EPÜ Weiterbehandlung bei Fristveräumnis Einleitung regionale Phase EP

Fip

*** KT-HERO ***
Ein US Kollege schreibt mir, sein Mandant hat es sich anders überlegt und möchte nun doch die regionale Phase EP seiner PCT/US Anmeldung einleiten, nachdem die 31-Monatsfrist allerding vor 4 Wochen abgelaufen ist.

Mir scheint, dass das ohne weiteres möglich ist, sofern man die Weiterbehandlung beantragt, die versäumten Handlungen nachholt und alle gebühren- bzw. handlungsbezogenen Zusatz- bzw Weiterbehandlungsgebühren zahlt. Demnach ist das Fristveräumnis eigentlich auf ganz einfache Weise, im Prinzip "nur" gegen Geld, auszuräumen, solange die Weiterbehandlungsfrist nicht abgelaufen ist.

Irgendwie traue ich dem Braten aber nicht. Übersehe ich da was?
 

Fip

*** KT-HERO ***
Danke für die Antwort. Ist schon seltsam, wenn man manchen Dingen deshalb nicht traut, weil es zu einfach zu gehen scheint ...
 

philkopter

GOLD - Mitglied
nur der Vollständigkeit halber: Die Weiterbehandlungsgebühr bei versäumten Zahlungen ist ein Aufschlag von 50% und nicht die sonst üblichen 255€. Es wird also etwas teurer...
 

Blood für PMZ

*** KT-HERO ***
und der Vollständigkeit halber sei noch der kleine Schlenker erlaubt, darauf hinzuweisen, dass es etwas komplizierter wird, wenn der verspätete Auftrag nicht von einem Kollegen aus den USA, sondern beispielsweise aus Japan kommt. Dann ist nämlich auch noch die Frist für die Einreichung der Übersetzung versäumt und muss weiterbehandelt werden.

Auch das geht. Solche Aufträge kommen erfahrungsgemäß drei Tage vor Ablauf der Weiterbehandlungsfrist oder gerne auch am 22. Dezember. Natürlich muss dazu in wilder Hektik (andere Formulierung: In der gebotenen Eile) die Übersetzung erstellt werden. Aber welche Folgen das für die Gebühren hat, wäre eine schöne Aufgabe für die EQE. Ich vermute, das war auch schon mal dran.

Frohes Schaffen
Blood für PMZ
 

Fip

*** KT-HERO ***
Danke für die weiteren "der Vollständigkeit halber"-Kommentierungen.


Ich dachte eigentlich, dass meine differenzierte Eingangsformulierung "alle gebühren- bzw. handlungsbezogenen Zusatz- bzw. Weiterbehandlungsgebühren" hinreichend deutlich gemacht hat, dass man (a) für alle Handlungen bzw. Gebühren, die versäumt worden sind, zu zahlen hat und dass (b) außerdem zwischen "Handlungen" und "Gebühren" zu unterscheiden ist.


Aber wenn wir schon mal dabei sind: Nicht zu vergessen ist auch, dass für ein Erklärung nach R.6(6) gesondert eine Extra-Gebühr nach Gebührencode 122 zu zahlen wäre, wenn man denn eine solche Angabe nachholen möchte.
 

Blood für PMZ

*** KT-HERO ***
Ich dachte eigentlich, ...

Hallo Fip,

da hast Du auch ganz richtig gedacht.

Sorry, wenn die überflüssigen Anmerkungen irgendwie, nun, überflüssig wirkten. Aber Dein eingangs geäußertes Gefühl "Das kann doch nicht so einfach sein" hat sicherlich schon viele von uns beschlichen und man schaut dreimal nach, ob man nicht irgendeinen doofen Sonderfall erwischt hat. Und manchmal hat man ja auch genau den, denn das belegte Brot fällt auch immer mit der Marmelade nach unten.

Dieses ungute Gefühl drängt einen dann, überflüssige Anmerkungen zu posten, obwohl eine Veränderung der Fallgestaltung klausurentechnisch natürlich ein absolutes No Go ist.

Frohes Schaffen
Blood für PMZ
 

Hans35

*** KT-HERO ***
Dieses ungute Gefühl ...
--- mag daher kommen, dass es für den entsprechende Sachververhalt beim Übergang in die nationale Phase vor dem DPMA um eine gestzliche Frist geht, und da ist nur Wiedereinsetzung möglich. Es ist also der Nachweis erforderlich, dass kein Verschulden an der Fristversäumnis vorliegt; Geld allein hilft da nicht.
 

philkopter

GOLD - Mitglied
Danke für die weiteren "der Vollständigkeit halber"-Kommentierungen.


Ich dachte eigentlich, dass meine differenzierte Eingangsformulierung "alle gebühren- bzw. handlungsbezogenen Zusatz- bzw. Weiterbehandlungsgebühren" hinreichend deutlich gemacht hat, dass man (a) für alle Handlungen bzw. Gebühren, die versäumt worden sind, zu zahlen hat und dass (b) außerdem zwischen "Handlungen" und "Gebühren" zu unterscheiden ist.

Entschuldige, wenn mein Beitrag eine Selbstverständlichkeit darstellte. Deine Frage machte auf mich nicht den Eindruck als hättest du dich vor Fragestellung intensiv mit dem EPÜ beschäftigt oder mal im PCT Applicant's Guide nachgeschaut. Da stehen nämlich explizit alle Schritte drin, die für einen verspäteten Eintritt in die regionale Phase vor dem EPA erfüllt werden müssen.
 
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