Frist zur Mägelbehebebung

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Progressive

SILBER - Mitglied
Hi,
folgender Sachverhalt: Eine Zusammenfassung ist innerhalb von 15 Monaten ab Anmeldetag beizulegen. Das DPMA wiederum macht aber auch auf Mängel aufmerksam und setzt eine Frist um diese zu beheben.
Was wiegt denn schwerer?
Wenn das DPMA bspw. einen Tag vor Ablauf der 15 Monate mitteilt, dass eine Zusammenfassung fehlt, gilt dann die Frist seitens DPMA oder die fünfzehn Monate ab Anmeldetag davon unabhängig?
 

Hans35

*** KT-HERO ***
Im DPMA gilt für Fristen: Gesetz ist Gesetz. Da kann ein Prüfer nichts dran ändern. Er kann eine gesetzliche Frist weder abkürzen, noch verlängern, und wenn die Frist ungenutzt abgelaufen ist, treten die Folgen ein, die das Gesetz dafür vorsieht. Es gibt dazu nur die (ebenfalls gesetzliche) Möglichkeit der Wiedereinsetzung, wenn die Frist ohne Verschulden versäumt wurde.

Im Fall der Zusammenfassung (§ 36 PatG) ist das Versäumen der 15monatigen Frist allerdings nicht dramatisch. Denn die Folgen der Fristversäumnis beschränken sich nach § 45 (1) S. 1 PatG darauf, dass der Prüfer (erst dann!) dem Anmelder eine weitere, nunmehr von ihm selbst festgelegte Frist setzen kann, in der er "die Mängel beseitigen" kann, in der also die Zusammenfassung nachzureichen bzw. zu berichtigen ist; erst nach Ablauf dieser zweiten (verlängerbaren) Frist kann die Anmeldung zurückgewiesen werden (§ 48 PatG).

Bei anderen gesetzlichen Fristen, z.B. bei der Einspruchsfrist, sind die Folgen durchaus dramatischer, zumal bei der Einspruchsfrist, wo außerdem die Wiedereinsetzung (ebenfalls gesetzlich) ausgeschlossen ist.

Anders ist es z.B. beim Prüfungsbescheid nach § 45 PatG, auf den der Anmelder sich von vorn herein "innerhalb einer bestimmten Frist" äußern kann. Hier kann der Prüfer die Dauer dieser Frist "bestimmen", d.h. im Rahmen des Angemessenen festlegen, und er kann sie ggf. auch verlängern.
 

Blood für PMZ

*** KT-HERO ***
Hallo,

Hans35 hat die Praxis richtig dargestellt.

Rechtssystematisch betrachtet ist es im Grunde noch einfacher;

In den ersten 15 Monaten nach dem Anmeldetag liegt noch gar kein Mangel vor, wenn die Zusammenfassung fehlt. Sie hätte ja noch nicht eingereicht sein müssen. Also gibt es auch keinen Mängelbescheid, bestenfalls einen formlosen Hinweis in der Bibliographiemitteilung.

Erst am 15 Monate plus erstem Tag tritt quasi mit einem Plopp ein Mangel auf, denn nun genügt die Patentanmeldung spontan hinsichtlich der Zusammenfassung nicht mehr den formalen Anforderungen. Jetzt erst kann es einen Mängelbescheid mit Fristsetzung geben.

Und erst mit Versäumung dieser Frist kann es zu Konsequenzen kommen.

Ein wirtschaftlich denkender Patentanwalt wird das natürlich nicht so handhaben, sondern gleich erledigen, denn das Notieren und Erledigen dieser Frist füllt den Terminkalender und führt zu komplett sinnloser Beschäftigung des Büropersonals.

Frohes Schaffen
Blood für PMZ
 

Fip

*** KT-HERO ***
Ein wirtschaftlich denkender Patentanwalt wird das natürlich nicht so handhaben, sondern gleich erledigen, denn das Notieren und Erledigen dieser Frist füllt den Terminkalender und führt zu komplett sinnloser Beschäftigung des Büropersonals.

Als ich das gelesen habe, musste ich ein wenig schmunzeln. Ich würde es anders formulieren:

Ein verantwortungsbewusst im Sinne des Mandanten denkender und handelnder Patentanwalt wird das gleich erledigen. Ein [rein] wirtschaftlich denkender Patentanwalt wird die Zusammenfassung nicht einreichen, den Mängelbescheid abwarten, dann die seit der Ausarbeitung der Anmeldung bereit liegende Zusammenfassung aus der Schublade ziehen (oder mal eben vom Kandidaten schreiben lassen) und dem Mandanten "stolz" berichten, er habe den Mängelbescheid bereits im Sinne des Mandanten beantwortet und erlaube sich für seine Bemühungen eine Rechnung beizulegen.
 

Hans35

*** KT-HERO ***
... Ein [rein] wirtschaftlich denkender Patentanwalt wird ...
Auf welcher Schiene bist du denn unterwegs?

So entstehen Verschwörungsmärchen (mit "-Theorie" hat das ja nichts zu tun), sei es gegen Anwälte, gegen Autowerkstätten oder auch gegen Politiker.

Dann glaubst du sicher auch, dass die Prüfer absichtlich Zurückweisungen verzögern, damit noch ein paar zusätzliche Jahresgebühren kassiert werden können? (Das habe ich auch schon mal irgendwo gehört.)

Mit diesem Menschenbild bist du nur zu bedauern. Ich bin sicher, in Wahrheit kennst du keinen einzigen Kollegen, der auch nur erwägt, das wirklich so zu handhaben.
 
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Fip

*** KT-HERO ***
Auf welcher Schiene bist du denn unterwegs?

So entstehen Verschwörungsmärchen (mit "-Theorie" hat das ja nichts zu tun), sei es gegen Anwälte, gegen Autowerkstätten oder auch gegen Politiker.

Dann glaubst du sicher auch, dass die Prüfer absichtlich Zurückweisungen verzögern, damit noch ein paar zusätzliche Jahresgebühren kassiert werden können? (Das habe ich auch schon mal irgendwo gehört.)

Mit diesem Menschenbild bist du nur zu bedauern. Ich bin sicher, in Wahrheit kennst du keinen einzigen Kollegen, der auch nur erwägt, das wirklich so zu handhaben.

Zunächst einmal: Ich bin echt erstaunt, wie Du Dich an dieser Stelle gerierst. Was gibt Dir das Recht, mich derart persönlich anzugreifen? Weil ich einen leicht zynischen Beitrag geschrieben habe, der ersichtlich nicht wirklich so ernst gemeint ist und nicht einmal im Ansatz dazu geeignet ist, einen Generalverdacht überhaupt nur zu suggerieren? Es ist vor allem bedauerlich, dass es Leute immer wieder nicht lassen können, im Schutz der Anonymität eines Internetforums die Verbalkeule auszupacken und andere unsachlich und persönlich anzugreifen.

Und ergänzend: In der Tat haben mir ehemalige Kandidatenkollegen genau das berichtet, was ich oben angedeutet habe, und zwar insbesondere von teilweise sehr namhaften Kanzleien, die allerdings auch als "äußerst umsatzorientiert arbeitend" am Markt bekannt waren (und sind). Es gibt auch unter Patentanwälten ziemlich üble Abzocker. Das hat nichts mit Verschwörungstheorien zu tun, sondern ist - wie in jedem Beruf, seien es Handwerker, Ärzte, Rechtsanwälte, Kaufleute, Richter, Polizisten, etc. - schlicht Fakt. Kein Beruf ist frei von schwarzen Schafen, Abzockern, Betrügern, etc.

Vielleicht wirst Du in Deinem Berufsleben auch mal Gelegenheit haben, Einblick zu nehmen in die Fälle, in denen Mandanten sich bei der Kammer über Kollegen beschweren und bei denen die Kammer dann im Zweifel vor Gericht, wo der Kollege den Mandanten verklagt, weil der Mandant sich ob der überzogenen Rechnungen weigert zu zahlen, Gutachten erstellen muss, ob die von den Kollegen abgerechneten Leistungen denn gerechtfertigt sind. Wenn man sieht wie einige (sehr wenige) Kollegen Ihre Mandanten ausnehmen, wird sich Deine Meinung zu einem wenn auch sehr kleinen Teil der Kollegenschaft ganz schnell relativieren.
 
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Redakteur

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Ich erlaube mir, den Thread hier zu schließen, da die Ausgangsfrage umfassend beantwortet zu sein scheint. Auch um zu verhinderrn, dass die sich zuletzt andeutende "Diskussion" aus dem Ruder läuft.



Mit der Bitte um Verständnis


Dieter Gröbel
Redakteur
 
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