AW: Werbung mit Geschmacksmusterschutz: was ist zulässig?
Es gelten meines Wissens dieselben wettbewerbsrechtlichen bzw. designrechtlichen Grundsätze wie auch bei einem Patent bzw. einer Patentanmeldung. Die Kommentarliteratur zu § 59 DesignG bzw. § 146 PatG (Schutzrechtsberühmung) sollte Aufschluss geben. Meist steht in den Kommentaren auch, was hierbei aus wettbewerbsrechtlicher Sicht zu beachten ist.
Grundsätzlich lässt sich meines Wissens nach zusammenfassen: Erlaubt ist, was objektiv wahrheitsgemäß und nicht irreführend ist.
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