ArbnErfG: Mitarbeiter verlässt Unternehmen mit Auflösungsvertrag ...

franzp

GOLD - Mitglied
Hallo,

mein Kollege der das Thema ArbnErfG bearbeitet hat das Unternehmen verlassen, nun habe ich folgenden Fall auf dem Tisch und weiß nicht so recht weiter ...

Erfinder weigert sich Aufhebungsvertrag mit Abfindung zu unterschreiben in dem steht, dass mit der Unterzeichnung sämtliche Ansprüche abgegolten sind. Er behauptet, damit wären auch seine Ansprüche aus dem ArbnErfG abgegolten, womit er nicht einverstanden ist, zumal für die Zukunft auch Pauschalvergütungen vorgesehen waren + ggf. zusätzliche Erfindervergütung je nach Sachverhalt in der Zukunft.

Ich denke da hat er recht und das ist in der Abfindungssumme auch nicht berücksichtigt.

Die Frage ist nun, wie man so etwas fair lösen kann, idealerweise durch eine Ergänzung im Aufhebungsvertrag.

Alternativ könnte man die Abfindungssumme erhöhen und den Wert der Anmeldungen abschätzen, aber das scheint mir eher ein "Glaskugellesen" zu sein, weil niemand weiß was die Zukunft bringt.

Habt Ihr ein paar Tipps, wie man das schnell und unbürokratisch lösen kann ?
 

Pat-Ente

*** KT-HERO ***
M.E. solltest Du erst einmal herausfinden, was das Unternehmen/die Personalabteilung mit der Formulierung im Auflösungsvertrag tatsächlich gemeint bzw. gewollt hat (du schreibst ja "ich denke, da hat er recht"). Davon ist nämlich die mögliche Lösung sehr stark abhängig.

Ich kann mir die folgenden Szenarien vorstellen:

1. Es waren nur die Ansprüche aus Gehaltszahlung, Urlaub, Überstunden etc. gemeint, nicht die aus Erfindervergütung (d.h. das Unternehmen hatte vor, auch nach dem Ausscheiden Vergütung zu zahlen). Einfache Lösung: Vertrag wird angepasst, bzw. eine Ergänzung hinzugefügt, um das klarzustellen.

2. Das Thema einer möglichen Erfindervergütung wurde schlicht nicht bedacht bei der Aufsetzung des Aufhebungsvertrags bzw bei der Bemessung der Abfindung. In dem Fall solltest Du die PA auf die Problematik hinweisen und sie hinsichtlich Rechtslage, Optionen, Risiken etc. beraten. Ergebnis kann 1. oder 3. (mit oder ohne Anpassung der Abfindungssumme) sein.

3. Die Abfindung/der Vertrag sollte tatsächlich alle denkbaren Ansprüche, incl. Erfindervergütung, abdecken. Also wird auch seitens des Unternehmens wenig Bereitschaft bestehen, den Vertrag zu ändern. Keine einfache Lösung, hier heißt es verhandeln. Deine Aufgabe ist Beratung des Unternehmens wie unter 2.

Bedenke bei alldem, dass Du in diesem Fall Vertreter des Unternehmens (der Arbeitgeberseite) bist, d.h. dessen (rechtliche und wirtschaftliche) Interessen zu wahren hast. Eine Aussage, die andeutet, dass die Abfindungssumme zu niedrig sein könnte, darfst Du z.B. dem Arbeitnehmer gegenüber nie machen (der PA gegenüber hingegen schon, weil Du sie auf das Risiko eines Rechtsstreits hinweisen musst)!
 

franzp

GOLD - Mitglied
Danke liebe Pat-Ente,

jetzt hab ich passend zum Wochenende was an der Backe. Der Hausjurist ist im Urlaub und nächste Woche soll der Aufhebungsvertrag dem Erfinder vorgelegt werden.

O-Ton Personaler: "Wenn unbedingt nötig, können wir noch was draufpacken. Was wäre denn angemessen, 5-10 T€ wären kein Problem ?"

Daher folgende Fragen zu 1 (für den Fall dass wir diese Lösung wählen):
Wie könnte denn eine beispielhafte Formulierung in einem Aufhebungsvertrag lauten, so dass ein Erfinder auch nach dem Austritt noch seine Pauschalvergütungen + ggf. umsatzabhängigen Erfindervergütungen wie während des Angestelltenverhältnisses automatisch weiter bekommt und ohne dass irgendwelche Verjährungsfristen etc. zu seinen Ungusten ablaufen könnten.

zu 2:
Gibt es eine Methode, um (auch ohne Umsatzdetails der Zukunft zu kennen) den Wert der Erfindungen abzuschätzen, so dass man eine "Hausnummer hat".

Ich dachte man könnte mit folgendem Link arbeiten:

https://info.legal-patent.com/arbeitnehmererfindung-kalkulator-erfinderverguetung/

Aber am Umsatz kommt man wohl nicht vorbei.

Wäre wirklich dankbar für ein paar Tipps wie ich da rangehen könnte, ohne jetzt tagelang
Schätzungen für mögliche Umsätze einholen zu müssen. Das ist ja eigentlich ähnlich zu einem
Unternehmenskauf, bei dem man Patente mitkauft und den Wert abschätzt. Sorry, war bisher nicht mein Arbeitsgebiet.
 

keta

SILBER - Mitglied
Zusätzlich zu deinen bereits vorhandenen Schwierigkeiten solltest du auch bedenken: Falls der Mitarbeiter auf diese öffentlich zugängliche Diskussion stößt (beispielsweise weil er sich selbst informieren möchte und daher nach "Auflösungsvertrag Erfindervergütung" googelt) und den Teil mit "5-10 T€ wären kein Problem" liest, dürfte es schon einmal schwierig werden, ein Verhandlungsergebnis unterhalb der oberen Grenze zu erreichen.
 
Zuletzt bearbeitet:

Expatriot

GOLD - Mitglied
Hallo miteinander,

ich kann mich hier der Meinung des Personalers grundsätzlich anschließen. Solche Probleme verschwinden am ehesten durch Geld. Man nennt dem Erfinder eine Summe -> die ist ihm zu niedrig -> man packt drauf -> immer noch zu niedrig -> irgendwann kommst Du bei einer Summe an, die er akzeptiert.

Es sollte beachtet werden, dass Arbeitnehmer-Erfinder nach meiner Erfahrung ihren Anteil am Erfolg eines patentierten Gegenstandes - und damit die höhe der Erfindervergütung - maßlos überschätzen. Es kann daher nicht schaden, mal eine Überschlagsrechnung anhand der Richtlinien durchzuführen und gegebenenfalls dem Erfinder zu präsentieren.

An Umsatzzahlen kommt man in der Tat schwer vorbei. Allerdings gehe ich durchaus erstmal von derzeit bekannten Umsätzen oder einem Umsatztrend aus und schreibe diese Daten fort. Damit erhält man eine ganz gut brauchbare Hausnummer für eine angemessene Vergütung.

Viele Grüße,
Expatriot
 

Pat-Ente

*** KT-HERO ***
Ich stimme Expatriot zu. Je nachdem wie lang die Restlaufzeit des/der Patents/e noch ist, sollte man sich nicht mit der Verwaltung von Altlasten beschweren. Also ist eine abschließende Zahlung aus Sicht des Unternehmens meist die bevorzugte Lösung, auch wenn die Abschätzung für die Zukunft schwierig ist (Ausnahme vielleicht: es gibt jeweils mehrere Erfinder, dann müsste man die Vergütung sowieso regelmäßig neu berechnen). Nebenbei: Pauschale Abgeltungszahlungen sind ja nicht per se verboten, d.h. man muss sich nicht zwingend mit Umsätzen herumschlagen.
 

Blood für PMZ

*** KT-HERO ***
Also ich beschränke mich mal darauf, den Beitrag von @keta zu unterstreichen. Auch der Personaler wird etwas überrascht sein, seinen O-Ton im Internet zu finden.

Frohes Schaffen
Blood für PMZ
 

franzp

GOLD - Mitglied
Besten Dank für die Rückmeldungen.

Mal angenommen es handle sich um einen rein fiktiven Fall:

Wie könnte denn eine beispielhafte Formulierung in einem Aufhebungsvertrag lauten, so dass ein Erfinder auch nach dem Austritt noch seine Pauschalvergütungen + ggf. umsatzabhängigen Erfindervergütungen wie während des Angestelltenverhältnisses automatisch weiter bekommt und ohne dass irgendwelche Verjährungsfristen etc. zu seinen Ungusten ablaufen könnten.

Und:

Gibt es eine Methode, um (auch ohne Umsatzdetails der Zukunft zu kennen) den Wert der Erfindungen abzuschätzen, so dass man eine "Hausnummer hat".


Wäre dankbar für ein paar Hinweise, rein aus Weiterbildungsinteressen.
 

Blood für PMZ

*** KT-HERO ***
Hallo franzp,

sind das nicht exakt die gleichen Fragen, die Du oben schon mal gestellt hast?

Zu Ausbildungszwecken würde ich einfach mal einen Grundkurs in Arbeitnehmererfinderrecht belegen. Das wird des Öfteren angeboten.

Und in dem diskutierten Beispielfall geht doch wahrscheinlich eine knallharte Auseinandersetzung zwischen Deinem Arbeitgeber und dem ausscheidenden Arbeitnehmer parallel, sonst würde es nicht zu einem Aufhebungsvertrag für das Arbeitsverhältnis kommen, sondern es gäbe eine ganz normale Kündigung. Da ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass jede Bestimmung des Vertrages von Vollprofis der Gegenseite nach Fehlern durchsucht wird. Und da gibt es reichlich Möglichkeiten. Als Anfänger sollte man sich da raushalten, selbst nach dem Besuch eines Grundkurses. Warum vergebt Ihr die Sache nicht einfach extern, wenn die aktuelle Abteilungsleitung im Urlaub oder sonst unpässlich ist?

Und: Eine Methode, den Wert einer Erfindung mal eben so ohne alles grob abzuschätzen, möchte mindestens einmal im Monat irgendeine Geschäftsleitung irgendeiner Mandantschaft haben.

Frohes Schaffen
Blood für PMZ
 

franzp

GOLD - Mitglied
Stimmt, die Fragen sind dieselben wie oben, weil noch nicht beantwortet.

Dachte es wäre kein Problem so etwas mal beispielhaft zu formulieren / erklären.

Grundkurs habe ich, da wurde so etwas nicht diskutiert.
 

Blood für PMZ

*** KT-HERO ***
Hallo franzp,

hmm. Natürlich ist das nicht Thema eines Grundkurses, denn vertragliche Einigung nach oder parallel zu einer Auseinandersetzung ist immer ein Sonderfall.

Hier gibt es nun ein für uns Mituser unlösbares Problem. Der Personaler hat Dich mit etwas beauftragt und Du möchtest das nicht umsetzen, sondern etwas ganz anderes, nahezu das Gegenteil. Du hast sicher einen Plan, denn Du kennst die Akte, den Fall, den Arbeitnehmererfinder und Deinen Arbeitgeber und hast vermutlich auch diesen Teil der Verhandlungen geführt. Mehrere User haben hier im Thread Bedenken zu Deiner Lösung geäußert und Gegenvorschläge eingebracht. Du bist der Herr des Verfahrens und möchtest trotzdem Deinen ursprünglichen Plan weiterverfolgen und hast sicherlich gute Gründe dafür, die wir aber nicht kennen und die Du auch nicht mitteilen solltest, um die Anonymität nicht aufzulösen.

Die Formulierung sollte aber schon zum Plan passen und auch die Umstände des offenbar gleich in mehrfacher Beziehung vorliegenden Sonderfalls berücksichtigen. Da wirst Du schon selbst ran müssen.

Frohes Schaffen
Blood für PMZ
 

franzp

GOLD - Mitglied
Da wirst Du schon selbst ran müssen.

Das werde ich auch, ich hatte nur in meiner Naivität gedacht, dass man sich "unter Kollegen" hilft.

Ein Hinweis auf Art. 26 ArbnErfG und entsprechende Kommentierungen hätte genügt.

Aus meinen Erläuterungen ging ja auch hervor, dass das nicht mein Gebiet ist und ich quasi nur gezwungenermaßen vertretungsweise agiere (ich bin es übrigens auch nicht aus dem Arbeitsvertrag schuldig).

Ist halt wie im richtigen Leben auch hier so. Besten Dank !
 

Blood für PMZ

*** KT-HERO ***
Ein Hinweis auf Art. 26 ArbnErfG und entsprechende Kommentierungen hätte genügt.!

Nein, hätte nicht, denn Euer Personaler möchte ja gerade eine andere Lösung.

Ich war nach Deinen Postings davon ausgegangen, dass Du Dich eng an den Standardformalismus aus § 26 ArbnErfG halten willst, obwohl die Vorposter durchaus berechtigt auch schon Alternativen angesprochen haben.

Aus meinen Erläuterungen ging ja auch hervor, dass das nicht mein Gebiet ist und ich quasi nur gezwungenermaßen vertretungsweise agiere (ich bin es übrigens auch nicht aus dem Arbeitsvertrag schuldig).

Und genau deshalb hatte ich ja empfohlen, die Rückkehr des eigentlich Verantwortlichen abzuwarten oder die Sache rauszugeben. Und beides wäre immer noch meine Empfehlung.

Wenn jetzt mit deiner Lösung etwas formal Hübsches, aber von Deinem Arbeitgeber gar nicht Gewolltes aufgesetzt wird, bekommst Du den Ärger, obwohl Du weder zuständig bist noch irgendein Anlass besteht, aus dem Du ein für Dich sagen wir fachfernes Thema bearbeiten solltest.

Eigentlich hat jeder Poster in diesem Thread versucht, Dir zu helfen. Ob Du die Unterstützung annimmst, entscheidest Du.

Frohes Schaffen
Blood für PMZ
 
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