Nachreichen von Unterlagen für den Zulassungsantrag beim DPMA

IPFL

Schreiber
Hallo,

Ist es möglich, ergänzende Unterlagen des Zulassungsantrags (§ 2 Abs. 1 PatAnwAPrV) für die Ausbildung zum Patentanwalt nachzureichen (in meinem Fall: Masterzeugnis, Nachweis praktische technische Tätigkeit)?

Ich möchte die Ausbildung im Oktober 2019 beginnen und muss dafür den Zulassungsantrag bis zum 15. Mai 2019 einreichen.

Zu diesem Zeitpunkt habe ich mein Maschinenbau-Studium bereits abgeschlossen, jedoch erhalte ich das Zeugnis erst im Juli.

Zudem fehlt mir zu diesem Zeitpunkt ein Teil der praktischen technischen Tätigkeit, den ich zwischen dem 15. Mai und dem Ausbildungsbeginn im Oktober absolvieren möchte.

Hat jemand bereits ähnliche Erfahrungen gemacht?


Danke für Eure Hilfe!
 

der_markus

*** KT-HERO ***
Dem Grunde nach ist Nachreichen möglich. Bei mir wurde damals eine der Bestätigungen der prk.techn. Tätigkeit bemängelt und unter Fristsetzung um Nachbesserung ersucht. Im Bescheid wurde jedoch ausgeführt, dass der Antrag erst abschließend bearbeitet werden kann, wenn die geforderten Unterlagen vorliegen. Meine Zulassung erfolgte auch erst nach Vorliegen der Unterlagen. Der formelle Ausbildungsbeginn wurde dann auf den Monatsersten, der auf den Eingang der Unterlagen beim DPMA folgt, rückdatiert.

Du kannst ja mal den Antrag stellen und mitteilen, wann die jeweiligen Unterlagen vorliegen und nachgereicht werden. Man kann mit den Leuten im Referat 4.3.5 durchaus reden. Du kannst dort auch vorab mal anrufen und deine Frage stellen.
 
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