Erfindung Publizieren vor Offenlegungsschrift = gefährlich?

F1

BRONZE - Mitglied
Hallo zusammen:

Ich lese es immer wieder, dass man eine Erfindung erst zum Patentanmelden muss um ein Schutz zubekommen, Bevor man die Erfindung z.B. einen potenziellen Kunden veröffentlicht.

Aber stimmt das wirklich? Die Patentanmelden, bei welche die Offenlegungsschrift noch nicht erfolgte, Schützt nur die exakt Selbe Erfindung. Das könnte man aber leicht umgehen. Weil das Kriterium der erfinderischen Tätigkeit, nach der einschlägigen Regelungen, nur den vorveröffentlichten Stand der Technik heranzieht und nicht den nicht vorveröffentlichten.

Insofern kann man doch die Patentanmelden, bei welche die Offenlegungsschrift noch nicht erfolgte, allein schon dadurch umgehen, wenn man Schrauben durch Bolzen ersetzt…

Sollte man daher erst die Erfindung einen Dritten Offenbaren, wenn die Offenlegungsschrift erfolgte?
Oder sehe ich das zu eng?

P:S Kein Kandidat, geschweige denn Patentanwalt…
 

pak

*** KT-HERO ***
Warum auf die Veröffentlichung durch das Amt in Form einer Offenlegungsschrift (in der Regel 18 Monate nach Anmeldung) warten? Wenn man die angesprochene Sorge hat, erledigt man die Veröffentlichung der Patentanmeldung einfach selbst und zwar nach dem Anmeldetag und vor der Vorstellung beim Kunden, um einen Stand der Technik zu schaffen, der bei etwaigen folgenden Patentanmeldungen durch Dritte dann sowohl bei der Beurteilung der Neuheit als auch bei der Beurteilung der erfinderischen Tätigkeit zu berücksichtigen wäre. Erschwert natürlich auch eigene Weiterentwicklungen, ist dafür aber auch die sicherste Vorgehensweise.



Gruß


pak
 
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