Staatsbürgerschaft für Patentanwaltskandidaten

enriquo

Schreiber
Hallo,

habe folgende Frage:

Welche Staatsbürgerschaft braucht man für die Ausbildung zum Patentanwalt?
Ich habe eine ausländische Staatsangehörigkeit.
Wo kann ich mich informieren.

Danke.

MfG

Enriquo
 

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BRONZE - Mitglied
Es gibt keinerlei Anforderungen an die Staatsbürgerschaft eines PA-Kandidaten. Sofern Du im Ausland studiert hast, kann es ggf. Probleme bei der Anerkennung Deiner technischen/naturwissenschaftlichen Studien geben.

Schönes Wochenende
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PAGUH71

Vielschreiber
Art. 134 (2) (a) EPÜ In die Liste der zugelassenen Vertreter kann jede natürliche Person eingetragen werden, die folgende vorraussetzungen erfüllt:

a) Sie muss die Staatsangehörigkeit eines Vertragsstaats besitzen;

...


D.h., um "Europäischer Patentanwalt" (bzw. zugelassener Vertreter vor dem Europäischen Patentamt) zu werden, muss mann die die Staatsangehörigkeit eines Vertragsstaats des EPÜ besitzen.

Um deutscher Patentanwalt zu werden, muss man einen Wohnsitz bzw. einen kanzleisitz in Deutschland besitzen.
 

Lysios

*** KT-HERO ***
Leider gab es technische Problem im Forum. Das sollte eigentlich gepostet werden:

Um deutscher Patentanwalt zu werden, muss man einen Wohnsitz bzw. einen kanzleisitz in Deutschland besitzen. [/quote] Das stimmt so nicht ganz. Vielleicht ist es initial notwendig, aber man kann auch den Kanzlei- und Wohnsitz ausschließlich im Ausland haben. Der letzte mir bekannte Fall wurde im Bl PMZ 2006, S. 224 bekanntgemacht. Dort ist die Kanzlei ausschließlich in der Schweiz.
 

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BRONZE - Mitglied
Einen Kanzleisitz kann aber erst derjenige gründen, der bereits Patentanwalt ist. Hier ist die Regelung so, dass der Kanzleisitz normalerweise in D ist, aber in Ausnahmefällen auch im Ausland sein kann (hierzu braucht man eine Genehmigung).

Für die Ausbildung zum PA spielt dies alles KEINE Rolle, denn als PA-Kand. kann man keinen Kanzleisitz haben.

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