N
Newbie
Guest
Hi!
Ich stehe vor einem Problem: Ich möchte für den Rest meiner Ausbildung in eine andere Kanzlei wechseln, die mir eigentlich sehr gut gefällt. Allerdings besteht diese auf einer Rückzahlungsvereinbarung für den Fall, daß ich nach Abschluss der Ausbildung nicht für eine gewisse Zeit dort bleibe.
Sind solche Rückzahlungsvereinbarungen bei Ausbildungsverhältnissen überhaupt zulässig? Ich denke da an § 5 Berufsbildungsgesetz.
Vielen Dank im Voraus!
Ich stehe vor einem Problem: Ich möchte für den Rest meiner Ausbildung in eine andere Kanzlei wechseln, die mir eigentlich sehr gut gefällt. Allerdings besteht diese auf einer Rückzahlungsvereinbarung für den Fall, daß ich nach Abschluss der Ausbildung nicht für eine gewisse Zeit dort bleibe.
Sind solche Rückzahlungsvereinbarungen bei Ausbildungsverhältnissen überhaupt zulässig? Ich denke da an § 5 Berufsbildungsgesetz.
Vielen Dank im Voraus!