Viel kann da nicht passieren.
Ich bin zwar der Meinung, man sollte die Klausuren machen, alleine schon des Übens wegen, aber was ist wenn nicht.
Zuständig für die Ausbildung ist das DPMA, für die Klausur die Kammer. Wenn Du jetzt die Klausur nicht machst, ruft dann die Kammer beim DPMA an und sagt, "heh, der Über und der Unter haben die Klausur nicht gemacht"? Glaub ich kaum.
Ich denke eher, dass es ein schlechtes Licht auf Deinen Ausbilder abgibt.
Es ist wahrscheinlich auch wie mit der AG. Wenn Du da nicht hingehst, passiert eigentlich auch nicht´s, aber wenn Du in der Prüfung auf der Kippe stehst, dann wird vielleicht mal nachgeschaut wie oft Du in der AG warst und ob Du Dich bei Ü-Klausuren bemüht hast.
Oder weiss jemand genaueres mit der AG und Folgen von Nichtanwesenheit?