DE ca., nahezu, etwa, ungefähr, im Wesentlichen

Patentknecht

SILBER - Mitglied
Hallo Kollegen,
die Ansprüche einer DE-Patentanmeldung enthalten die Angaben "ca. 2 mm" und "nahezu senkrecht".

Der Prüfungsbescheid sagt, dass die Angaben unzulässig wären. Denn für den Fachmann würde sich jeweils nicht erschließen, wie groß der Bereich ist, für den Schutz beansprucht wird. Der Schutzbereich wäre für den Fachmann nicht erkennbar.

Ist der Einwand berechtigt? Was sollte die Anmelderin tun?

Die EP-Prüfungsrichtlinien sagen nämlich: "Werden Begriffe wie "etwa", "ungefähr" oder "im Wesentlichen" im Zusammenhang mit einem bestimmten Wert...gebraucht, so wird der Wert oder
Bereich als so genau wie die das Verfahren zu seiner Messung ausgelegt." Damit sind nach meinem Verständnis die Begriffe "ca." und "nahezu" (zumindest in einer EP-Anmeldung) zulässig.

 

Hans35

*** KT-HERO ***
Die EP-Prüfungsrichtlinien sagen nämlich: "Werden Begriffe wie "etwa", "ungefähr" oder "im Wesentlichen" im Zusammenhang mit einem bestimmten Wert...gebraucht, so wird der Wert oder
Bereich als so genau wie die das Verfahren zu seiner Messung ausgelegt."
Das mag so sein. Aber für Größen, die ohne den Zusatz "etwa" usw. angegeben werden, gilt dasselbe. Auch denen muss eine Toleranz zugestanden werden, die durch das zugehörige Messverfahren bestimmt ist.

Deshalb ist ein solcher Zusatz nur überflüssig und es gibt dafür kein Rechtsschutzbedürfnis. Dies, zumal es immer wieder Versuche geben wird, ihm irgendeinen Sinn bei der Auslegung des Patents in der einen oder anderen Richtung zu geben. Er erzeugt nur Unklarheiten. Und insofern ist er daher auch unzulässig.

Ich würde solche Angaben grundsätzlich weglassen. Der Anmelder sollte sich von vorn herein entscheiden, wofür er Schutz braucht und wofür nicht.
 

Patentknecht

SILBER - Mitglied
Vielen Dank für die hilfreiche Antwort!


Ich überlege, in den Ansprüchen bei den genannten Angaben "ca." und "nahezu" zu streichen.


Oder wäre das eine unzulässige Erweiterung, da die Angaben in der Anmeldung nirgendwo ohne "ca." bzw. "nahezu" auftauchen?
 

Hans35

*** KT-HERO ***
Das hängt sicher vom Einzelfall ab; es kommt (wie immer) darauf an, ob der Fachmann dem Text nach dem Streichen von "ca." einen geänderten Sachverhalt entnehmen kann.

Wenn der Prüfer das Streichen gefordert hat, so wird er wahrscheinlich der Auffassung sein, dass der Zusatz "ca." nur überflüssig ist und nichts am Sachverhalt ändert. Du solltest aber rechtzeitig darüber nachdenken, ob ein Einsprechender das anders sehen könnte, und in diesem Fall die Sache mit dem Prüfer (in einer Anhörung) ausdiskutieren. Denn der Hinweis des Prüfers bindet spätere Instanzen leider nicht.

Wenn du auf dieser Basis dem Prüfer klarmachen kannst, dass für das unveränderte Belassen des Zusatzes "ca." Rechtsschutzbedarf besteht, könntest du Erfolg haben.
 
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