EQE Nichtantreten wegen Krankheit/Todesfall in der Familie o.ä.

CKurz

Schreiber
Die Prüfungsordnung des EPA schweigt sich über das kurzfristige Nichtantreten bei der EQE aus.

Dass es gezahlte Gebühren nicht zurückgibt, ist hinlänglich bekannt.

Hat eine kurzfristige Abmeldung von einer oder mehreren der Prüfungsteile aber Auswirkungen auf die Gebühren bei Wiederholung?

Genauer gesagt: gilt Nicht-Antreten in 2019 als "Runde Null", und man hat dann im Jahr 2020 "first-sitter-Status", 2021 gleiche Gebühr und erst ab 2022 erhöhte Gebühr?

Oder gilt Nichtangetreten in 2019 als "first sitting", 2020 ist die Gebühr gleich und 2021 steigt sie?
 
Zuletzt bearbeitet:

wk

BRONZE - Mitglied
Du kannst dich einen Tag vorher noch abmelden. Dann wird der Versuch nicht gewertet. So die Mitteilung des EQE-Prüfungssekreteriats.


Für den Prüfungstag selbst kann ich dir leider nicht weiterhelfen. Aber das EPA erscheint mir da leider nicht sehr bewerberfreundlich.
 
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