ArbnErfG: Kosten Umschreibung

patentabel

Schreiber
Hallo Zusammen,
folgendes Problem:
Firma A + B haben ein Patent. Sie fusionierten zu Firma C, das Patent wurde nicht umgeschrieben. Firma C hat nun das Patent auf den Erfinder X übertragen. X möchte die Umschreibung. Da keine Personen von A und B mehr greifbar sind, um eine Umschreibung von A/B auf X zu machen, muss die Umschreibung nun in 2 Schritten erfolgen: von A/B auf C (hier sind Verträge/Unterlagen ja vorhanden), und C auf X.

X will eigentlich nur die Kosten der Umschreibung von C auf X zahlen.
Eine Umschreibung ist (zumindest in DE) ja nicht zwingend vorgeschrieben. Wer muss die Kosten für den ersten Umschreibungsschritt A/b auf C zahlen? Es wurde zu diesem Punkt nichts vertraglich festgehalten?
Kennt jmd. vielleicht passende Rechtsprechung? Vielen Dank für Anregungen
 

Pat-Ente

*** KT-HERO ***
Es ist doch gar nicht erforderlich, die Umschreibung in zwei Schritten vorzunehmen. Man kann auch direkt von A/B auf X umschreiben lassen, wobei man eben nur zwei Rechtsübergänge (A/B -> C und C-> X) nachweisen muss.
 
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