Übungsklausuren der Kammer

Ü

Über

Guest
Hi,

was passiert eigentlich, wenn man die Übungsklausuren der Kammer nicht macht?

Mein Chef hat mir bisher eine von dreien zur Bearbeitung gegeben.

Gruß und Dank

Über
 
U

Unter

Guest
Viel kann da nicht passieren.

Ich bin zwar der Meinung, man sollte die Klausuren machen, alleine schon des Übens wegen, aber was ist wenn nicht.
Zuständig für die Ausbildung ist das DPMA, für die Klausur die Kammer. Wenn Du jetzt die Klausur nicht machst, ruft dann die Kammer beim DPMA an und sagt, "heh, der Über und der Unter haben die Klausur nicht gemacht"? Glaub ich kaum.

Ich denke eher, dass es ein schlechtes Licht auf Deinen Ausbilder abgibt.

Es ist wahrscheinlich auch wie mit der AG. Wenn Du da nicht hingehst, passiert eigentlich auch nicht´s, aber wenn Du in der Prüfung auf der Kippe stehst, dann wird vielleicht mal nachgeschaut wie oft Du in der AG warst und ob Du Dich bei Ü-Klausuren bemüht hast.

Oder weiss jemand genaueres mit der AG und Folgen von Nichtanwesenheit?
 

Horst

*** KT-HERO ***
Zu den Konsequenzen kann ich nicht viel sagen, habe noch keine Erfahrungen zu den Themen mitbekommen. Oder sagen wir es mal so: Es sind zwar schon Leute nicht zur AG gekommen oder haben die Aufgaben nicht oder erst verspätet gemacht, aber Auswirkungen blieben aus.

Aber warum bemüht sich Über nicht einfach selbst um die anderen beiden Klausuren? Die B-Klausur ist doch schnell gemacht. Lediglich die C-Klausur hat jetzt mal ein bisschen Zeit gekostet. Schließlich muß man die Aufgaben doch nur "machen", nicht "bestehen".

...und wer trotzdem ein sehr gutes Ergebnis für sein Ego braucht (oder sich nicht mit der AUfgabe beschäftigen will), schaut sich vorher den Examiner's Report im Netz an. Nicht ganz fair, aber naja...
 
M

Mittelschauderer

Guest
Unter schrieb:
Urgh... aaaaaaargh... zuviel am Nachmittag... ruft den Zwiebelfisch zu Hilfe!

Zur Sache: Die Ausbildungsordnung kennt keine Übungsklausurenpflicht, aber eine AG-Pflicht, § 19 APrO (Obwohl auch da keine Folgen des Nichtbesuchs aufgeführt sind).
 
X

xy

Guest
vor allem:
was nützt eine Übungsklausur, wenn man sie hinterher nicht mit einer Musterlösung vergleichen kann (D-Klausur) und nicht durchspricht (abgesehen davon, dass man merkt, was man überhaupt nicht auf dem Schirm hat)?
 
P

PatFan

Guest
Die Klausuren sind ja in erster Linie dazugedacht, die Ausbildungsaktivität zu überwachen. Der Ausbilder soll so ein bischen dazu gedrängt werden, die Klausur zu korrigieren und mit dem Kandidaten durchzusprechen.

Wenn keine Klausur bei der Kammer eingeht, bekommt der Ausbilder üblicherweise Ärger, da er verpflichtet ist, die Klausur schreiben zu lassen und zu bewerten.

Dem Kandidaten wird eigentliche niemand was vorwerfen.
 
G

grond

Guest
Horst schrieb:
...und wer trotzdem ein sehr gutes Ergebnis für sein Ego braucht
Ach, da gibt es Ergebnisse? Mein Ausbilder hat mir die Klausuren meist Monate zu spät gegeben, dann habe ich sie irgendwann in einem ruhigen Moment mal geschrieben, dann lagen sie wieder Monate bei ihm herum, irgendwann hat er mir dann den Examiner's Report gegeben und kurz ein bisschen geschwafelt, wo ich Fehler gemacht hätte und fertig...
 
G

GAST_DELETE

Guest
grond schrieb:
Horst schrieb:
...und wer trotzdem ein sehr gutes Ergebnis für sein Ego braucht
Ach, da gibt es Ergebnisse? Mein Ausbilder hat mir die Klausuren meist Monate zu spät gegeben, dann habe ich sie irgendwann in einem ruhigen Moment mal geschrieben, dann lagen sie wieder Monate bei ihm herum, irgendwann hat er mir dann den Examiner's Report gegeben und kurz ein bisschen geschwafelt, wo ich Fehler gemacht hätte und fertig...
Ach so - Ihr habt das ohne Ergebnis besprochen...
 
N

Nick

Guest
Patfan schrieb:
Wenn keine Klausur bei der Kammer eingeht, bekommt der Ausbilder üblicherweise Ärger, da er verpflichtet ist, die Klausur schreiben zu lassen und zu bewerten.
Was sollte die Rechtsgrundlage für eine derartige Verpflichtung sein? Diese seltsamen Klausuren werden nirgends erwähnt.
 
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