Ablehnungsbescheid des DPMA trotz "Maschinenbau-Master"

SveGoe87

Schreiber
Hallo liebes Forum,

ich habe mich im April 2021 beim DPMA für die Zulassung zum Patentanwaltskandidat beworben und heute leider einen Ablehnungsbescheid erhalten. Als Begründung wurde der Mangel an technischen Inhalten meines Studiums genannt.

Ich habe einen Bachelor in Maschinenbau und einen angeschlossenen Master, welcher an unserer Uni aber nicht "Maschinenbau" heißt, sondern je nach Vertiefungsrichtung einen eigenen Namen hat. Ich habe die Vertiefung "Produktionstechnik" gewählt. Sicherlich habe ich in diesem Master auch einige Fächer gehabt, die keinen direkten technischen Bezug haben. Dennoch war es ein Master in der Fachschaft Maschinenbau und nach meinem Verständis ein "technischer" Master. Unten steht eine Liste der Module, die ich belegt habe. Die Masterarbeit hat bei uns 30 von 90 CP gegeben. Ich weiß aber nicht, ob sie berücksichtigt wird. Bei ihr kann man zumindest streiten, wie technisch sie war, mMn war sie es aber.

Jetzt ist mir bewusst, dass "meiner Meinung nach" nicht relevant ist und ich das DPMA überzeugen muss, dass ich ein vollwertiger Maschinenbauingenieur bin und auch die entsprechendne technischen Fächer belegt habe, um §6 DPO zu erfüllen. Meine Frage(n) wäre(n) nun:

a) Ist das (realistisch) möglich?
b) Welchen Weg würdet ihr dafür wählen?
c) Sollte ich rechtliche Schritte erwägen?
d) Ich bin als Dr. Ing. promoviert, hilft das?
e) Habt ihr sonst Hinweise/Tipps/Erfahrungen hierzu?

Ich freue mich auf viele, hoffentlich hilfreiche Antworten! Beste Grüße
Sven

Hier die Mastermodule von mir:

Eindeutig technisch:
Fertigungstechnik II
Mechatronik und Steuerungstechnik für Produktionsanlagen
Fügetechnik I
Anwendungen der Oberflächentechnik
Montagesystemtechnik

Technischer Inhalt vom Titel her fraglich, aber faktisch gegeben:
Qualitätsmanagement (KI-basierte Datenauswertung)
Prozessanalyse in der Fertigungstechnik (Sensorik und Messtechnik zur Prozessanalyse)
Dynamische Unternehmensmodellierung (Mahematische Modelle)
Industrielle Logistik (Hier wird es schwieriger...)

Nicht technisch:
Unternehmensführung und Wandel
Wissenschaftstheorie und Forschungsmethodik
 

stat80

BRONZE - Mitglied
zu a) Ja.
zu b) Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid einlegen (Frist beachten).
zu c) Nein, es gibt keinen Grund direkt die Brechstange auszupacken. Ein nettes Telefonat mit dem zuständigen Referat bewirkt oftmals mehr als der Gang zum Anwalt.
zu d) Kommt darauf an, in welchem Fach du promoviert hast.
zu e) Ich kann dir empfehlen erstmal mit dem zuständigen Sachbearbeiter*in zu telefonieren. Oftmals ist es ein kleines Missverständnis bzw. ein fehlender Nachweis, an dem es hackt.

Viel Erfolg
 

patatx

BRONZE - Mitglied
Ich weiß ja nicht, wo du deinen Bachelor gemacht hast, aber generell ist ein Bachelor an einer Hochschule (keine Uni) ein Ausschlusskriterium, egal ob danach noch ein Master folgt.

Komisch ist nur, dass normalerweise eine Promotion als Dr.-Ing. einen solchen Mangel heilen sollte, egal was vorher war.

Einfach mal anrufen und nachfragen. Vielleicht hatte da jemand nur einen schlechten Tag oder ist nicht auf dem neuesten Stand bzgl. BSc/MSc/Dr.

Viel Glück
 

Fedx

Vielschreiber
Hallo,

ich hatte leider genau dasselbe Problem.
Die Bewertung wurde in den letzten Jahren deutlich strenger. Im Prinzip ist es kaum möglich die Sachbearbeiterin umzustimmen, da nur Tatsachen die beim Antrag oder Widerspruch vorgelegt werden berücksichtigt werden. Das Telefonat bringt auf alle Fälle was.
Der Rechtsweg ist zwar möglich allerdings dauert dieser Jahre und kostet sehr viel Geld, da das DPMA immer höchstrichterliche Entscheidungen anstrebt. Für mich war der schnellste Weg einen zweiten Master zu machen, der anerkannt wurde. Allerdings würde ich dies nur empfehlen wenn der Bachelor als technisch anerkannt wird.
Typischer weise müssen über 60% der Credit Points technisch sein. Dabei wird die Bewertung aber nur anhand der Titel der Fächer vorgenommen. Modulhandbücher, Bestätigungen des Profs oder des Prüfungsausschusses haben nichts gebracht.

Trotzdem viel Erfolg.
 

SveGoe87

Schreiber
Danke für eure zahl- und hilfreichen Beiträge! Der Tenor ist ja gemischt - ich hoffe aber, dass die "zuversichtlichen" Schreiber am Ende Recht behalten :) Meinen Bachelor habe ich, wie den Master auch, an der RWTH Aachen gemacht, also beides Universität. Den Dr. habe ich im Bereich der Sensorik und Datenverarbeitung gemacht. Das sollte also auch technisch genug sein. Ich rufe dann mal bei der Dame vom DPMA an und schaue, was ich da erreichen kann. Dass alleine vom Titel auf den Inhalt geschlossen wird, ist meiner Meinung nach ja schon fast dreist, auf jeden Fall aber kurzsichtig...
 

NiceGuyEddie

BRONZE - Mitglied
Ich halte das Argument, eine Promotion würde einen Mangel an Technizität des Studiums heilen, in dieser Frage für verfehlt und würde es nicht bringen. Auch kommt es mMn in dieser Frage nicht auf das Fach der Promotion an.

In den "Informationen zur Patentanwaltsausbildung" des DPMA wird definiert, welche Kombinationen von Studiengängen gem. § 6(1) S.1 PAO zulässig sind. Von Promotion als "Heilung" einer mangelnden Technizität keine Rede. Im Gegenteil wird darin am Beispiel Medizin/Tiermedizin klargestellt: "Ein Ausgleich durch eine Promotion ist hingegen nicht möglich".

Die Promotion spielt lediglich in der Frage der praktischen technischen Tätigkeit nach § 6(1) S.2 PAO eine Rolle, was hier aber nicht zur Debatte steht.

Ich empfehle die PAO, PatAnwPrV und die Informationen zur Patentanwaltsausbildung eingehend zu studieren, um nicht mit falschen Argumenten Tür und Tor für einen weiteren Ablehnungsbeschluss zu öffnen.

Unter uns promovierten Maschinenbauern: Viel Erfolg!;)
 
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der_markus

*** KT-HERO ***
Ich habe von Diskussionen um eine Promotion aus meinem Umfeld auch schon gehört. Eine Promotion wird nur als praktisch-technische Tätigkeit anerkannt, wenn sie nicht theoretischer Natur, sondern überwiegend praktisch war. Ob eine Promotion die fehlende "Technizität" eines ganzen Studiums beheben kann wage ich zu bezweifeln.
 
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