüfung?

*macy*

Schreiber
Hallo zusammen,

habe eine Frage zur Ausbildung als Patentanwalt.

Ich schließe demnächst mein Bachelorstudium (Univ.) im Maschinenbau und das erste juristische Staatsexamen ab. Generell favorisiere ich die Tätigkeit in der Patentabteilung eines Unternehmens.
Jetzt stellt sich bei mir die Frage, ob es nicht besser wäre die EPA-Ausbildung zu beginnen, da ich nicht unbedingt noch einen Master anhängen möchte (bisher wird laut DPMA der Master vorausgesetzt für die Ausbildung zum dt. Patentanwalt, ist aber noch nicht ganz geklärt).

Ist es in dieser Konstellation sinnvoll die DPMA-Ausbildung ggf. später nachzuholen und sich damit auch das Amtsjahr zu sparen? Ich weiß, das der normale Weg ist erst den dt. Patentanwaltstitel zu erwerben und dann die EPA-Ausbildung zu beginnen. Gibt es irgendwelche Nachteile, die ich zu beachten habe?

Vielen Dank schon mal im Voraus,
Macy
 

Lysios

*** KT-HERO ***
In dieser Konstellation ist es eigentlich nur sinnvoll, auch noch das zweite juristische Staatsexamen abzuschließen und sich den Rest zu schenken. Das dauert nur zwei Jahre und als Syndikusanwalt ist man später immer besser qualifiziert, da man im Gegensatz zum (Europäischen) Patentanwalt alle Rechtsgebiete abdecken darf. Einziger Nachteil beim EPA ist es, dass man immer eine Vollmacht vorlegen muss, sofern nicht bereits eine allgemeine Vollmacht hinterlegt wurde.
 

pat4you

Vielschreiber
Verstehe ich das Richtig, dass du JURA und MASCHINENBAU studiert hast und jetzt Patentanwalt werden möchtest? Möchtest du JURA auch fertig studieren?
 

Elmar

BRONZE - Mitglied
Ich bezweifle sehr, dass das DPMA beschließen wird, den Bachelor als Voraussetzung anzuerkennen, damit würde die Regelung Diplom UNI: ja, DIPLOM FH: nein auf den Rücken gedreht und weich geklopft werden.

Beeindruckend finde ich es, MB und Jura parallel zu studieren. Ich hätte das sicherlich nicht geschafft, gerade wenn man bedenkt, dass durch Bologna das Studium straffer gestaltet wurde.

Wenn du den PA unbedingt haben willst, müsstest Du noch 2 Jahre Masterstudium dranhängen. Mit einer gezielt einfachen Fächerwahl sollte das ohne weiteres möglich sein (ob Du in Quantenmechanik oder in Landmaschinen abgeschlossen hast interessiert am Ende keinen). Wenn Du es dann noch schaffst Jura abzuschließen, ergibt sich meines Erachtens eine tolle Konstellation für Dich (Außerdem sparst Du Dir jetzt schon Hagen).

Oh mann, ein RA, der wirklich weiß wie ein Getriebe funktioniert, wäre schon eine Bereicherung. :)

Ach ja, ich kenne viele, die im Unternehmen angestellt sind und bereits EPA Vertreter sind und erst bei uns in der AG rumlungern
 

*macy*

Schreiber
Interessant ist, dass viele Patentanwälte raten das 2. Staatsexamen zu absolvieren und die Rechtsanwälte raten, dass es besser wäre eine spezielle Patentausbildung (EPA oder DPMA) zu absolvieren.
Als Rechtsanwalt mit technichem Studium wird man meiner Ansicht nach nicht gleichwertig eingeschätzt, als ein fertiger Patentanwalt, der eben Spezialist in seinem Bereich ist.
Ich tendiere zur EPA-Ausbildung, da ich nach bestandener EPA-Prüfung und weterer Berufstätigkeit im gewerblichen Rechtsschutz sowieso die DPMA-Prüfung ablegen kann, ohne einen Master zu absolvieren.

Was sind Eure Meinungen dazu?
 

Lysios

*** KT-HERO ***
*macy* schrieb:
Ich tendiere zur EPA-Ausbildung, da ich nach bestandener EPA-Prüfung und weterer Berufstätigkeit im gewerblichen Rechtsschutz sowieso die DPMA-Prüfung ablegen kann, ohne einen Master zu absolvieren.

Was sind Eure Meinungen dazu?
Also da brauchst Du aber schon sehr viel Geduld. Die europäische Prüfung darfst Du mit Bachelor erst nach 6 Jahren machen. Eventuell brauchst Du zwei oder drei Anläufe, um sie zu bestehen. Nach 8 Jahren kannst Du erstmals die deutsche Prüfung machen. Das Amtsjahr bleibt Dir trotzdem verwehrt.

Da fragt man sich schon, welchen Nutzen Dir dann der Aufwand für das erste Staatsexamen gebracht hat.
 

Lysios

*** KT-HERO ***
Lysios schrieb:
Die europäische Prüfung darfst Du mit Bachelor erst nach 6 Jahren machen.
Das muss ich mich korrigieren. Nach den neuesten Regularien reicht schon ein Bachelor für ein dreijähriges Praktikum. Früher war ein Bachelor with honours (also ein vierjähriges Studium) notwendig.

Für die deutsche Prüfung bleibt es aber trotzdem bei den 8 Jahren nach § 158 PAO.

Dein erstes Staatsexamen erspart Dir nur das Hagen-Studium. Ansonsten wird es für Dich nicht von Vorteil sein, da Du dann damit keinerlei Vertretungsbefugnisse hast und auch sonst eher auf Befremden bei den Patentanwälten treffen wirst.
 

Gonzo

*** KT-HERO ***
*macy* schrieb:
Interessant ist, dass viele Patentanwälte raten das 2. Staatsexamen zu absolvieren und die Rechtsanwälte raten, dass es besser wäre eine spezielle Patentausbildung (EPA oder DPMA) zu absolvieren.
Als Rechtsanwalt mit technichem Studium wird man meiner Ansicht nach nicht gleichwertig eingeschätzt, als ein fertiger Patentanwalt, der eben Spezialist in seinem Bereich ist.
Ich tendiere zur EPA-Ausbildung, da ich nach bestandener EPA-Prüfung und weterer Berufstätigkeit im gewerblichen Rechtsschutz sowieso die DPMA-Prüfung ablegen kann, ohne einen Master zu absolvieren.

Was sind Eure Meinungen dazu?
Es hängt vielleicht auch ein wenig davon ab, was Du beruflich machen möchtest. Mit EQE und dt. PA wird man im Allgemeinen eher Patente anmelden, Erfinder beraten etc.
Als voll ausgebildeter Jurist (incl. 2. Staatsexamen) und insbesondere mit der Kombination eines zusätzlichen technischen Studiums würde man vielleicht eher Verletzungsklagen vor Gerichten austragen, evtl. Lizenzen verhandeln etc.

Interessant und lukrativ kann (muss aber nicht) beides sein.

Mit Hinblick auf die oftmals zitierte und diskutierte "Kandidatenschwemme" würde ich persönlich eher raten, letzteren der oben beschriebenen Wege einzuschlagen. Auch glaube ich, dass der Anteil an gerichtlichen Auseinandersetzungen um existierende Patente und deren Verletzung eher mehr werden wird statt weniger, woraus mehr Geschäft für diejenigen resultiert, die solche Verfahren anstrengen, leiten und durchführen (also eher Rechtsanwälte die sich darauf spezialisieren). Dies scheint momentan zumindest für das reine Anmeldegeschäft so nicht zu sein (Stichwort: Rückläufige Anmeldezahlen). Wie dies in Zukunft aussehen wird, ist aber nicht so ohne weiteres einschätzbar.

Ein recht bekannter und erfolgreicher Anwalt, der berufsmässig Firmen wegen Patentverletzungen verklagt, bezeichnet die Anmelderei als "Brot und Butter Geschäft" und die Patentverletzungsklagen als "Pralinés". Ob dies nun seinem Ego entspringt oder dem typischen "Klappern", welches das Handwerk begleitet, zugerechnet werden muss, kann jeder für sich beurteilen.

In jedem Fall wünsche ich Dir viel Glück bei der Entscheidungsfindung,

Gonzo
 

grond

*** KT-HERO ***
Mit einem zweiten Staatsexamen in Jura braucht man den deutschen PA für genau gar nichts mehr. Sicherlich könnte das Amtsjahr noch einmal ganz interessant sein, aber die dortigen Inhalte sollte man mit dem Ziel Gewerblicher Rechtsschutz als Jurist sowieso lernen. Das wichtigste Wissen des Patentanwalts lernst Du ohnehin in der Ausbildung, will sagen, bei der praktischen Arbeit. Du müsstest also nach dem 2. Staatsexamen bereit sein, Dich noch unter die Fuchtel eines Patentanwaltes begeben, der Dich für die Praxis noch ein Jahr oder so anlernt. Wenn Du so als Rechtsanwalt mit Ingenieursabschluss in eine Patentanwaltskanzlei einsteigst, kannst Du Dich ja gleichzeitig noch beim EPA als Kandidat registrieren lassen und nach drei Jahren auch noch zur EQE antreten. Das dafür notwendige Training schadet sicherlich nicht und wenn die EQE geschafft ist, fällt der lästige Vollmachtskram beim EPA weg. Mit EPA- und Rechtsanwaltszulassung sowie Ingenieursstudium brauchst Du Dich dann sicherlich vor keinem Patentanwalt zu verstecken. Und wenn Du Dich irgendwann mal langweilst, kannst Du ja noch den Fachanwalt anstreben.
 

Das gelbe U

*** KT-HERO ***
Vergiss den dt. Patentanwalt, werde einfach RA mit 2. Examen. Die Post geht auf der Verletzungsseite ab - für das Anmeldegeschäft kommen jedes Jahr hunderte Kandidaten auf sinkende Anmeldezahlen. Dagegen werden die Firmen immer findiger, was die monetäre Umsetzung von Schutzrechten angeht - und da ist der Verletzungsprozess das A und O und Fachleute mit technischem background auf der RA-Seite eher Mangelware.
 

studi

GOLD - Mitglied
Ich würde die Ausführungen von Gonzo so unterstreichen.

Allerdings stelle ich es mir schwierig vor, mit mittelmäßigen oder schlechten juristischen Examen in einer auf Verletzungsprozeße spezialisierten Kanzlei Fuß zu fassen. Letzlich ist man dann auf dem RA Markt unterwegs, Maschinenbau hin oder her. Die 7-8 Punkte solltest Du trotzdem reißen.

Ich halte die Doppelqualifikation i.Ü. nicht für völlig nutzlos..
 
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