Dokumentartencode D -- "Nationaler Teil des europäischen Patents"

Kurt

*** KT-HERO ***
Hallo Forum,

bin gerade auf eine Patentnummer mit dem Dokumentartencode "D" gestoßen nach dem Muster "DE123456789123D".

Angeblich handelt es sich dabei um den "deutschen Teil eines europäischen Patents", welches eine Dokumentnummer nach dem Muster "EP987654321B1" besitzt.

Die Dokumentnummer DE123456789123D wird zwar bei Google Patents gefunden, nicht jedoch in DEPATISNET, Espacenet, DPMA Register und EPA Register.

Lediglich im EPA Register findet sich ein Eintrag mit der Dokumentnummer DE123456789123D in der Patentfamilie des europäischen Patents EP987654321B1, unter der zusätzlichen Angabe
"Type: Equivalent/D1".

Laut DPMA gibt es keinen Dokumentartencode D:
https://www.dpma.de/docs/dpma/veroeffentlichungen/02_dpmainformativ_schriftenartencodes.pdf

Ebensowenig lt. EPA:
https://register.epo.org/help?lng=de&topic=kindcodes

Ebensowenig lt. WIPO:
https://www.wipo.int/export/sites/www/standards/en/pdf/03-16-01.pdf

Lediglich auf einer Hilfeseite von Espacenet werden "Dokumentartencodes D bis Z" erwähnt:
Die Dokumentenartencodes A, B oder C sollten Sie nicht eingeben, da die entsprechenden Dokumente automatisch abgerufen werden. In manchen Fällen müssen Sie aber den Dokumentenartencode (D - Z) direkt nach dem Ländercode und der Seriennummer eingeben, um das Patent anzusehen (z. B. KR19910000410U).

Was könnte DE123456789123D für eine Dokumentnummer sein, gibt es eine zugehörige Publikation, und wo kann diese eingesehen werden?

Beste Grüße
Kurt
 

Kurt

*** KT-HERO ***
Ok danke Lysios.

Aber auch dort gibt es für Deutschland keinen Dokumentenartcode "D", sondern nur "D1", welcher lt. der dortigen Liste "Granted EP number in Bulletin" bedeutet.

Was könnte also der Hintergrund sein für ein Dokument mit einer Nummer nach dem Muster "DE123456789123D", was der "deutsche Teil eines europäischen Patents" sein soll.

Es gibt doch für "nationale Teile eines europäischen Patents" üblicherweise keine eigenen Druckschriften, warum dann eine Druckschriftnummer?
 

Kurt

*** KT-HERO ***
Das würde natürlich passen, zumal das fragliche europäische Patent 2006 in englischer Sprache angemeldet wurde.

Aber dann müsste die deutsche Übersetzung mit der angeblichen Dokumentennummer DE123456789123D:

a) beim EPA in der Patentfamilie verzeichnet und einsehbar sein,
b) eine Druckschriftennummer nach dem Muster "DE123456789123T" haben und
c) beim DPMA auffindbar sein.

Alle drei Punkte a/b/c sind jedoch nicht der Fall.
 

Lysios

*** KT-HERO ***
Alle drei Punkte a/b/c sind jedoch nicht der Fall.

Ich weiß ja nicht, wie Du auf diese Referenz gestossen bist. Aber möglicherweise könnte es sich um einen Tippfehler (etwa einen Zahlenverdreher) handeln?

Mittlerweile ist es ja nichts außergewöhnliches mehr, wenn man vom EPA englische PCT Written Opinions voller Tippfehler im Text erhält. Da liegt es nahe, dass da auch mal ein Tippfehler bei einer Patentreferenz passieren könnte. Dann ist aber vielleicht wenigstens im Search Report die korrekte Nummer angegeben.
 

Kurt

*** KT-HERO ***
Also die fragliche deutsche Dokumentennummer mit D bzw. D1 hinten gibt es ja auf Google Patents, beim DPMA und beim EPA im Register unter "Patentfamilie".

Nur gibt es nirgends eine Druckschrift zu dieser deutschen Dokumentennummer :confused:
 

Kurt

*** KT-HERO ***
Ja hab ich gemacht...

Mit oder ohne Endbuchstabe wird nirgends eine Druckschrift gefunden.
 

Lysios

*** KT-HERO ***
Ist das EP Patent denn auch wirklich nicht in deutscher Sprache? Nur dann kann es ja 2006 eine Notwendigkeit für eine eigene Veröffentlichung des DPMA gegeben haben (sofern es später keine Nichtigkeitsklage mit Änderungen gab).

Ich habe mir die Informationen hier angeschaut:
https://www.epo.org/searching-for-patents/data/coverage/regular_de.html

Insbesondere diese Dokument:
http://documents.epo.org/projects/...member states_entry_link_2019_new_content.pdf

Danach ist das DPMA erst seit 2018 an den Federated Register Service des EPA angebunden. Vielleicht ist damals ein Fehler bei Deinem Patent passiert? Frag doch einfach mal beim EPA nach.
 

Kurt

*** KT-HERO ***
Danke für die Links!

Das europäische Patent ist in englischer Sprache, und enthält lediglich die Ansprüche zusätzlich auf Deutsch und Französisch.

Es gab ein EP-Beschränkungsverfahren und eine Nichtigkeitsklage gegen den deutschen Teil, welcher (bereits vor der Nichtigkeitsklage) die Dokumentnummer bzw. das DPMA-Aktenzeichen nach dem Muster "DE123456789123.7" hatte.
 

Hans35

*** KT-HERO ***
Mir ist ein Dokumentartencode D auch noch nicht begegnet. In jedem Fall scheint ein sehr seltener Fall dahinter zu stecken.

Wenn es hier eine DE-Nichtigkeitsklage vor dem BPatG gegeben hat und diese zu einer beschränkten Aufrechterhaltung des deutschen Teils des Patents geführt hat, so muss doch eine entsprechende geänderte Patentschrift herausgegeben werden, in der die beschränkte Fassung der Unterlagen veröffentlicht wird. Und diese muss vom DPMA unter einem deutschen Aktenzeichen herausgegeben werden, weil diese beschränkte Fassung ja nur für DE gilt. Ich vermute, dass es sich hier um ein solches Dokument handeln kann.

Das müsste dann aber eigentlich aus der Schrift entsprechend hervorgehen.
 

Sousse

BRONZE - Mitglied
Mir ist ein Dokumentartencode D auch noch nicht begegnet. In jedem Fall scheint ein sehr seltener Fall dahinter zu stecken.

Also zumindest Patbase führt zu jedem erteilten EP-Patent, die nach dem London-Agreement erteilt wurde, eine deutsche DE-Nummer mit dem Dokumentartencode D in der Patentfamilie. So selten ist der Code nicht.
 

Phish

Vielschreiber
Dokumentartencodes D1 und D2 werden bzw. wurden vom DPMA intern als Indikator für die Bekanntmachung der Patenterteilung verwendet. Technisch gesehen bezeichnen die D-Codes daher keine Patent- oder Offenlegungsschriften mit substantiellem Inhalt, sondern lediglich ein Datum (im Sinne von "Datenschnipsel").

Diese Dokumentartencodes D1 und D2 haben - soweit ich das überblicken kann - außerhalb von INPADOC keine weitere Bewandtnis:

http://archive.epo.org/inpadoc/prscodes/decodes/depd1.pdf
http://archive.epo.org/inpadoc/prscodes/decodes/depd2.pdf

Das gilt umso mehr, als dass der Dokumentartcode D nicht dem offiziellen WIPO-Standard ST.16 entspricht, sondern etwas ist, was sich das DPMA irgendwie selbst ausgedacht zu haben scheint.

Google Patents und ähnliche Patentdatenaggregatoren lesen einfach nur INPADOC aus und können daher nicht zwischen "echten" Patent- oder Offenlegungsschriften und bloßen Metadaten unterscheiden.
 

Hans35

*** KT-HERO ***
Gemäß DPMAinformativ NR. 3 (Stand 18.11.2019) gab es den Dokumentartcode D nur für Patentanmeldungen, die in Deutschland in den Jahren 1950 bis 1956 "nur unter Aktenzeichen bekannt gemacht" und in der Anmeldestelle Darmstadt eingereicht wurden. Da muss aber hinter dem D noch "AZ" (für Aktenzeichen) stehen.

Es spricht daher viel für die Vermutung für einen
... Tippfehler bei einer Patentreferenz.

Man beachte aber den Hinweis:
Das Deutsche Patent- und Markenamt ist für Informationen über Fehler oder Unstimmigkeiten in der Tabelle dankbar. Entsprechende Hinweise senden Sie bitte per E-Mail an info@dpma.de zu Händen von Referat 2.4.3.c
 
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