DE Literatur fürs Amtsjahr

P

Pelznickel

Guest
Gibt es einige allgemeingültige Empfehlungen, mit welchen Büchern man sich eindecken sollte, wenn man gerade Geld dafür verfügbar hat?

Als erstes fällt einem natürlich das Tabu ein. Sollte man das gleich von Anfang an mit Ergänzungslieferungen bestellen?

Ich persönlich würde ja nach wie vor gerne die Beck-Sammlung zum gew. Rechtsschutz verwenden. Aber einigen Aussagen nach scheint die ja nicht einmal für die Prüfung zugelassen zu sein.

Also: Welche Bücher braucht man?
 
P

Pelznickel

Guest
Habe (natürlich erst, nachdem ich schon gepostet hatte) mal im Archiv nachgesehen. Die Frage gab es ähnlich schon mal.

Die Antworten waren (stark verkürzt):

Schönfelder
Tabu
Schulte
Ströbele/ Hacker

Kann man den Ingerl/Rohnke statt Ströbele/Hacker (nicht lieferbar) empfehlen?
 
U

u. n. own

Guest
Einige Richter am BPatG haben während des Amtsjahrs explizit vom Ingerl/Rohnke abgeraten, da er in einigen wichtigen Punkten Aussenseiterpositionen (auch aA genannt) vertreten würde. Inzwischen benutze ich für die Praxis beide Kommentare, für's Amtsjahr würde ich aber Ströbele/Hacker vorziehen, und sei es aus blossem Konformismus.
 
G

GAST_DELETE

Guest
Bin gerade im Amtsjahr.

Eigentlich kann man nicht genug Literatur haben. Wenn man sich ernsthaft z.B. mit alten Klausuren auseinandersetzt, dann hilft manchmal erst der Zweitkommentar.

Patent
Die meisten benutzen "Schulte", aber zunehmend auch "Busse". Seltsamer Weise hat ist der eine gerade dort besonders knapp, wo der andere sehr ausführlich ist. Klarer Vorteil "Busse": Da gibt es den GebrM und ArbEG Kommentar gleich mit (Soll im Dezember angeblich neu kommen!). "Schulte" vermengt mir ein bißchen viel Deutsches und Europäisches Recht. Gelegentlich sehe ich auch den "Mes", kann dazu aber nicht viel sagen. Ist sehr kurz und knapp, hat glaube ich auch einen GebrM Teil.

Marke
"Ströbele/Hacker" reicht aus. "Ingerl/Rohnke" gilt als sehr anwaltslastig, also eher Verletzungs- als Eintragungsverfahren. GMV kommt quasi nicht dran. Daher lohnt sich das nicht.

GebrM
Wer nicht auf "Busse" zurückgreifen kann oder will, dem sei der Bührung ans Herz gelegt. Ist allerdings schon etwas in die Jahre gekommen.

Verfahrensrecht
Ist meiner Meinung nach wichtig. Die meisten Richter lesen "Thomas/Putzo". Ist sehr knapp, aber für die Belange des Amtsjahres dreimal ausreichend. Viele haben "van Hees" (Verfahrensrecht in Patentstreitsachen). Ist aber schon älter und außerdem identisch mit einem Hagen-Skript.

Damit kommt man gut über die Runden.

Weitere Literatur:

Ich finde den "Kühnen/Geschke" (Verletzungsverfahren) noch gut, braucht man aber nicht wirklich im Amtsjahr.

"Kraßer" ist immer wieder gesehen, aber manche mögen ihn nicht, weil es mehr ein Lehrbuch als ein Kommentar ist. Um sich in ein Gebiet einzulesen, ist er meines Erachtens ideal. Behandelt nur Patent und GebrM.

Außerdem schwöre ich auf den "Creifelds". Reines Rechtswörterbuch, hilft aber in den immer wiederkehrenden "was war das nochmal?"-Situationen schnell und unkompliziert auf die Sprünge. Und ich habe noch einen Studienkommentar und Studien-Lehrbücher zum BGB. Kommt immer wieder vor (Vertretung/Vollmacht, GbR, Bruchteilsgemeinschaft, Anfechtung, Schadensersatzansprüche, Erbschaft/Geschäftsfähigkeit entsprechend letzter Amtsklausur, ... ).

Wenn Du jetzt noch Geld übrig hast, dann geh lecker essen.

Die Hälfte davon tut es auch. Nur ganz ohne ist schlecht.
 
P

PA

Guest
Pelznickel schrieb:
Habe (natürlich erst, nachdem ich schon gepostet hatte) mal im Archiv nachgesehen. Die Frage gab es ähnlich schon mal.

Die Antworten waren (stark verkürzt):

Schönfelder
Tabu
Schulte
Ströbele/ Hacker

Kann man den Ingerl/Rohnke statt Ströbele/Hacker (nicht lieferbar) empfehlen?
Find ich o.k. so. Zu beachten: Ströbele / Hacker kommt im Juni laut Verlag neu heraus. Ich meine, beim Ingerl / Rohnke war das Stichwortverzeichnis nicht gut.
 
D

d.v.o.

Guest
Ich vermisse hier den Benkardt. Laut Amazon kommt der im Mai neu raus.
 
P

Pelznickel

Guest
d.v.o. schrieb:
Ich vermisse hier den Benkardt. Laut Amazon kommt der im Mai neu raus.
In der Werbung in der NJW steht sogar April. Aber dazu kann ich eigentlich nur das Terminierungswirrwar beim Palandt anführen. Der soll auch regelmäßig im Dezember kommen, tatsächlich ist es manchmal sogar Mai, glaube ich.
 
X

XYZ

Guest
Wieder mal das leidige Thema Kommentare:

Bis jetzt besitze ich selber nur den Schulte, den Ströbele/Hacker und den Kraßer und kann den Rest an Kommentaren in der Kanzlei nutzen. Da ich im nächsten Jahr ins Amtsjahr gehen werde und nicht die Bibliothek der Kanzlei mitnehmen darf, frage ich mich, ob es nicht sinnvoll wäre, noch in diesem Jahr und somit noch in 2006 absetzbar (und außerdem vor der Mehrwertssteuererhöhung) Geld in Kommentare zu investieren.

Mit dem Singer/Stauder würde ich gerne warten, weil ich mitbekommen habe, dass der 2007 neu in deutsch rauskommen soll. Auch den EPÜ-Benkard muss ich jetzt noch nicht haben, da die letzte Auflage ja wohl von 2002 ist und auch da vielleicht was Frischeres kommen wird. (Und ohnehin sollte es aus gegebenem Anlass eher was zum deutschen Recht sein.)

Die Frage ist jetzt: PatG-Benkard (06/2006) oder Busse (?/2003)?

Ich würde ja zum Benkard tendieren, weil aktueller und weil er sowohl PatG als auch GbmG umfasst - gibt es aber vielleicht gewichtige Argumente dagegen? Bei 178 € je Schwarte will ich da doch lieber noch Drittmeinungen einholen.

Und wenn man sich schon einen von beiden zulegt - lohnt es dann noch, über den Mes nachzudenken?

Würde mich über Rückäußerungne freuen.
 
P

PA2005

Guest
Ich habe in der Berufspraxis nach dem Amtsjahr festgestellt, dass im Benkard am meisten Substanz ist und er entwickelt sich gerade zu meinem "Lieblingskommentar". Das Geld ist also m.E. sehr gut angelegt.

Allerdings: Im Amtsjahr hatte ich weder Benkard noch Busse, auch die Kollegen aus der Lerngruppe nicht, und überhaupt kein Problem mit der Prüfung oder ihrer Vorbereitung.
 
B

Bücherwurm

Guest
Vor lauter Kaufrausch, sollte aber auch das lesen nicht vergessen werden. Ein Buch im Regal ist nur dann von Nutzen, wenn man es liest bzw. nachliest. Lieber einen Kommentar an der richtigen Stelle richtig gelesen als zwei nur halb. Das ist jedenfalls meine Meinung.
 
X

XYZ

Guest
Natürlich. Aber trotzdem möchte ich zumindest einen "Plan B" als Kommentar für's PatG haben, wenn ich irgendwas im Schulte nicht finden oder nachvollziehen kann. Es sei denn, es kommt hier jetzt unisono die Meinung rüber, dass mein bereits vorhandener Bestand an Büchern ausreicht. Das Geld für den Benkard kann ich dann auch wunderbar für was anderes (nicht-patentrechtliches) verwenden! Die 98 € für den Mes scheine ich ja schon mal gespart zu haben....
 
X

XYZ

Guest
Natürlich. Aber trotzdem möchte ich zumindest einen "Plan B" als Kommentar für's PatG haben, wenn ich irgendwas im Schulte nicht finden oder nachvollziehen kann. Es sei denn, es kommt hier jetzt unisono die Meinung rüber, dass mein bereits vorhandener Bestand an Büchern ausreicht. Das Geld für den Benkard kann ich dann auch wunderbar für was anderes (nicht-patentrechtliches) verwenden! Die 98 € für den Mes scheine ich ja schon mal gespart zu haben....
 
S

Steuertipp

Guest
weiter oben war zu lesen, dies Anschaffungen wegen der MWSt noch dieses Jahr zu tätigen.

Wer im Amtsjahr freiberuflich arbeitet, kann Fachbücher als notwendige Betriebsausgaben von der Steuer absetzen. Dann ist die MWSt nur ein durchlaufender Posten (Vorsteuerabzug). Das spart mehr als 3% MWSt-Erhöhung und man kann auf die aktuellen Ausgaben warten.
 
S

Steuertipp

Guest
weiter oben war zu lesen, dies Anschaffungen wegen der MWSt noch dieses Jahr zu tätigen.

Wer im Amtsjahr freiberuflich arbeitet, kann Fachbücher als notwendige Betriebsausgaben von der Steuer absetzen. Dann ist die MWSt nur ein durchlaufender Posten (Vorsteuerabzug). Das spart mehr als 3% MWSt-Erhöhung und man kann auf die aktuellen Ausgaben warten.
 
R

Robby

Guest
Also ich fand den Busse (resp. Keukenschriver) am besten - weil er auch Meinungen diskutiert. Und das wird in der Prüfung schließlich verlangt. Man schaue sich nur die Kommentierung zum §1a PatG-Entwurf (dieser Entwurf wurde später nicht umgesetzt) im Busse an, die hätte einem in der Prüfung Juni 2005 sehr geholfen - obwohl gar nicht die später umgesetzte Version kommentiert wurde.

Im Schulte ist die Einleitung gut - der Rest ist zum Lernen auf die deutsche Prüfung in meinen Augen ungeeignet.

Den neuen Benkard kenne ich noch nicht so gut, allerdings sieht es für mich bis jetzt nicht danach aus, als ob er ebenso viele Diskussionen oder kritische Kommentierungen wie der Busse hat. Die Meinungen über den sehr guten alten Benkard kann man auf den neuen jedenfalls nicht 1:1 übertragen. Im Benkard ist so gut wie kein Stein auf dem anderen geblieben. Da muss man mal abwarten, was die gerade fertig werdenden Kandidaten so sagen.
 
G

GAST_DELETE

Guest
XYZ schrieb:
Wieder mal das leidige Thema Kommentare:

Da ich im nächsten Jahr ins Amtsjahr gehen werde und nicht die Bibliothek der Kanzlei mitnehmen darf, frage ich mich, ob es nicht sinnvoll wäre, noch in diesem Jahr und somit noch in 2006 absetzbar (und außerdem vor der Mehrwertssteuererhöhung) Geld in Kommentare zu investieren.
Ich würde bis zum Beginn des Amtsjares warten. Da Du dann vermutlich freiberuflich tätig wirst, holst Du Dir die 19% über die Umsatzsteuer wieder rein. Der Rest geht voll von Deinem zu versteuerndem Einkommen weg.
 
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