Urlaub im Amtsjahr

user2345

Schreiber
Hallo :)

Gemäß § 11 II PatAnwAPrV besteht im zweiten Ausbildungsabschnitt (= Amtsjahr DPMA) Anspruch auf 5, im dritten Ausbildungsabschnitt (= Amtsjahr BPatg) Anspruch auf 15 Tage Erholungsurlaub. Leider finde ich keine Informationen dazu, wie der Urlaub beantragt wird und wie flexibel dieser zu nehmen ist. Konkret habe ich im Amtsjahr eine Woche, in der ich mir unbedingt freinehmen möchte (eigene Hochzeit). Kann ich damit rechnen, dass dies klappt oder welche weiteren Voraussetzungen sind für das Nehmen von Urlaub zu erfüllen?

Besten Dank für eure Hilfe und liebe Grüße.
 

bratwurst

Schreiber
Hallo,
Die entsprechenden Formulare zur Beantragung des Urlaubs bekommst du bei den Einführungsveranstaltungen im Amtsjahr. Der Antrag ist dann jeweils von dem für dich zuständigen Prüfer/Richter abzuzeichnen. Normalerweise ist das unproblematisch. Zudem hast Du zum einen nicht jeden Tag eine Veranstaltung und zum anderen auch einige Tage an denen unentschuldigt gefehlt werde darf.
Grüße
 
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