ArbnErfG Rentner

franzp

GOLD - Mitglied
Hallo,
wie sieht es aus, wenn ein Erfinder in Rente geht und seine Erfindungen weiterhin verwertet werden.

Die Vergütung gemäß ArbnErfG ist ja nur für Arbeitnehmer zu ermitteln.

Woraus ergeben sich die Rechte/Ansprüche auf Vergütungen für Rentner / Pensionäre / Ausgeschiedene, die nicht mehr Arbeitnehmer sind aber auch noch keine Rentner sind ?

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Industrie_EPA

BRONZE - Mitglied
Hallo franzp,

Deine Fragen beantwortet:

§ 26 ArbErfG
Die Rechte und Pflichten aus diesem Gesetz werden durch die Auflösung des Arbeitsverhältnisses nicht berührt.

Viele Grüße
Industrie_EPA
 
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