Bachelor of Law vor Ausbildungsbeginn

AnGro

Schreiber
Guten Tag,

Ich befasse mich zur Zeit mit der Ausbildung zum Patentanwalt und damit, welcher Weg für mich der bessere ist. Ich habe bei meinem jetzigen Arbeitgeber noch mindestens 4 Jahre, somit kann ich frühestens 2023 in die Ausbildung zum Patentanwalt starten. Gemäß den Zulassungsvoraussetzungen ist es möglich das begleitende Hagenstudium durch einen Bachelor of Law zu ersetzen. Ich glaube dass ich in meinem jetzigen Beruf und meiner privaten Situation mehr Zeit habe noch zu studieren als ich es in 4 Jahren haben werde, vor allem unter der Maßgabe, dass man in einer Ausbildung auch mal ein paar Stunden länger im Büro bleibt..
Mir ist bewusst, dass der reine Aufwand eines Bachelorstudiums weitaus größer ist als der des begleitenden Hagen-Studiums (oder?), jedoch könnte ich mir so das Leben eventuell während der Ausbildung etwas erleichtern?
Gibt es dazu Erfahrungen, auch bezüglich der Anerkennung des Bachelorstudiums?

Vielen Dank!
 

der_markus

*** KT-HERO ***
Man kann es nicht leugnen, dass das Hagen-Studium Zeit und Mühe kostet. Und Zeit ist in der Ausbildung kostbar. Schon allein deshalb würdest du in deiner Kandidatenzeit durchaus davon profitieren, dass du das Hagen-Studium bereits abgehakt hat. Außerdem hättest du wohl mit einem Bachelor of Law umfassendere, tiefgreifendere Kenntnisse des allgemeinen Rechts, als es in Hagen stellenweise vermittelt wird. Andererseits müsstest du im Bachelor-Studium absolut gesehen mehr Zeit und Aufwand investieren und müsstest dich mit "Beifang" abgeben, der für unsere Zunft irrelevant ist, wie z.B. Familienrecht, Strafrecht und der größte Teil des öffentlichen Rechts.

In Anbetracht der Dauer, die du noch an deinen Arbeitgeber gebunden bist und deiner momentan verfügbaren Zeitfonds schlage ich dir vor, den Bachelor zu versuchen und dir dadurch das Hagen-Studium zu sparen. Falls dir der Bachelor-Studiengang über den Kopf wächst kannst du es immernoch abbrechen und Hagen regulär antreten.
 

Lysios

*** KT-HERO ***
Ich vermute, Du willst den Bachelor auch als Fernstudium in Hagen machen. Dann solltest Du Dir aber zumindest darüber im Klaren sein, dass dieses Studium vor allem auch sehr BWL-lastig ist und dass das Hagen-Studium demgegenüber speziell für den PA zugeschnitten ist. Deshalb wird in letzterem auch viel unverzichtbares Wissen vermittelt, dass Du Dir beim Bachelor ggf. anderweitig aneignen musst.

Ich denke da vor allem an Wettbewerbsrecht, Kartellrecht, Insolvenzrecht, auch Europarecht wird intensiver behandelt, sowie Marken- und Designrecht.

Durch die drei Wahlmodule beim Bachelor kannst Du das Problem aber vermutlich in einem gewissen Umfang mindern.
 

Blood für PMZ

*** KT-HERO ***
Hallo AnGro,

möglicherweise kommen auch ganz andere Alternativen in Betracht.

Dein aktueller Arbeitgeber möchte offenbar gerne, dass Du noch weitere vier Jahre für ihn arbeitest. Das ist kein Selbstzweck. Hinsichtlich der Frage, in welcher Abteilung Du für ihn arbeitest, ist er möglicherweise flexibel, solange er in dieser Abteilung Mangel an qualifizierten oder qualifizierbaren Arbeitskräften hat.

Vielleicht hat er eine Patentabteilung? Du bist im Unternehmen an der Quelle. Ob die Patentabteilung auch eine Ausbildung zum Patentassessor anbietet, und ob Du dafür in Frage kommst, lässt sich ja feststellen. Es wäre für Dich ein deutlich abkürzender Weg zum Wunschziel.

Frohes Schaffen
Blood für PMZ
 

AnGro

Schreiber
Vielen Dank schonmal für die Antworten!
Unter dem Gesichtspunkt, dass ich mir Lerninhalte ergänzend zu dem Bachelor aneignen müsste und dieses dann doch während der Ausbildung stattfinden würde denke ich, dass der Aufwand doch zu groß ist. Ich bin aktuell Offizier bei der Bundeswehr, wir haben keine Patentabteilung ;)
 

der_markus

*** KT-HERO ***
Bezieht sich zwar nicht auf die ursprüngliche Frage, ist aber im Lichte des BW-Aspektes möglicherweise hilfreich:
Du solltest im Zuge deines Dienstes bei der BW auch ein Auge auf das Zulassungserfordernis der praktisch-technischen Tätigkeit haben. Je nachdem, worin deine Aufgabe bei der BW besteht, kann es sein, dass dein Dienst nicht als prk.-techn. Tätigkeit anerkannt wird. Versuche, sofern möglich, Zeit zu klauben, die du mit praktisch-technischen Tätigkeiten verbracht hast (z.B. Instandhaltung). Wenn das nicht möglich ist, musst du nach deinem Ausscheiden bei der BW noch irgendwo ein Jahr Praktikum machen bevor du deine Ausbildung antreten kannst.
 
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