Markenrecht Internet

M

Markenproblematiker

Guest
Wie sieht es aus, wenn jemand abgemahnt wird, weil ein Zeichen, welches er im Internet zu Werbezwecken benutzt, durch eine eingetragene Marke bereits geschütz ist. Er kann natürlich das Zeichen aus seiner homepage entfernen, aber es bleiben im Internet eventuell immer noch links anderer auf seine alte Verion bestehen, sodass z.B. beim Googlen das Zeichen weiterhin in Zusammenhang mit ihm auftaucht.

Kann er das verhindern?

Ist das bzgl. Markenverletzung egal oder nicht?

Kennt ihr Rechtsprechung hierzu?

Danke
 
G

Gert

Guest
Ich kenne keine Rechtsprechung dazu. Allerdings könnte ich mir vorstellen, dass das dann nicht mehr sein Problem ist. ME wird die Verletzung nicht mehr durch ihn begangen, kein Raum für Abmahnung, wie soll er denn sein Verhalten ändern? Etwas anders sieht es bei der Bemssung des SE aus....
 
M

Markenproblematiker

Guest
Hallo Gert,

sah ich auch so. Mich hat es nur gewundert, dass ich hierzu nichts gefunden habe.

Wer also Rechtsprechung kennt - bitte posten.

Danke
 
P

PA

Guest
Lt. Rechtssprechung des LG Ffm (fundstelle müßt' ich raussuchen) müssen die Caches der einschlägigen Suchmaschinen bereinigt werden (Google, Yahoo...), was auch leicht möglich ist.
Entsprechende Protokolle unbedingt ausdrucken und aufbewahren!!

Gruß,
PA
 
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