DE Befreiung praktische technische Tätigkeit

riktherock

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Hallo allerseits,

kennt sich jemand mit den Vorraussetzungen für die Befreiung des praktischen Jahres gemäß §6 Abs.1 PAO ("Außerdem muß ein Jahr praktischer technischer Tätigkeit abgeleistet sein; der Präsident des Patentamts kann hiervon auf Antrag insoweit Befreiung erteilen, als die Bewerberin oder der Bewerber nachweist, dass sie oder er die für den Beruf des Patentanwalts erforderliche praktische technische Erfahrung auf andere Weise erworben hat.)?

Ich hab während meines Bachelors und Masters in einer Patentanwaltskanzlei als Werkstudent gearbeitet und nie Probleme wegen "mangelnder praktische technische Erfahrung" gehabt - leider zählt jedoch die Erfahrung in der Kanzlei, meines Wissens nach nicht als "praktisch" im Sinne des §6 PAO.

Die EQE Prüfungen habe ich bestanden und würde entsprechend gern die deutsche Ausbildung beginnen.

Den Zugang zur Prüfung über den "Industrieweg" ist mir bekannt, jedoch würde dies noch eine Wartezeit von ca. 5 Jahren (bzw. 2 Jahre Hagen und 3 Jahre warten) beinhalten.
Ferner wurde mir weitgehend bestätigt (und ist eindeutig nachvollziehbar) das der Ausbildungsweg (inkl. Amtsjahr) fördernder ist, für das tatsächliche Wissens sowohl für die Prüfung als auch für die nachträgliche Tätigkeit als DE-Patent Anwalt.

Kennt sich jemand aus, oder kennt jemand jemanden der jemanden kennt der....

Vielen Dank und Liebe Grüße

Riktherock
 
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