DE DPMA-Zulassung als Wirtschaftsingenieur - Widerspruch gegen Ablehnungsbescheid

Robert2020

Schreiber
Hallo liebe Gleichgesinnte,

ich habe folgendes Problem und hoffe, dass jemand vielleicht das gleiche durchgemacht hat und seine Erfahrungen mit mir teilen und/oder mir hilfreiche Tipps geben kann...

Ich bin Diplom-Wirtschaftsingenieur (TU) und habe Anfang des Jahres in einer großen Kanzlei eine Patentanwaltsausbildung angefangen. Mittlerweile bin ich zur europäischen Ausbildung zugelassen worden, allerdings habe ich vom DPMA einen Ablehnungsbescheid erhalten mit der Begründung, dass der technische Anteil in meinem Studium nicht überwogen hätte, weil das Grundstudium, die technischen Integrationsfächer, sowie meine technische Diplomarbeit vom DPMA offenbar nicht berücksichtigt wurden.

Inzwischen habe ich mir einen Anwalt genommen, Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid eingelegt und meine damaligen Professoren gebeten den technischen Schwerpunkt meines Studiums zu bestätigen. Falls jemand ähnliche Erfahrungen mit dem DPMA gemacht hat und mir davon berichten kann, würde ich mich darüber sehr freuen. Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe :)

Robert
 
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pak

*** KT-HERO ***
Hallo Robert,


Du bringst in jedem Fall den für einen Patentanwalt notwendigen Kampfgeist mit ;-). Mehr kann ich zu dem Thema aber leider nicht beitragen :-(


Gruß


pak
 

Fedx

Vielschreiber
Hallo Robert,

ich hatte genau dasselbe Problem. Mein Masterstudium Wirtschaftsingenieurwesen wurde wegen zu geringem technischen Anteil nicht anerkannt.

Das Problem gegen den Beschwerdebescheid vom DPMA zu klagen ist, dass das DPMA in solchen Fällen immer auf höchstrichterliche Entscheidungen abzielt. Somit landest du nach dem OLG beim BGH. Die Dauer des Verfahren sind mehrere Jahre + Kosten. Selbst wenn du Recht bekommst, wirst du den Verdienstausfall nicht ersetzt bekommen. Insbesondere nach Konsultation mit einer Fachanwältin für Verwaltungs- und Hochschulrecht stand fest, dass die Chancen gegen das DPMA zu obsiegen sehr gering sind, da es sich hier um eine Auslegungssache handelt (Der Anteil des technischen Studium ist nicht im Gesetz oder der Ordnung festgelegt).

Daher habe ich, so wie viele andere welche dasselbe Problem hatten, ein zweites Studium nachgeholt, in meinem Falle ein Masterstudium im Maschinenbau. Andernfalls kannst du dich auch für eine Promotion im Bereich Maschinenbau entscheiden. Beide Wege sind schneller und günstiger als gegen den Bescheid des DPMA zu klagen.

Ich weiss es ist hart aber realistisch führt kein Weg am zweiten Studium oder Promotion vorbei.

Beste Grüße
 

Patentante20

Schreiber
Hallo Robert,

vielleicht kann ich Dir da tatsächlich noch einen anderen Rat geben oder wenigstens etwas Mut machen. Ich kenne einige und bin selbst auch so ein Fall, bei denen zunächst die Zulassung verweigert wurde, die jedoch dann dennoch zugelassen wurden. Gerichtlich musst (und solltest) Du nicht gleich vorgehen, es reicht erstmal Widerspruch einzulegen, wie Du es ja schon getan hast.

Der Knackpunkt ist ja tatsächlich bei den Mischstudien, dass die genug technischen Anteil (im Grund- und Hauptstudium) haben, wobei der technische Gehalt nicht definiert ist. Mit den neuen ECTS-Punkten geht der Nachweis da relativ gut; ansonsten kann tatsächlich - genauso wie Du es jetzt schon planst - eine Bestätigung der Professoren sinnvoll sein. Und Du solltest vermutlich schon auf mind. 60% Technik kommen, mehr ist natürlich besser.

Ich habe an das DPMA alle Unterlagen geschickt, die ich auftreiben konnte. Bei unklaren Fächern, also bei denen es so erscheint, als wären sie untechnisch, wobei sie einen deutlichen technischen Gehalt hatten, habe ich mit Modulbeschreibungen gearbeitet und diese eingereicht. Ich habe in den Widersprüchen alles begründet und belegt. Auch mit Querverweisen zu den (anerkannt) technischen Studiengängen, in denen es ja auch untechnische Wahl- oder Pflichtfächer gibt, z.B. Mathematik 1, Statistik oder BWL-Grundlagen. Das musst Du natürlich nachweisen können; da können natürlich auch Bestätigungen von Professoren helfen.

Es ist also nicht Hopfen und Malz verloren und Du kommst ggf. um ein weiteres Studium rum (wobei das natürlich auch ganz nett sein kann und jetzt nicht unbedingt die schlechteste Wahl sein muss). Generell würde ich nicht auf Konfrontationskurs gehen, sondern versuchen, das einvernehmlich zu lösen bzw. die erforderlichen Nachweise zu bringen. Du willst ja was vom DPMA, die nichts von Dir. Es kann also nur zu Deinem Vorteil sein, wenn Du Dich mit ihnen gut stellst und versuchst, ihnen die erforderlichen Nachweise zu bringen, wenn Du sie denn hast.

Ich drücke Dir jedenfalls die Daumen, dass es doch noch klappt! Es ist ja (abhängig vom Studium natürlich) nicht aussichtslos.

Viele Grüße,
die Patentante20
 

Robert2020

Schreiber
Vielen Dank für eure hilfreichen Antworten und guten Wünsche! Die Gutachten von meinen damaligen Professoren habe ich inzwischen bekommen und eingereicht. Jetzt bleibt nur noch zu hoffen, dass sich das DPMA dadurch noch umstimmen lässt... Ich halte euch gerne weiter auf dem Laufenden falls es irgendwelche Neuigkeiten gibt. Nochmal danke und viele Grüße, Robert
 
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