Selbst was erfunden

radio_tom

Schreiber
Hallo zusammen,

ich glaube, dass ich 'ne Erfindung gemacht hab... (im Bereich Arbeitsschutz)
Das ist mir als angehender Patentingenieur schon fast peinlich, aber es ist nun mal passiert... :)

Leider weiß ich vom Arbeitnehmererfindungsgesetz schon soviel, dass ichs den Partnern der Kanzlei melden muß (§5 ArbNErfG) bzw. sollte (§18 (3) ArbNErfG)... hab aber ehrlich gesagt keinen Bock, dass die es unbeschränkt in Anspruch nehmen und dann noch mehr Kohle einschieben als sie's eh schon tun.
Was meint ihr, soll ichs melden oder hat die Erfindung doch wie üblich die Mutter/ Freundin/ Oma gemacht?

Grüße
Daniel Düsentrieb
 

Pat-Ente

*** KT-HERO ***
Das ist doch eine prima Übung:

Als allererstes stellt sich die Frage: Handelt es sich überhaupt um eine Diensterfindung? -> § 4 (2) ArbEG

wenn ja: Melden und auf Versäumnis der Frist zur Inanspruchnahme warten; Falls diese doch erfolgt, später wegen der Vergütung vor die Schiedsstelle ziehen ;-)

wenn nein: Melden und - wenn die Voraussetzungen des § 19 (1) ArbEG erfüllt sind - Benutzung anbieten. Eine eigene Verwertung ist damit ja nicht ausgeschlossen.
 
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