Bezahlung bei Ausbildung in der Industrie

MedTechMan

BRONZE - Mitglied
Hallo zusammen,

nein - das soll jetzt keine Nachfrage nach Gehaltshöhe werden (wobei seriöse Aussagen immer willkommen sind) -, meine Frage zielt auf die Bezahlung während des Amtsjahres, welches ja auch bei einer Ausbildung zum PA in der Industrie absolviert werden muss.

Welche Politik wird hier seitens der Firmen verfolgt? Gibt es eine Weiterbezahlung der Bezüge oder wird das Gehalt für die Zeit ausgesetzt?

Gruß,
MedTechMan
 
G

GAST_DELETE

Guest
bei der 8-jahres-variante musst du doch gar nicht ins amtsjahr...
 
G

gruber

Guest
Alles Verhandlungssache........
  • entweder Du verzichtest 1-2 Jahre vorher auf best % des Gehaltes, die Du dann im Amtsjahr bekommst
  • oder Du lässt Dich beurlauben (Geld w.o. bzw. selber sparen)
  • oder man einigt sich auf eine Art "Basis-"Bezahlung (kann bis zu 2/3 des bisherigen Gehaltes sein), mit der "Verpflichtung", wieder in die Firma (für best. Mindestzeitraum) zurückzukehren
(nicht wenige Industrieleute scheinen im Amtsjahr auf den Geschmack zu kommen und gerne in die Kanzleien zu wechseln).
  • oder w.o., und nebenbei gibts Arbeit aus der "Heimat" (Übersetzungen, Bescheide, Anmeldungen skizzieren...)
  • Je länger Du schon in der Firma warst vor dem Amtsjahr, umso besser Deine Verhandlungsposition - vor allem, wenn die Firma Dich gerne halten möchte.
 
S

Schuldner

Guest
MedTechMan schrieb:
meine Frage zielt auf die Bezahlung während des Amtsjahres, welches ja auch bei einer Ausbildung zum PA in der Industrie absolviert werden muss.

Welche Politik wird hier seitens der Firmen verfolgt? Gibt es eine Weiterbezahlung der Bezüge oder wird das Gehalt für die Zeit ausgesetzt?
Firmen? Manche Kanzleien geben ein Darlehen, das nach dem Amtsjahr in verdaubaren monatlichen Raten in freier Mitarbeit abgearbeitet wird (z.B. 1/36 der Gesamtschuld wird pro Monat von dem in freier Mitarbeit erarbeiteten Honoraranteil abgezogen).
 
G

gast33

Guest
das ist nicht dein ernst oder?

eine solche Kanzlei sollte gleich verboten werden, aber so etwas gibt es wahrscheinlich nur in M.

@ Schuldner, Armer Kerl, da wurdest du wohl ganz schön verarscht
 
C

corvinus

Guest
@gast33

immer schön die Füße ruhig halten bei derartigen Aussagen. Es ist sogar eine äußerst großzügige Regelung, wenn die Kanzleien den Kandidaten ein Darlehen gewähren, schließlich arbeitet der Kandidat üblicherweise im Amtsjahr dann dafür nicht. Diese Regelung ist insbesondere außerhalb Münchens weit verbreitet und absolut fair.
 
S

Sebigbos

Guest
@gast33 & corvinus:

Das ist übrigens auch ein gängiges Verfahren in einigen Industriepatentabteilungen. Da es bekanntlich rechtlich und auch praktisch eher problematisch ist, Mitarbeiter mit langjährigen "Zurückkommverpflichtungen" nach dem Münchner Jahr an sich zu binden und an einem Fortgang zur Konkurrenz oder in die freie Praxis zu hindern, kann man den Mitarbeitern auch großzügige Firmendarlehen für diese Zeit gewähren.

Kehrt der erfolgreiche Kandidat in die Patentabteilung zurück, findet man äußerst motivierende Rückzahlungsmodalitäten. Falls nein, muss der Kredit "wie sonst üblich" zurückgezahlt werden. Sprich: Die Konkurrenz zahlt eine Art Ablöse wie bei Profifussballern, allerdings indirekt.
 
S

Schuldern

Guest
gast33 schrieb:
@ Schuldner, Armer Kerl, da wurdest du wohl ganz schön verarscht
Häh, wieso? Was soll daran Verarsche sein, dass man mir jeden Monat einen schönen Betrag Geldes überweist, ohne dass ich etwas dafür tun muss, außer es zinslos nach dem Amtsjahr in Form von Mandatsarbeit über drei Jahre gestreckt oder auf einen Schlag komplett, wenn ich mich für eine andere Kanzlei entscheide, zurückzuzahlen?
 
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