Mal angenommen ein Patentanwalt ...

franzp

GOLD - Mitglied
arbeitet als Angestellter in einer Kanzlei und es sind 35 Wochenstunden vereinbart.

Welchen Prozentsatz dieser Wochenarbeitszeit wird er erfahrungsgemäß wohl direkt an den Mandanten weiter verrechnen können ?
 

Asdevi

*** KT-HERO ***
Das ist sehr unterschiedlich, da die abgerechneten Stunden meist fiktiv sind und invers mit den Stundensätzen der Kanzlei korrelieren.

Sprich: Es gibt Kanzleien, die haben hohe Stundensätze, rechnen dafür aber tendenziell weniger Stunden für eine gegebene Tätigkeit ab, während andere Kanzleien niedrigere Stundensätze haben, aber mehr der tatsächlich geleisteten Arbeit als Stunden an den Mandanten weitergeben.
 

franzp

GOLD - Mitglied
Dank für die Rückmeldung.

Anders gefragt, wie wahrscheinlich ist es, dass der die vollen 35 Stunden abrechnen kann, wenn er keine Managementaufgaben hat.

Die Frage zielt weniger darauf ab wie man letztlich auf einen Endbetrag x kommt, nämlich durch

a) hohe Stundenzahl x niedriger Stundensatz

oder

b) niedrige Stundenzahl x hoher Stundensatz,

sondern mit welchen anderen Dingen er in der Kanzlei konfrontiert werden könnte, die nicht unmittelbar abrechenbar sind und somit sein Abrechnungspotenzial "schlucken".


Wäre denn ein Stundensatz von 150,- € eher im unteren oder im oberen Segment angesiedelt.
 

Asdevi

*** KT-HERO ***
Dank für die Rückmeldung.

Anders gefragt, wie wahrscheinlich ist es, dass der die vollen 35 Stunden abrechnen kann, wenn er keine Managementaufgaben hat.

Die Frage zielt weniger darauf ab wie man letztlich auf einen Endbetrag x kommt, nämlich durch

a) hohe Stundenzahl x niedriger Stundensatz

oder

b) niedrige Stundenzahl x hoher Stundensatz,

sondern mit welchen anderen Dingen er in der Kanzlei konfrontiert werden könnte, die nicht unmittelbar abrechenbar sind und somit sein Abrechnungspotenzial "schlucken".


Wäre denn ein Stundensatz von 150,- € eher im unteren oder im oberen Segment angesiedelt.
150 € / Stunde, abgerechnet an den Mandanten? Das wäre eher sehr niedrig.

Und natürlich kann ein angestellter Patentanwalt auch mit Managementaufgaben, Kundenpflege, Werbung etc. konfrontiert sein. Da er als Angestellter ein festes Gehalt für feste Arbeitsstunden erhält, kann es ihm aber im Prinzip egal sein, wofür der Arbeitgeber seine Arbeitszeit einsetzt. Der muss selbst wissen, ob es sich für ihn lohnt, seinen Angestellten mit Management statt abrechenbarer Arbeit zu beschäftigen.
 

Silber

GOLD - Mitglied
Ich bin mal ketzerisch und sage, dass ein angestellter Patentanwalt typischerweise diejenigen Akten und Fälle bekommt, auf die die Partner keine Lust haben.

Bei diesen Akten ist es oftmals so, dass die Bearbeitung aus den verschiedensten Gründen außerordentlich aufwändig ist (dabei ist alles möglich von Faktor 2 bis 5 und darüber), wobei schlussendlich oft nur Faktor 1 abgerechnet werden kann bzw. soll -- also eine typische durchschnittliche Stundenzahl z.B. für eine Anmeldung oder Bescheidserwiderung.

Das Problem ist also, selbst wenn man perfekter Aktenfräser ist und alle 35 Stunden der Woche tatsächlich inhaltlich arbeitet, was für sich genommen unter den meisten Bürobedingungen schon allein aus sozialen Gründen unmöglich ist, wenn man nicht als Autist gelten will (mal ganz abgesehen von irgendwelchen Nebenaufgaben die immer anfallen und nicht abrechenbar sind), rechnet der für den Fall verantwortliche Partner am Ende womöglich bloß 10h ab und beschwert sich dann noch bei Dir dass Du so lange gebraucht hast, und dass die 10h eigentlich auch schon viel zu teuer waren………
 

kronion

GOLD - Mitglied
Da er als Angestellter ein festes Gehalt für feste Arbeitsstunden erhält, kann es ihm aber im Prinzip egal sein, wofür der Arbeitgeber seine Arbeitszeit einsetzt. Der muss selbst wissen, ob es sich für ihn lohnt, seinen Angestellten mit Management statt abrechenbarer Arbeit zu beschäftigen.

Kommt darauf an, wie viel vom Gehalt umsatzabhängig ist. Ggf. muss man halt eine Regelung finden, ob, wie und wie viele Tätigkeiten, die nicht unmittelbar Umsatz bringen, gegenüber dem Arbeitgeber geltend gemacht werden können.
 

Blood für PMZ

*** KT-HERO ***
Die Wahrscheinlichkeit, dass eine Kanzlei aus der Tätigkeit eines angestellten (oder auch anderen) Patentanwalts Rechnungen generieren kann, die pro Woche auf 35 abrechenbaren Stunden basieren, ist schlicht Null.

Auch angloamerikanische oder skandinavische Großkanzleien, die tatsächlich so abrechnen, gehen von wesentlich weniger billable hours pro Woche aus.

Wichtig ist auch, ob der Arbeitsaufwand der Paralegal (also unserer Patentanwaltsfachangestellten), die in der Sache tätig ist, mit ausgewiesen wird, was in vielen Kanzleien mit US-Background üblich ist, in Deutschland aber eher selten gemacht wird. Der würde ja bei dem Betrag für den angestellten Patentanwalt in Deutschland vor der Rechnungstellung abgezogen oder man reduziert den Stundensatz von vornherein entsprechend pauschal.

Frohes Schaffen
Blood für PMZ
 
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