Servus Kollege,
ich versuche deinen Fall mal kurz zusammenzufassen:
Patentanspruch lautet:
2 Schlitze
2 Arme
Vorrichtung X
Angeblich verletzendes Produkt:
3 Schlitze
3 Arme
Patentverletzung?
Nein, da angeblich verletzendes Produkt nicht Vorrichtung X aufweist.
Die anderen Merkmale sind in dem Produkt jedoch erfüllt, nämlich
die 2 Schlitze: da wenn 3 Schlitze vorhanden sind, auch 2 Schlitze vorliegen;
die 2 Arme: da wenn 3 Arme vorhanden sind, auch 2 Arme vorliegen.
Dies ist eine sogenannte wortsinngemäße Verletzung. Dabei kommt es nicht auf eine erfinderische Tätigkeit an. Auf diese kommt es nur bei der äquivalenten Patentverletzung an, also zB wenn andere, aber naheliegende Mittel als die Arme oder Schlitze verwendet werden.
Wenn das angeblich verletzende Produkt nur das Merkmal der Vorrichtung X nicht aufweist, so könnte man noch eine mittelbare Patentverletzung prüfen.
Hoffe, ich konnte dir ein wenig helfen.
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