praktische tätigkeit

W

williamdefoe

Guest
hallo,
ich schreibe meine promotion über algorithmen und die einzige praktische tätigkeit die ich verrichte, ist das programmieren von testprogrammen für diese algorithmen.
gilt das als praktische technische tätigkeit, um als kandidat zugelassen zu werde?
es heisst ja, dass theoretisch wissenschaftliche arbeit nicht anerkannt wird.
wer weiss da mehr?
 
J

Jansen

Guest
Haben die Algorithmen irgendeine Anwendung als Hintergrund? Ist diese Anwendung im weitesten Sinne technisch (Signal-, Bildverarbeitung, Informatik o.ä.)? Ist ein solcher Hintergrund aus Deiner Doktorarbeit ersichtlich (vielleicht sogar aus dem Titel)? Kann Dein Prof Dir bescheinigen, dass die Entwicklung Deiner Anwendung sehr eng auf eine solche technische Anwendung ausgerichtet ist?

Falls zu einer oder mehrerer der Fragen die Antwort "ja" ist, sieht's vielleicht ganz gut aus.
 
G

grond

Guest
williamdefoe schrieb:
ich schreibe meine promotion über algorithmen und die einzige praktische tätigkeit die ich verrichte, ist das programmieren von testprogrammen für diese algorithmen.
gilt das als praktische technische tätigkeit, um als kandidat zugelassen zu werde?
Bei mir hieß es, dass das Entwickeln von elektronischen Schaltungen am Computer keine praktische Arbeit sei! Da sehe ich für das Programmieren von Algorithmen schlechte Chancen...
 
W

williamdefoe

Guest
hallo jansen,

die idee war, dass diese algorithmen in einem softwaretool eines kollegen von mir eingebaut werden, aber der wird wohl erst nach mir einreichen und daher muss ich die separat verpacken.

gruss
williamdefoe
 

arcd007

*** KT-HERO ***
Hi,

also prinzipiell kann es bei der Anerkennung von Programmiertätigkeit schon Probleme geben. Ich würde einfach beim Amt anrufen und mal nachfragen.
Ich stand vor genau dem gleichen Problem und nach 5 Minuten Telefongespräch wußte ich Bescheid, wie ich es verpacken muß, damit es genehmigt wird.

Ciao

arcd
 
G

GAST_DELETE

Guest
Hallo,
generell ein interessantes Thema. Gibt es eigentlich irgendwo mehr Details, vielleicht auch von offizieller Seite, was bzgl. der "praktischen Tätigkeit" anerkannt wird und was nicht?

Links, Dokumente, Richtlinien...?
 

Patentator

Schreiber
Praktische Tätigkeit

Hallo!

Kann mir jemand aus Erfahrung sagen, ob Arbeiten im Patentbereich (Patentrecherchen, u.ä.) auch als praktisch technische Tätigkeit gelten?

Grüße
Patentator
 

US269766A

Schreiber
Re: Praktische Tätigkeit

Hallo,...

habe mein praktisch-technisches Jahr im letzten Monat anerkennen lassen..

Bezüglich deiner Frage habe ich auch mit dem Amt Kontakt aufnehmen müssen. Gingen so einige Mails hin und her...

Deine Frage betreffen lautete die Antwort jedoch ganz klar:
"... Nicht anerkannt werden Tätigkeiten wie Recherchen und Analysen (keine manuell-technischen Tätigkeiten),bitte vergleichen Sie auch dazu unsere website (beispielhafte Aufzählungen). ..."

Mein Kontakt im Amt wegen der Anmeldung war:

Frau Angela Desch
Deutsches Patent- und Markenamt
Patentanwalts- und Vertreterwesen
- Referat 4.3.5. -
80297 München
Tel.: 089 / 2195-3368
Fax: 089 / 2195-2065
E-Mail: Angela.Desch[img]http://files.carookee.com/img/clear.gif[/img]@[img]http://files.carookee.com/img/clear.gif[/img]dpma[img]http://files.carookee.com/img/maildot.gif[/img]de

Kollegiale Grüße
 
  • Like
Reaktionen: Dru

US269766A

Schreiber
Re: Praktische Tätigkeit

Ergänzung:

noch ein paar Fakten die bei der Zusammenstellung der Unterlagen hilfreich sein können.

Die Berechnung des "Jahres":
abgeleistet sein müssen 216 Arbeitstage á 8 Stunden. (es gibt auch einen kleinen Ermessensspielraum, wem z.B. 3 Tage fehlen muss diese natürlich nicht noch nachleisten.)
HIWI-jobs können auch angerechnet werden. Je nach Tätigkeit auch teilweise, z.B. mir wurden von meinen 6 SWS nur 3 für das praktisch-technische Jahr angerechnet, eben wegen der Tätigkeit die in diesem Falle aus Recherche und EDV-Support bestannt. Demnach wurde halt nur der EDV-Support angerechnet. Wichtig ist hierbei dass die Stunden anteilig auf der Arbeitsbescheinigung aufgesplittet sind.

Wobei ich hier noch einfügen möchte,... am besten die Berechnung der Gesammtarbeitszeit selber erstellen und beifügen! Mir wollten Sie folgende Rechnung vorschlagen: 4 Wochen/Monat * 12 Monate/Jahr = 48 Wochen/Jahr... Sorry aber da verschwinden ja plötzlich 4 Wochen... sprich: am Amt gilt anscheinend eine eigene Mathematik/Logik.

Beglaubigungen:
  • Beglaubigungen eigener Urkunden durch die ausstellende Behörde
  • Beglaubigungen fremder Urkunden durch alle Bundesbehörden, Notare, Gerichte, Landesbehörden, Gemeinden, Kirche

Kollegiale Grüße ...
 
  • Like
Reaktionen: Dru

Patentator

Schreiber
Re: Praktische Tätigkeit

Mh, wenn du schreibst, dass EDV-Support bei dir anerkannt wurde. Musste das noch näher konkretisiert werden?

Wie sieht es mit Programmiertätigkeiten aus? Wann kann man davon sprechen, dass diese sich auf eine Lösung eines technischen Problems richten?

(Vgl. dpma.de: "Nicht anerkannt werden können daher insbesondere: Programmiertätigkeiten, die sich nicht auf die Lösung eines technischen Problems richten".)




US269766A schrieb:
HIWI-jobs können auch angerechnet werden. Je nach Tätigkeit auch teilweise, z.B. mir wurden von meinen 6 SWS nur 3 für das praktisch-technische Jahr angerechnet, eben wegen der Tätigkeit die in diesem Falle aus Recherche und EDV-Support bestannt. Demnach wurde halt nur der EDV-Support angerechnet. Wichtig ist hierbei dass die Stunden anteilig auf der Arbeitsbescheinigung aufgesplittet sind.
 

US269766A

Schreiber
Re: Praktische Tätigkeit

Also ich musste dies nicht im einzelnen groß belegen.
In der Arbeitsbescheinigung stand lediglich dass ich "für die laufende Pflege und Wartung hausinterner EDV-Anlagen und Kommunikations-Hardware" zuständig war.

Programmierarbeiten habe ich nicht durchgeführt.
Die Tätigkeit bezog sich auf die Modernisierung und Einrichtung einer Richtfunkverbindung, Server Administration und Wartung jeglicher anderer elektrischer Hardware (vom Drucker bis zur Telefonanlage), somit rein technisch und fürs praktischer Jahr anrechenbar.

Was du dir im einzelnen anrechnen lassen kannst erfährst du am besten ganz einfach (allerdings auch unverbindlich) per mail ans DPMA.
 
Oben