schreiber-eqe
Vielschreiber
Hallo zusammen,
weiß jemand, welche Frist maßgebend ist, wenn eine "EPÜ-Frist" einer "EPA-Frist" entgegensteht?
Beispiel:
- Regel 52(3) EPÜ2000: "EPÜ-Frist" ("innerhalb von sechzehn Monaten") endet am 15. August 2008.
- EPA-Mitteilung von Mitte Juli mit "2 Monats-Frist", die am 15. September 2008 endet.
D.h. "EPÜ-Frist" (15. August 2008) steht der "EPA-Frist (15. September 2008) entgegen.
Welche Frist ist maßgebend? Gibt es da ´ne entsprechende Rechtsauskunft, Rechtsprechung, etc., die grundsätzlich(!) klärt, welche Frist maßgebend ist, wenn eine "EPÜ-Frist" einer vom EPA gesetzten Frist entgegensteht?
Für die Beantwortung im Voraus besten Dank
weiß jemand, welche Frist maßgebend ist, wenn eine "EPÜ-Frist" einer "EPA-Frist" entgegensteht?
Beispiel:
- Regel 52(3) EPÜ2000: "EPÜ-Frist" ("innerhalb von sechzehn Monaten") endet am 15. August 2008.
- EPA-Mitteilung von Mitte Juli mit "2 Monats-Frist", die am 15. September 2008 endet.
D.h. "EPÜ-Frist" (15. August 2008) steht der "EPA-Frist (15. September 2008) entgegen.
Welche Frist ist maßgebend? Gibt es da ´ne entsprechende Rechtsauskunft, Rechtsprechung, etc., die grundsätzlich(!) klärt, welche Frist maßgebend ist, wenn eine "EPÜ-Frist" einer vom EPA gesetzten Frist entgegensteht?
Für die Beantwortung im Voraus besten Dank