HAGEN Mündliche Prüfung Hagen während Amtsjahr

Stefan0xff

Vielschreiber
Hallo zusammen,

gemäß § 32 Absatz 5 PatAnwAPrV soll das Hagen-Studium vor Beginn des Amtsjahres abgeschlossen sein.

Dazu mal eine Frage: Ist es eurer Erfahrung nach dringend ratsam, das Hagen-Studium (insbesondere die mündliche Prüfung am Ende) vor dem Beginn des Amtsjahrs abgeschlossen zu haben oder kann man eurer Erfahrung nach die mündliche Prüfung auch "eher problemlos" während des Amtsjahres absolvieren?

Vielen Dank schon mal im Voraus!
 
Zuletzt bearbeitet:

B_2020

GOLD - Mitglied
Hallo Stefan0xff,

ich denke es gibt doch recht viele, die die mdl. Prüfung erst während des Amtsjahrs machen. Das DPMA hält meines Wissens auch immer (kann das jemand bestätigen?) die Termine frei (bzgl. Vorlesungen), an denen die mdl. Prüfung stattfinden wird.
Einige (wenige?) machen die mdl. Prüfung auch erst während des dritten Abschnitts (also beim BPatG).


Das ist alles machbar und durchführbar.
Das einzige Risiko ist natürlich das Durchfallen und damit das evtl. Verzögern der Assessorenprüfung nach dem Amtsjahr, sofern Hagen dann eben noch nicht abgeschlossen ist.

Ich habe die Prüfung erst während des dritten Abschnitts gemacht und empfand es als problemlos.

Grüße
B
 
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