1-jährige praktische Erfahrung

M

Möchtegern-Kandidat :-)

Guest
Hallo,

evtl. kann mir ja einer der hier Anwesenden weiterhelfen: ich möchte gerne sobald als möglich nach meinem Studium mit einer PA-Ausbildung beginnen - da gibt es jedoch noch eine "kleine" Hürde, nämlich die einjährige nachzuweisende Berufserfahrung...

Ich habe durch Industriepraktika bereits mehrere Monate anzurechnender Erfahrung.
Meine Frage ist nun, woraus sich diese noch zusammensetzen kann? Ich habe beispielsweise seit 1 1/2 Jahren ein Computer-Gewerbe und mache auschließlich den Zusammenbau der Hardware-Komponenten. Wäre dabei beispielsweise eine Anrechnung möglich oder gilt dies nur für industrielle Erfahrung?

Oder: Zivildienst??? Können Tätigkeiten wärend des Zivildiensts als industr. Erfahrung angerechnet werden obwohl noch kein Berufsabschluss vorhanden war?

Vielen Dank u viele Grüße,

Hannes
 
D

Dr. No

Guest
Oder: Zivildienst??? Können Tätigkeiten wärend des Zivildiensts als industr. Erfahrung angerechnet werden obwohl noch kein Berufsabschluss vorhanden war?
Grundsätzlich ja, unter Berücksichtigung des Einzelfalls!
 
M

Möchtegern-Kandidat :-)

Guest
Hm.... Ok, d.h. ich sollte es versuchen ;-)

U wie sieht das mit Gewerbe-Tätigkeiten also im Bereich "Selbständigkeit" aus?

Gruß,

Hannes
 

Horst

*** KT-HERO ***
Die Tätigkeit muss in Vollzeit, d.h. 40 Std./Woche erfolgt sein. Darauf wird auch sehr geachtet. D.h. es kommt weniger auf Monate, als auf Gesamtstunden an. Ein Monat entspräche dann etwa 160h, die Du nachweisen musst.

Bei "Eigenbestätigungen" dürfte es aber wegen mangelnder Glaubhaftigkeit schwierig aussehen.

Beste Lösung GENERELL IN DIESEN FÄLLEN: Ein Anruf!
 
P

ppa

Guest
wg Zivildienst:

Ich war beim Bund Marinefernmelder, dh ich hab den ganzen Tag mit elektronischen Geräten gearbeitet; davon wurde nichts anerkannt, ich hätte vielmehr eine detaillierte Beschreibung der Tätigkeit gebraucht, was man nachher nicht mehr erhält.

Auch Tutorium im Studium wurde nicht anerkannt.
 
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