EPÜ Einheitspatentgesetz

Hans35

*** KT-HERO ***
Das Einheitspatentgesetz wurde erneut durch das BVerfG (Az: 2 BvR 2216/20 und 2 BvR 2217/20) gestoppt:

https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/upc-in-karlsruhe-verfassungsklage-blockiert-abermals-einheitspatent-17144279.html

Näheres zu diesem Gesetz: https://www.unified-patent-court.org/

Einer der beiden Beschwerdeführer ist der Rechtsanwalt Dr. Stjerna, der seine Beschwerde auf seiner Internetseite auch erläutert.

Die britische Regierung sieht das Abkommen mittlerweile kritisch. Am 20.07.2020 hat sie dem „Unified Patent Court (UPC)“ mitgeteilt, dass sie sich aus dem Abkommen zurückzieht.

Diesmal könnte evtl. auch entscheidungserheblich sein, dass die Richter nicht auf Lebenszeit ernannt werden und deshalb die richterliche Unabhängigkeit nicht gewährleistet ist. (Meine Meinung: Wenn die EU soetwas z.B. von polnischen obersten Gerichten verlangt, kann man es hier kaum wegwischen.) Derartiger Gesichtspunkte wurden im ersten Verfahren nicht erörtert, weil der Parlamentsbeschluss bereits aus formalen Gründen (keine 2/3-Mehrheit) ungültig war.
 
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