Sehr geehrte Kollegen,
hat jemand als selbständiger Patentanwalt die gewerbliche Nutzung seines Fahrzeugs zu mehr als 50% dem Finanzamt gegenüber schon nachweisen müssen oder wird diese und folglich auch die 1%-Regelung (privater Nutzungswert) bei Patentanwälten problemlos anerkannt?
Besten Dank für sachgerechte Beiträge
Gastrosil
hat jemand als selbständiger Patentanwalt die gewerbliche Nutzung seines Fahrzeugs zu mehr als 50% dem Finanzamt gegenüber schon nachweisen müssen oder wird diese und folglich auch die 1%-Regelung (privater Nutzungswert) bei Patentanwälten problemlos anerkannt?
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Gastrosil