AW: Angeblich üblicher "Comparative Test" im Rahmen des Problem Solution Approach
Ja, es geht um den technischen Effekt. Der problem-solution approach des EPA verlangt nach der Feststellung der Unterschiede zwischen S. d. T. und Anspruch die Feststellung, welches technische Problem gelöst wird.
Beispiel: Anmeldung beansprucht Verbindung X. Bekannt ist Verbindung Y, der im Vergleich zu X lediglich eine Methylgruppe an einem Phenylring fehlt. Der technische Unterschied ist klar (die Methylgruppe). Welches Problem wird nun dadurch gelöst?
In Abwesenheit weiterer Daten ist das zu lösende technische Problem nur die Bereitstellung einer Alternative zu Y. X ist da nun sowas von nicht erfinderisch, dass man es gar nicht diskutieren muss, denn der Prüfer kann ca. 2 Millionen Publikationen zitieren, aus denen hervorgeht, dass man an einem Phenylring eine Methylgruppe anbringen kann.
Das Patent kriegt der Anmelder nur, wenn er die Lösung eines ambitionierteren technischen Problems nachweist, zum Beispiel „Bereitstellung einer wirksameren Verbindung als Y“. Die Beweislast dafür, dass das technische Problem gelöst wird, liegt aber beim Anmelder. Er muss also die bessere Wirksamkeit beweisen. Dazu dienen die Vergleichstests.
1 von 1 Mitgliedern fanden diesen Beitrag hilfreich.
Fanden Sie diesen Beitrag hilfreich?
JA |
NEIN
Thema weiterempfehlen auf ...
Xing
Linkedin
Twitter
Google
Mr.Wong
Facebook