AW: Werden deutsche Teilanmeldungen nicht veröffentlicht?
Hallo Armin,
dass, was Du im Busse gelesen hast, trifft tatsächlich zu. Ich hatte neulich einen solchen Fall. Mein Mandant sagte mir, sein Wettbewerber habe ihm eine Patentnummer einer seiner anhängigen Patentanmeldungen genannt, und ich konnte die Anmeldung nicht finden, weil die Datenbanken diese Anmeldung nicht führten. Grund war genau der von Dir genannte: Es handelte sich um eine Teilanmeldung. Gefunden habe ich die erst über die amtliche Online-Registereinsicht, in der ich dann bei einer Patentanmeldung den Hinweis auf die Teilanmeldung fand. Über Online-Akteneinsicht konnte ich dann Einsicht in die Akte nehmen. Eine Offenlegungsschrift existiert nicht.
Begründet wird dies damit, dass durch die Veröffentlichung der Akte der Stammanmeldung, in der die Teilanmeldung aufgeführt ist, die Öffentlichkeit hinreichend informiert sei. Ich halte das für einen Witz, insbesondere weil die meisten professionellen Datenbanken (PatBase, PatSnap, etc.) derartige Abfragen, die in eine Stammakte hineinsehen und dann eine darin befindliche Teilanmeldung zu Tage fördern, gar nicht zu leisten im Stande sind. Man erfährt dann erst nach der Patenterteilung durch die Veröffentlichung der Patentschrift davon, sofern man nicht den aus meiner Sicht nicht zumutbaren Aufwand betreibt, die Akten von Anmeldungen, die einem bekannt sind, regelmäßig auf gut Glück nach Teilanmeldungen zu prüfen.
Mit anderen Worten: Es ist so, wie Du schreibst. Und Du erfährst von der anhängigen Teilanmeldung nur, wenn Du in die Akte der Stammanmeldung schaust.
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