K
Kand.
Guest
Hat sich jemand schon die jüngste Eilunterrichtung des 11. Senats des BPatG (11 W (pat) 383/06; leider noch nicht als Entscheidung im Volltext verfügbar) angesehen?
Deren Inhalt dürfte noch zahlreiche Diskussionen auslösen, denn der 11. Senat erklärt sich darin nach (vollständigem) Wegfall der Übergangsregelung aus § 147 PatG für erstinstanzliche Entscheidungen über Einsprüche als unzuständig, auch wenn diese noch zu Zeiten der in Kraft stehenden Übergangsregelung aus § 147 PatG (also vor dem 1. Juli 2006) anhängig gemacht wurden.
Was mich jedoch wundert ist, dass diese Entscheidung klar im Widerspruch zu anderen BPatG-Entscheidungen steht und dennoch die Rechtsbeschwerde nicht zugelassen worden ist.
Mir schwant, dass sich nun einige Einspruchsverfahren in die Länge ziehen werden .......
Deren Inhalt dürfte noch zahlreiche Diskussionen auslösen, denn der 11. Senat erklärt sich darin nach (vollständigem) Wegfall der Übergangsregelung aus § 147 PatG für erstinstanzliche Entscheidungen über Einsprüche als unzuständig, auch wenn diese noch zu Zeiten der in Kraft stehenden Übergangsregelung aus § 147 PatG (also vor dem 1. Juli 2006) anhängig gemacht wurden.
Was mich jedoch wundert ist, dass diese Entscheidung klar im Widerspruch zu anderen BPatG-Entscheidungen steht und dennoch die Rechtsbeschwerde nicht zugelassen worden ist.
Mir schwant, dass sich nun einige Einspruchsverfahren in die Länge ziehen werden .......