EPÜ Fristverlängerung über 6 Monate bei Rechtsübergang/Vertreterwechsel

pak

*** KT-HERO ***
Beim EPA geht eine Patentanmeldung in der Prüfung auf einen neuen Inhaber über, wobei damit auch ein Vertreterwechsel einhergeht. Zuvor wurde die Frist zur Beantwortung eines Prüfungsbescheids bereits auf 6 Monate verlängert.


Nach dem Rechtsübergang bleiben dem neuen Inhaber bzw. dessen Vertreter nur noch knapp 18 Werktage zur Bescheidserwiderung im Rahmen der bereits verlängerten Frist, wobei der Vertreter davon die Hälfte im Urlaub ist (ich weiß, Urlaub gilt nicht).


Alles in allem Grund genug für eine weitere Verlängerung der Frist? Erfahrungswerte?


Gruß


pak
 

Blood für PMZ

*** KT-HERO ***
Hallo pak,

das kommt auf den zuständigen Prüfer an.

Es ist schon vorgekommen, dass der Prüfer darauf verweist, Du könntest ja den bisherigen, gut mit der Sache vertrauten Vertreter einschalten, um den Bescheid zu beantworten. Folge: keine FG.

Oder Du machst eine richtig gute Begründung (ohne Urlaub) und verweist als Beleg auf die ja ohnehin schon aktenkundigen Umschreibungsdokumente. Achtung, nur 1 Monat, mehr kannst Du kaum rechtfertigen.

Und der FG ist ohne Risiko, denn notfalls steht Dir ja die Weiterbehandlung offen. Das Geld ist halt Pech und fällt unter Acquisitionskosten.

Frohes Schaffen
Blood für PMZ
 

Asdevi

*** KT-HERO ***
Ich würde sagen, keine Chance.

Den Vertreterwechsel hat der (neue) Anmelder zu verantworten. Es wäre seine Aufgabe, sich zu vergewissern, dass der neue Vertreter die Frist wahren kann, und ansonsten den alten zu behalten. Wenn er trotzdem unbedingt jetzt wechseln muss, muss er halt zur Not 250 Euro extra ausgeben.

Und 18 Werktage? Ein Prüfbescheid sollte in 2-3 Stunden beantwortet werden können. Dafür muss man in 18 Tagen irgendwie Zeit finden.
 

pak

*** KT-HERO ***
OK, danke für Eure Einschätzung, die meiner in etwa entspricht. Statt hier aber eine Weiterbehandlung zu machen, wird es wohl auf kurzfristiges Arbeiten - ggf. i.V.m. freundlichem Eilzuschlag des Mandanten - hinauslaufen, denn im Grunde sind 18 Tage tatsächlich ausreichend, wenn nicht gerade Lepra in der Kanzlei ausgebrochen ist ...


Gruß und danke


pak
 
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