Wo finde ich denn "Kommentare" bzw. was kann man sich darunter überhaupt vorstellen? Ich kenne den Begriff nur aus dem alltäglichen Gebrauch.
In der Bibliothek, z.T. auch z.B. auf Google Books.
https://de.wikipedia.org/wiki/Gesetzeskommentar
Für Dich wäre erstmal ein einführendes Lehrbuch hilfreich.
Soweit ich es richtig verstanden habe, dürfen sich Firmen ähnlich nennen, sofern sie in unterschiedlichen Geschäftsbereichen operieren. Oder? Das meinte ich mit "Gegenstand", denn m.E.n. wird die Art, wie man das Geschäftsfeld nennt, bei der iHK als Gegenstandsbeschreibung angegeben.
Es ist nicht automatisch jeder solcher Bestandteil zulässig. Eine rein beschreibende Angabe dessen, was das Unternehmen macht ("Autohaus Müller", wenn es um ein Autohaus geht) dürfte aber in der Tat unproblematisch sein - such mal das Stichwort "Freihaltebedürfnis" in dem Kommentar, den Du Dir demnächst zulegst
Ist es denn auch problematisch, wenn eine Firma im Handelsregister eingetragen ist und Name/Logo nicht schützt, eine andere Firma das aber dann tut (mit selben Namen/Logo)?
"Die Firma" im rechtlichen Sinne ist der Name; ein Logo wird nicht ins Handelsregister eingetragen. Allgemein wird beim Recht der Marken und Unternehmenskennzeichen eher auf die tatsächliche Benutzung im geschäftlichen Verkehr (und im Zusammenhang mit bestimmten Waren und Dienstleistunden) abgestellt, während die Eintragung im HR zunächst der Identifikation dient (im Sinne des Namensrechts).
Was Du beschreibst, könnte dazu führen, dass der Inhaber der eingetragenen Marke vom anderen verlangen kann, dass er die Benutzung für bestimmte Waren/Dienstleistungen unterlässt.
Wozu muss man ein Logo überhaupt als Bildmarke eintragen, wenn es ja durch die Urheberschaft geschützt ist?
Da gibt es natürlich Überschneidungen. Ich bin im Urheberrecht nicht firm genug, um das adäquat abzugrenzen. Aber mit der Eintragung einer Marke hast Du halt schonmal die amtliche Aussage, dass das Zeichen schutzfähig ist und auch vor Gericht hast Du damit ein sehr kräftiges Argument.