Anspruchsformulierung bei modularem Baukastensystem

Kurt

*** KT-HERO ***
Hallo zusammen.

Die Erfindung bestehe in einem Baukastensystem mit einem Grundbauteil G sowie mit zwei Baugruppen B1 und B2, welche untereinander sowie mit dem Grundbauteil G verbindbar sind.

Wie sieht hier eine mögliche Anspruchsformulierung aus.

So?

1. Grundbauteil G eines Modulsystems M,
gekennzeichnet durch ABC.

[...]

7. Baugruppe B1 für Modulsystem M
zur Verbindung mit G,
gekennzeichnet durch UVW.

[...]

12. Baugruppe B2 für Modulsystem M
zur Verbindung mit G und B1,
gekennzeichnet durch XYZ.


Die Erfindung ergibt sich (nur) anhand modularen Zusammenwirkens von Grundbauteil G mit den Baugruppen B1 und B2.

Sind die drei 'unabhängigen' Hauptansprüche 1, 7 und 12 erteilbar, auch wenn ABC, UVW und XYZ (jeweils für sich genommen) aus dem SdT bekannt sind?
 

Hans35

*** KT-HERO ***
Wird Anspruch 1 auf G gerichtet, das mit seinen Merkmalen XYZ aus dem Stand der Technik bekannt ist, dann dürfte G als solcher nicht mehr neu sein; entsprechend B1 und B2.

Damit dein Anspruch 1 patentfähig wird, müsste die Angabe " ... eines Modulsystems M..." schon irgendwie zu (offenbarten) gegenständlichen Merkmalen führen, die G neu machen. Wenn dem so ist, dann dürfte es einfacher und sicherer sein, eben diese Merkmale unmittelbar in den Anspruch zu schreiben.

Was aber hältst du von einem (wohl ungeliebten) Verwendungsanspruch? Also: "Verwendung von G mit ABC für ein Modulsystem M". Ob der dein Problem (hinsichtlich Schutzbereich usw.) lösen kann, hängt sicher von den Details ab.
 
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