Während des Amtsjahres kann man üblicherweise auf Honorarbasis für seine Ausbildungskanzlei arbeiten. Wenn die Interesse daran hat, dass der Kandidat wiederkommt, wird sie schon dafür sorgen, dass er zwischenzeitlich nicht verhungert... Ich habe für verschiedene Kanzleien gearbeitet, da ich nicht in meiner Ausbildungskanzlei bleiben wollte. Im Allgemeinen sind die Kanzleien daran interessiert, kandidaten im Amtsjahr für sich arbeiten zu lassen, da dies eine für beide Seiten einfache und unverbindliche Art ist, sich kennenzulernen.
Die Verdienstmöglichkeiten sind derzeuit so, dass man ohne Probleme von diesen Nebentätigkeiten (notfalls Übersetzungen) leben kann, ohne die Lernerei allzusehr zu vernachlässigen. Ich jedenfalls habe mehr verdient als in meiner Kanzleizeit. Gerade vor den Prüfungen sollte man sich aber schon ein oder zwei Monate voll auf das Lernen konzentrieren. Dafür muss man sich halt ein Polster schaffen.
Einige Kanzleien (und vor allem Industrieunternehmen) bieten auch an, wärhend des Amtsjahrs ein Gehalt zu zahlen, das man dann später abstottern kann (bzw. das mit einer Verpflichtung einher geht, nach dem Amtsjahr noch X Jahre dort zu bleiben). Davon halte ich aber nichts, da man damit ohne Not viel Handlungsspielraum vergibt.