Als Patentprüfer PA werden

Patentpruefer

Schreiber
Hallo,

ich bin zur Zeit Patentprüfer am EPA. Zur Zeit gefällt mir diese Arbeit sehr gut, aber da die Entwicklungsmöglichkeiten als Prüfer doch sehr eingeschränkt sind, trage ich mich mit dem Gedanken, in einigen Jahren evtl. "die Seiten zu wechseln". Vom Typ her bin auch auch eher jemand, der die Herausforderung sucht und nicht unbedingt eine 40h-Woche braucht, allerdings muss es sich dann auch lohnen.

Daher Frage an Euch:
Gibt es Leute unter Euch, die diesen Weg schon gegangen sind und mir über ihre Erfahrungen berichten koennen ? Würdet Ihr spontan sagen "das hat sich gelohnt" (auch finanziell) oder habt Ihr den Schritt bereut ?

Würde mich über objektive Antworten freuen....
Alex
 
K

Kurt

Guest
Wenn Du erstmal das EQE vorbereitest, brauchst du dich über die 40 Stunden Woche beim EPA nicht mehr zu beklagen.
Scherz beiseite : mit EQE hast Du in der Industrie (und auch in Kanzleien) Chancen, ohne nicht. Ich kenne mehrere Leute, die das gemacht haben, nach ca. 6 bis 10 Jahren EPA-Praxis. Sie haben es nicht bereut. Wie die Arbeitsmarktlage aber in 3 bis 5 Jahren aussieht weiss niemand.
 
T

Taiga Wutz

Guest
Hallo,

also ich würde mir das ernsthaft nochmal überlegen...

Gehalt und Pensionsansprüche beim EPA sind nicht
mit denen in der freien Wirtschaft oder als PA in einer
Kanzlei nicht zu vergleichen.

Dazu kommt der sichere Arbeitsplatz. Ich kenne PAe die
betteln jetzt schon wieder um Kollegenarbeit...

Ausserdem kann man als Prüfer doch noch in BK kommen, oder ??

Gruß,
Taiga
 

Patentpruefer

Schreiber
@Taiga:

Was bedeutet BK ?


Das Fehlen entsprechender Pensionsansprüche muss sich natürlich unter anderem im höheren Einkommen niederschlagen. Daher ja meine Frage....

viele Gruesse
Patentpruefer
 
T

Taiga Wutz

Guest
BK heißt Beschwerdekammer (ich dachte Du bist beim EPA, oder nennt ihr das DG3 ??)

Na wenn das keine Aussichten sind :)

Wenn Du die EPA Pensionsansprüche in Geld umrechnest,
mußt Du schon Partner in einer sehr gut gehenden Kanzlei
sein (incl. 12 Std/Tag und mind. 6 Tage/Woche) um das
bei deutschen Steuern zu bekommen.

Wenn Du in die Industrie willst, dann vergiß mal ganz schnell
die gesetzliche Rentenversicherung, die dir zwar einen
haufen Geld abknöpft, aber Dir nur eine Rente auf
Sozialhilfeniveau bezahlen wird. Betriebsrenten werden auch besteuert...

Da mußt Du schon Leiter einer mittleren Patentabteilung sein,
damit Du auf A4-Prüfer-Gehalt oder gar BK-Mitgliedsgehalt
kommst.... Netto, versteht sich....

Ich hatte mich mal beim EPA als Prüfer beworben und
allein beim Anfangsgehalt sind mir die Augen übergegangen.
Das ist mit deutscher Steuer und SV nicht zu schaffen :-(

Gruß,
Taiga
 
B

Bricktopp

Guest
Hallo,

ich bin auch am Patentanwaltsberuf interessiert, aber auch Patentprüfer könnte ich mir gut vorstellen. Deshalb würde ich gerne wissen, wie die typische "Karriere" als Patentprüfer aussieht, und wieviel man denn bei den A1-A7 Stufen so verdient. Wird der Verdienst bei der Beschwerdekammer auch in A-Stufen vergütet?

Vielen Dank schon mal im voraus

Bricktopp
 
P

Plempi

Guest
Ich glaube man kann es nicht oft genug sagen: informieren Sie sich direkt an der Quelle. Eine zuverlässigere Information werden Sie wohl nicht bekommen.
 

michaelb

Schreiber
Hallo Forenmitglieder,

bevor ein großer Aufschrei durchs Forum geht: Ich bin mir bewußt, dass die Thematik bereits in früheren Beiträgen diskutiert wurde. Es geht mir hier jedoch um bestimmte Aspekte, nämlich:

1) Kann man als Patentprüfer am EPO die EQE ablegen? Bisher hörte sich das so an. Welchen Vorteil sollte das für den Patentprüfer haben welcher nicht vorhat, das EPO zu verlassen?

2) Ich nehme an, um als Patentanwalt zugelassen zu werden muss man trotz der Tätigkeit als Prüfer und der abgelegten EQE die 3-jährige Ausbildung durchlaufen. Wird dem Kandidaten in diesem Fall wenigstens das Amtsjahr bzw. Teile des Amtjahres erlassen?

Falls diese Fragen bereits in einem der früheren Beiträge beantwortet wurden...mea culpa.
 

arcd007

*** KT-HERO ***
Hi,

>1) Kann man als Patentprüfer am EPO die EQE ablegen? Bisher hörte sich das so an.

Ja, kann man definitiv.

> Welchen Vorteil sollte das für den Patentprüfer haben welcher nicht vorhat, das EPO zu verlassen?

Soweit ich weiß, gibt es ein etwas mehr Gehalt...aber ohne Gewähr

2) Ich nehme an, um als Patentanwalt zugelassen zu werden muss man trotz der Tätigkeit als Prüfer und der abgelegten EQE die 3-jährige Ausbildung durchlaufen. Wird dem Kandidaten in diesem Fall wenigstens das Amtsjahr bzw. Teile des Amtjahres erlassen?

Wenn Du die 3 jährige PA-Ausbildung machst, dann komplett. Ansonsten kann Du auch die langen Weg §172(3) PatAnwO. Deine Prüferzeit wird auf die Zeit nach §172(1) PatAnwO angerechnet.

Ciao

arcd007
 

michaelb

Schreiber
Vielen Dank für die Antwort,
ich fasse also zusammen:

Man kann als Patentprüfer am EPO/DPMA die PA-Prüfung ablegen wenn man
a) die reguläre, 3-jährige Ausbildung macht,
b) 8 Jahre am Patentamt gearbeitet und die EQE abgelegt hat, oder
c) 10 Jahre am Patentamt gearbeitet hat.

Eine Verkürzung des Amtsjahres gibt es aber wohl nicht. Man muss also u.a. ein 2-monatiges Praktikum am DPMA absolvieren obwohl man vorher mehrere Jahre am EPO/DPMA gearbeitet hat...hmmm....
 

Pat-Ente

*** KT-HERO ***
Selbst wenn man am EPA als Prüfer gearbeitet hat, kann das Praktikum am DPMA/BPatG sehr sinnvoll sein - schließlich unterscheidet sich die Praxis der Ämter in einigen kleinen, aber nicht unwichtigen Details (z.B. bezüglich dem, was dem Fachmann zugetraut wird ...).

Wenn man Prüfer beim DPMA war, könnte ich mir vorstellen, dass diese Tätigkeit auf Grundlage des § 7 Abs. 2 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung als vorgezogener Ausbildungsteil nach § 7 Abs. 1 Nr. 2 APrO genehmigt wird.

siehe
http://www.gesetze-im-internet.de/patanwapo/__7.html
 

Alex:jura

*** KT-HERO ***
Leider muss ich Wasser in den Wein gießen. Das Praktikum ist nur während der 3 jährigen Ausbildung angezeigt.
Beim langen Weg (8 bzw. 10 Jahre) ist ein Praktikum nicht nur nicht vorgesehen, sondern leider auch freiwillig nicht möglich.

Alex
 

Dr. No

SILBER - Mitglied
Eine Verkürzung des Amtsjahres gibt es aber wohl nicht. Man muss also u.a. ein 2-monatiges Praktikum am DPMA absolvieren obwohl man vorher mehrere Jahre am EPO/DPMA gearbeitet hat...hmmm....
Dass die 6 Monate am BPatG wohl auch für einen EPA-Prüfer sinnvoll sein dürften, steht wohl außer Frage. Von den von Dir genannten weiteren 2 Monaten am DPMA, besteht 1 Monat aus der Arbeit bei einem Markenprüfer und nur 1 einziger weiterer Monat aus der Arbeit bei einem Patentprüfer des DPMA.

Ob es sich lohnt auf diesem einen Monat rumzuhacken ist zweifelhaft. Ich denke da hast Du schneller den einen Monat abgesessen als Dich über diesen geärgert und gestritten.

Am Rande: Falls Dir die Arbeit als Prüfer beim EPA gefällt, solltest Du möglicherweise zwar die EQE ablegen aber nicht als PA arbeiten. Finanziell dürfte sich die Arbeit als PA gegenüber Deinem Netto-Prüfergehalt nur als Partner lohnen. Auf diesen Aufstieg sollte man sich in den kommenden Jahren aber nicht mehr verlassen...
 

Aktenwaelzer

SILBER - Mitglied
1) Man kann als EPA-Prüfer die Prüfung mitschreiben und die Prüfungsaufgaben bestehen. Die EQE hat man erst dann bestanden, wenn man auch mindestens 2 Jahre unter der Anleitung eines zugelassenen Vertreters gearbeitet hat, siehe Art. 17(2) der Prüfungsordnung

http://www.european-patent-office.org/epo/pubs/oj008/12_08/supplement_eqe_regulation.pdf

Wenn man diese 2 Jahre vor dem Eintritt ins EPA nicht gemacht hat, muss man sie "nachsitzen".

Vorteile hat das Prüfungsbestehen EPA-intern im wesentlichen keine. Mehr Geld gibt es definitiv nicht. Gründe, mitzuschreiben liegen hauptsächlich im persönlichen Interesse (man lernt ja nie aus). Während der Vorbereitung lernt man auch (zukünftige) Anwälte kennen und sieht das ganze mal von der anderen Seite.

2) Für den deutschen Patentanwalt hilft einem die Zeit als EPA-Prüfer überhaupt nichts. Man müsste also entweder nochmal als Kandidat anfangen oder nach 8 Jahren die externe Prüfung mitschreiben. Meines Wissens wird die Zeit als EPA-Prüfer nicht auf den langen Weg angerechnet (die Ausnahmebestimmung in §172(3) PatAnwO bezieht sich auf Prüfer am DPMA).
 
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