bluesky2006
Schreiber
Hallo Forum,
ich hoffe, jemand kann mir folgende Frage eindeutig beantworten:
Ich überlege, eine Ausbildung zum DPA zu beginnen. Jetzt habe ich von diversen Seiten, auch auf der DPMA-Seite, gelesen und erfahren, dass dazu auf jeden Fall ein Universitätsdiplom notwendig ist.
Nun ist diese Regelung aus dem Jahre 196x und jetzt würde ich gerne wissen, ob sich diesbezüglich im Zuge des Bologna-Prozesses nicht doch etwas geändert hat - FH-Master gleichwertig mit Uni-Diplom?
Ok, ich weiß, es gibt diesen 172-Paragraphen, der sagt, nach der EPA-Prüfung und 5 weiteren Jahren, also insgesamt 8 Jahren könnte ich dann die DPA-Prüfung ablegen. Doch wie gesagt, hat Bologna nicht auch da einen Stein ins Rollen gebracht?
Ich weiß von einem EPA-Mitarbeiter, dass ich mit meinem FH-Master, eine EPA-"Ausbildung" beginnen könnte und die EPA-Prüfung nach 3 Jahren ablegen könnte.
Wer kann von Euch kann mir also sagen, wie es sich mit der DPA-Prüfung verhält?
Besten Dank vorab!
Christian
ich hoffe, jemand kann mir folgende Frage eindeutig beantworten:
Ich überlege, eine Ausbildung zum DPA zu beginnen. Jetzt habe ich von diversen Seiten, auch auf der DPMA-Seite, gelesen und erfahren, dass dazu auf jeden Fall ein Universitätsdiplom notwendig ist.
Nun ist diese Regelung aus dem Jahre 196x und jetzt würde ich gerne wissen, ob sich diesbezüglich im Zuge des Bologna-Prozesses nicht doch etwas geändert hat - FH-Master gleichwertig mit Uni-Diplom?
Ok, ich weiß, es gibt diesen 172-Paragraphen, der sagt, nach der EPA-Prüfung und 5 weiteren Jahren, also insgesamt 8 Jahren könnte ich dann die DPA-Prüfung ablegen. Doch wie gesagt, hat Bologna nicht auch da einen Stein ins Rollen gebracht?
Ich weiß von einem EPA-Mitarbeiter, dass ich mit meinem FH-Master, eine EPA-"Ausbildung" beginnen könnte und die EPA-Prüfung nach 3 Jahren ablegen könnte.
Wer kann von Euch kann mir also sagen, wie es sich mit der DPA-Prüfung verhält?
Besten Dank vorab!
Christian