Recherchen im Internet

Hans35

*** KT-HERO ***
Bei Recherchen im Internet werden die Suchanfragen regelmäßig durch den Betreiber der Suchmaschiene (Google & Co) ausgewertet, um dem Anfragenden (identifiziert durch die IP) passende Werbung unterbreiten zu können. Jegliche Suchanfragen müssen daher wie öffentliche Verlautbarungen betrachtet werden, denn niemand weiß, wie sie ausgewertet werden und mit wem Google & Co irgendwelche Verträge hat. Irgendwo her müssen die Gewinne ja kommen.

Wenn nicht besondere Strategien angewandt werden, so kann bei Patentrechherchen aus den Suchanfragen auf die Erfindung rückgeschlossen werden, zumal wenn der Anfragende ein Patentanwalt oder ein Patentamt ist.

Wie seht ihr das im Zusammenhang mit der Pflicht, die Patentanmeldungen bis zu Offenlegung geheim zu halten? Kann man sich in der Beziehung insbesondere auf die Patentämter verlassen, oder muss man (zumindest in kritischen Fällen) beantragen, dass erst nach der Offenlegung recherchiert wird?
 

Pat-Ente

*** KT-HERO ***
Die Prüfer in den Patentämtern recherchieren in der Regel nicht bei Google, sondern haben ihre eigenen Recherchewerkzeuge. Der kritischere Fall dürfte in der Tat der sein, in dem der Erfinder, Patentanwalt, oder Patentsachbearbeiter im Unternehmen vor der Anmeldung recherchiert und dabei auf Google zurückgreift. Mir ist zwar kein Fall bekannt, in dem dies zu einer problematischen Vorveröffentlichung gewoden ist, aber auszuschließen ist es nicht. Also: nicht googlen, und wenn doch, dann mit so allgemeinen Suchbegriffen, dass nicht auf die Erfindung geschlossen werden kann (womit die Recherche möglicherweise auch wieder nutzlos geworden ist).
 

Blood für PMZ

*** KT-HERO ***
Hallo,

aus mehreren Industriepatentabteilungen ist mir bekannt, dass dort schon seit langem ein generelles Verbot für die Benutzung von Google & Co. im Zusammenhang mit Patentrecherchen besteht, um eben solche Rückschlüsse auszuschließen.

Für die Prüfer in den Behörden sehe ich auch keine Notwendigkeit, über die internen Recherchemöglichkeiten hinaus noch auf weitere Quellen zurückzugreifen, und ich habe auch nicht den Eindruck, dass das gemacht wird, von Ausnahmefällen bei der Suche nach Nichtpatentliteratur mal abgesehen, und selbst da sieht es doch meist so aus, als käme die aus anderen Akten des gleichen Prüfers und sei etwa von Dritten bei Einsprüchen etc. eingereicht worden, oder gehörte zur abonnierten Fachliteratur.

Und als Kanzlei schaut man bei Google doch vor allem dann, wenn der Auftrag zum Einspruch mal wieder drei Tage vor Fristablauf kommt, verbunden mit der allgemeinen Information, "Das kann doch einfach nicht neu sein, aber schriftlich haben wir auch nichts." Und dann ist es auch egal, wer welche Rückschlüsse zieht. Und wer mag, kann ja den Algorithmus von Google noch durch in die Recherche unregelmäßig eingestreute Fragen nach Sexspielzeugen verwirren. Da hat man dann an den nächsten Tagen wenigstens noch etwas Erbauung durch die von Google an den vermuteten Interessen der Zielpersonen ausgerichtete Werbung.

Frohes Schaffen
Blood für PMZ
 

Hans35

*** KT-HERO ***
Der Einschätung von Pat-Ente ist voll zuzustimmen. Allerdings dürfte der Umstand, dass nicht viel bekannt wird, kaum zu den Schluss zulassen, dass nicht viel passiert. Vielmehr dürfte das, was tatsächlich passiert, genau so selten an das Licht der Öffentlichkeit kommen, wie eine Kontobewegung auf einem Konto in Panama.

Solche Geheimhaltung durch die Opfer irgendwelcher Machenschaften gab es schon immer. Z.B. wurde ein betrügerischer Buchhalter mit einen guten Zeugnis verabschiedet, statt dass er angezeigt und verurteilt wurde, damit niemand auf den Gedanken kommen kann, dass die betrogene Firma in finanziellen Schwierigkeiten wäre. (Der Fall ist heute verjährt.) Aus ähnlichen Gründen wird es auch kaum realistische Zahlen über Kreditkartenbetrug geben.

Das führt m.E. besonders für den Schutz gegen Internet-Aktivitäten, die im Graubereich der Legalität stattfinden, dazu, dass niemand so recht weiß, welche Schutzmaßnamen zwingend erforderlich sind und welche als bloße Kostenfaktoren zu Recht oder zu Unrecht unterlassen werden. Strenge und Leichtfertigkeit dürften wohl ganz ähnlich verteilt sein, wie beim Schutz gegen sonstige Sicherheitslücken, also gegen Virusangriffe u.ä.

Ich vermute, dass sich auch hier eine Schere auftut zwischen jungen Mitarbeitern, die mit dem Internet groß geworden sind und die Gefahren kennen, und den "Chefs", die da eher Kostenfaktoren sehen.

Und @Blood for PMZ:
Bei dieser Frage sollte es nicht um "die meisten" Fälle gehen, sondern nur um den einen einzigen Fall, der wegen Fahrlässigkeit von einer Versicherung nicht abgedeckt wird und daher existenzbedrohend ist.
 

Blood für PMZ

*** KT-HERO ***
@Hans35:

anders als in Deinem letzten Beitrag vermutet sind junge Kollegen durchaus in der Lage, Kostenfaktoren zu berücksichtigen, sonst könnten sie keine Kanzleien auf der grünen Wiese gründen. Und es waren ältere, möglicherweise inzwischen längst im Ruhestand befindliche Kollegen in der Industrie, die schon vor langer Zeit die Benutzung von Google-Patentrecherchetools in ihren Patentabteilungen verboten haben. Offenbar konnte man die Gefahr auch erkennen, wenn man vor den Zeiten des Internets aufgewachsen ist. Und auf betrügerische Angebote im Internet fallen reihenweise Jüngere herein, die ältere Gesellschaft hat dafür den Enkeltrick.

Und wer zu den einschlägigen Veranstaltungen des Bundesverbandes, der Patentanwaltskammer oder der regionalen Vereine geht, der erfährt auch von den angeblich geheim gehaltenen Haftungsfällen. Die Versicherungen erzählen dort nämlich immer wieder einmal ausführlich über tatsächliche Schadensfälle, natürlich anonymisiert, weil sie verständlicherweise wollen, das die Versicherten sensibilisiert sind und keine weiteren gleichartigen Schadensfälle produzieren. Das ist mal die schöne Situation, in der die Versicherten und die Versicherungen das gleiche Interesse haben, nämlich vor dem Schadensfall.

Deine (ursprüngliche) Frage bezieht sich auf Recherchen, die Prüfer der Patentämter durchführen. Du befürchtest, diese Recherchen der Patentämter werden bei Google durchgeführt und Google oder Dritte könnten aus den Suchfragen Rückschlüsse ziehen. Und nach Deinem jetzt zusätzlich eingeworfenen letzten Satz siehst Du eine Haftung des Patentanwalts für diesbezügliche Recherchefehler von Prüfern, die sich nicht an PatG § 31, die DPMAV § 2 und die amtsinternen Richtlinien halten. Warum und für was sollte da der Patentanwalt haften und was hätte er anders machen sollen?

Frohes Schaffen
Blood für PMZ
 

Rex

*** KT-HERO ***
Patentamt und Patentanwälte führen keine Patentrecherchen mit Hilfe von Google durch.

Was ich in der Tat allerdings nicht ausschließen würde, ist, dass fremde Dienste versuchen, sich Zugriff auf die Server von Ämtern und vielleicht auch größeren Kanzleien zu verschaffen.
 
Zuletzt bearbeitet:

Hans35

*** KT-HERO ***
Dass wirklich kein Patentamt und kein Patentanwalt in öffentlich kostenlos zugänglichen Datenbanken (und damit ohne Geheimhaltungsverpflichtung) recherchiert, scheint mir etwas zu optimistisch. Denn das setzt voraus, dass es überall entsprechendes Problembewusstsein gibt, und darauf zielte meine Frage. Und selbst dort, wo der Datenbankbetreiber vertraglich gebunden ist, wird es immer auch schwarze Schafe geben. Wirkliche Sicherheit gibt es nur, wenn verhindert wird, dass überhaupt vor der Offenlegung recherchiert wird.

Sicher ist es aber richtig, dass es unter dem Gesichtspunkt des Verhältnisses von "Ertrag" zu "Aufwand" deutlich lukrativere Ansatzpunkte für Datenmissbrauch und Internetkriminalität gibt (vgl. auch die aktuellen Meldungen über Facebook).
 

SwissPatEng

SILBER - Mitglied
Dass wirklich kein Patentamt und kein Patentanwalt in öffentlich kostenlos zugänglichen Datenbanken (und damit ohne Geheimhaltungsverpflichtung) recherchiert, scheint mir etwas zu optimistisch.

Ich habe mehr als eine Akte in meinem Portfolio, bei der ich davon ausgehen muss, dass der Prüfer die Entgegenhaltungen via google gefunden hat (Datenblätter von Produkten von Konkurrenten, Veröffentlichungen auf eigener Homepage, Berichte in Branchenzeitschriften). Für mich ist zweifelsfrei klar, dass beim Patentamt auch "gegoogelt" wird.
Auch Patentanwälte haben mir schon mehrmals Stand der Technik geliefert, der via google gefunden wurde.
 

Schlupfloch

SILBER - Mitglied
Ich habe mehr als eine Akte in meinem Portfolio, bei der ich davon ausgehen muss, dass der Prüfer die Entgegenhaltungen via google gefunden hat (Datenblätter von Produkten von Konkurrenten, Veröffentlichungen auf eigener Homepage, Berichte in Branchenzeitschriften). Für mich ist zweifelsfrei klar, dass beim Patentamt auch "gegoogelt" wird.

In dem Zusammenhang würde mich interessieren, ob die Recherchen hier vor oder nach der Offenlegung der entsprechenden Anmeldungen erfolgt waren.
Nach Offenlegung sollte eine Recherche bei Google unkritisch sein.

Auch Patentanwälte haben mir schon mehrmals Stand der Technik geliefert, der via google gefunden wurde.

Das klingt schon eher danach, dass hier evtl. schon im Zuge einer Recherche vor der Erstanmeldung auf Google zurückgegriffen wurde, was natürlich äußerst kritisch sein kann.
Oder ging es in diesen Fällen um Recherchen zur Vorbereitung eines Einspruchs- oder Nichtigkeitsverfahrens (m.E. wiederum eher unkritisch).
 

SwissPatEng

SILBER - Mitglied
In dem Zusammenhang würde mich interessieren, ob die Recherchen hier vor oder nach der Offenlegung der entsprechenden Anmeldungen erfolgt waren.
Die Recherchen fanden definitiv vor der Offenlegung statt.


Das klingt schon eher danach, dass hier evtl. schon im Zuge einer Recherche vor der Erstanmeldung auf Google zurückgegriffen wurde, was natürlich äußerst kritisch sein kann.
Ja, es ging um Erstanmeldungen.
Ich sehe dies jedoch nicht ganz so kritisch wie andere hier. Die typische google Recherche ist ja so strukturierte: Vorrichtung Merkmal1 Merkmal2 Merkmal3 (z.B. Eimer Metall Beschichtung Silikon).
Oftmals dürfte dies als zufällige Vorwegnahme gelten. Ansonsten könnte man sich ja einen Spass daraus machen, eine Website zu programmieren, die zufällig technische Begriffe zusammenstellt. Damit hätte man dann alle Erfindungen für alle Zeit erschlagen und alle Patentanwälte wären arbeitslos...
 

Blood für PMZ

*** KT-HERO ***
Sehr viele Fachzeitschriften gehören zum patentamtsinternen Suchstoff. Sowohl DPMA als auch EPA und auch das Eidgenössische Amt für Geistiges Eigentum geben eine Menge Geld für derartige Abonnements von Fachzeitschriften aus, sowohl in Papierform wie elektronisch. Kostenlose sind natürlich auch dabei. Was zu dem betreffenden Suchstoff gehört, ist auch amtsseits veröffentlicht. Beim EPA kann man diesen Suchstoff bei den Entgegenhaltungen ganz gut erkennen, er ist entsprechend markiert. Recherchiert wird dabei nicht über Google, sondern mit den amtsinternen Systemen, die dafür auch deutlich besser systematisiert sind.

Auch zahlreiche Fachbücher sind entsprechend in den Suchstoff integriert, vom Römpp in der Chemie zum Gerthsen in der Physik auch weiter zu den spezielleren Literaturstellen.

Und dazu kommt das Prüferwissen aus anderen Akten, beispielsweise Prospektblätter von Wettbewerbern aus früheren Einspruchsverfahren.

Jeder Patentanwaltskandidat ist ein paar Wochen einem Prüfer im DPMA zugeteilt. Mir war vor dieser Diskussion gar nicht vollständig klar, wie sinnvoll das offenbar ist und was ich selbst aus dieser eigentlich kurzen Zeit doch mitgenommen habe. Man weiß, was der Prüfer tut, was er nicht tut, und geht mit ihm und seinen Kollegen zum Essen in die Kantine und macht dadurch allerlei Smalltalk mit diversen Prüfern. Je nach Interesse des Kandidaten und des Prüfers ist auch die Teilnahme an einer Anhörung und das Mitwirken in einer Einspruchssache drin. Nach den Wochen weiß man eigentlich ganz gut, wie ein Prüfer so denkt.

Man kann nur jedem Kandidaten raten, die Chancen zu nutzen, die sich ihm während der Ausbildung bieten.

Frohes Schaffen
Blood für PMZ
 

PatFragen

*** KT-HERO ***
Hallo SwissPatIng,

das scheint dann aber eine spezifisch schweizer Angelegenheit zu sein. In mehr als 15 Jahren Tätigkeit habe ich noch nie vom Prüfer ein einziges Dokument als Entgegenhaltung erhalten, welches eindeutig über „Google“ oder sonst eine öffentliche Suchmaschine recherchiert war und nur sehr selten überhaupt Dokumente, die keine Patentliteratur waren. Auch finde ich es nicht wirklich möglich zu sagen, wie der Prüfer ein Dokument recherchiert hat, weil wie sieht man das dem Prüfbescheid an ;-)? Du musst, wie beispielsweise Blood schon bemerkt hat, immer daran denken, dass der Prüfer im Einspruchsverfahren ja durchaus Dokumente der Einsprechenden in seinen Fundus (den die alten Prüfer immer hinter sich im Schrank stehen hatten :) ) übernimmt. Und als Einsprechender kann man natürlich in öffentlichen Datenbanken suchen, bzw. führt seine eigenen Datenblätter als Stand der Technik ein. Wie schon Blood gesagt hat, hat der Prüfer, zumindest im DPMA und EPA viel bessere und strukturiertere Datenbanken zur Verfügung. Warum sollte der sich die Suche unnötig schwer machen?

@ Hans

jetzt muss ich doch mal nachfragen. Wieviel Patentanwälte kennst du, die per Google etwas in Hinblick auf eine Neuanmeldung "recherchieren"? Also ich keinen einzigen. Was sollte das denn auch überhaupt bringen und welcher Patentanwalt recherchiert überhaupt vorher im Netz? Welcher Mandant zahlt den solche "Recherchen", die doch zu mindestens 99,9999% völlig sinnlos sind? Was willst du da denn recherchieren? Man kann sich mal bei Wikipedia über bestimmte Sachen der allgemeinen Technik informieren, wenn man die alleine anhand der Erfindungsmeldung nicht kapiert und es zu peinlich findet, den Erfinder zu fragen, aber was soll auch nur ansatzsweise der Sinn sein, auf welcher Suchmaschine was auch immer im Zusammenhang mit einer neuen Erfindung zu suchen? Das tolle Merkmal solltest du doch sowieso nicht im Netz finden, wenn es toll sein soll. Also wäre es in meinen Augen völliger Schwachsinn als Patentanwalt vorher für eine Neuanmeldung nach dem tollen Merkmal zu suchen?
Und wenn dann sind das doch wohl eher die jungen Patentanwälte, die völlig unkritisch mit dem Netz umgehen :). Die freiwillig alle ihre Informationen und Daten über sich herausgeben, ohne auch nur ansatzweise darüber nachzudenken, was sie damit tun ;-). Das habe ich noch bei keinem "Alten" erlebt, sondern nur bei "jungen" ;-).

"Alte Patentanwälte" kämen doch schon gar nicht darauf bei "Google" irgendetwas zu recherchieren, weil sie ganz anders ausgebildet und es anders gewohnt sind ;-). Da kommen eher die jungen und denken, hach was sind die Alten so altmodisch und haben keinerlei Ahnung, was es heute für tolle Möglichkeiten im Netz gibt ;-).
 

Hans35

*** KT-HERO ***
Hallo PatFragen,

es gibt recht unterschiedliche Anmelder. Bei großen Konzernen steht manchmal im Vordergrund, dass mehr Anmeldungen auch mehr Patente bedeuten, egal was drinsteht. Es kommt vielmehr auf eine (vermutlich eher obskure) Bewertung aus betriebswirtschaftlicher Sicht an, nämlich wenn ganze Unternehmen gekauft oder verkauft werden sollen, wobei der Stapel der Patente, in Meter gemessen, in die Rechnung eingeht. Jede Patentanmeldung führt zu einem gewissen Prozentsatz zum Patent, und mehr muss oder will der geneigte BWLer darüber nicht wissen.

Das andere Extrem sind meist kleinere Firmen, die auf die Qualität ihrer Anmeldungen Wert legen und wo ein nicht rechtsbeständiges Patent nicht nur das Renommee ankratzt, sondern u.U. auch existenzbedrohend sein kann.

Dementsprechend wird bei letzteren oft bereits vor dem Anmeldetag so weitgehend recherchiert, dass das Patentamt eher selten etwas findet, was zur Änderung der Ansprüche Veranlassung gibt, und es wird als total ehrenrührig empfunden, wenn man die Erfindung bereits vor dem Anmeldetag als Stand der Technik im Internet finden kann. Für den Patentanwalt lohnt sich solch ein Anmelder natürlich eher bei einer langfristigen und vertrauensvollen Zusammenarbeit unter einer gemeinsam erarbeiteten und realisierten Strategie, wo der Anmelder schon vorher weiß, wie und gegen wen er seine Patente verwenden will oder muss, und wann das Geheimhalten des Know-hows von Vorteil ist.

Beide Extreme sind sicher eher selten. Letztlich ist mir aber unklar, wie weit es sich herumgesprochen hat, dass das Offenlegen von Patentanmeldungen, die am Ende nicht zum Erfolg führen, nur die gezielte Übermitteilung von Know-how an die Konkurrenz bedeutet.
 

PatFragen

*** KT-HERO ***
Hallo Hans,

vielen Dank für das nicht beantworten der meisten Fragen und das Teilhaben-Lassen an einer deiner Lebensweisheiten ;-).
Von der obskuren Bewertung aus betriebswirtschaftlichen Sicht dürftest du früher oder später (nach deinem Anmeldedatum hier, gehe ich davon aus, dass du eher noch kein Patentanwalt bist) wohl
auch leben wollen ;-).
Auch wenn du es nicht aussprichst (wahrscheinlich wegen dem nicht direkt beantworten wollen von Fragen ;-) ) gehe ich mal davon aus, dass auch du der Meinung bist, dass im ersteren Fall eine vorherige Recherche ziemlich unnötig bis schwachsinnig ist ;-).

Wo ist aber (auch wenn man den fraglichen kaufmännischen Sinn außer acht lässt) der patentrechtliche bis strategische Sinn im zweiten Fall? Gehst du davon aus, dass deine "Google" Recherche in einer überschaubaren Zeit relevanteren Stand der Technik erbringt als die Recherche des Amtes oder eines potentiell durch das Patent dann gestörten Wettbewerbers, bei dem es dann womöglich sofort um seine Existenz geht, was bei einem nicht rechtsbeständigen Patent erstmal nicht so einfach der Fall ist, wenn man nicht gleich kamikazehaft am Markt unterwegs ist ;-). Dann bist du aber vielleicht etwas von dir eingenommen ;-). Ist es nicht viel sinnvoller das Geld für eine (sinnlose) Recherche in die Ausarbeitung einer vernünftigen Neuanmeldung zu stecken und das Amt recherchieren zu lassen? Sollte dann was Schlimmes gefunden werden, kann man die Anmeldung immer noch vor der Veröffentlichung (zumindest meistens und wenn man etwas beim Amt hinterher ist) zurückziehen, wenn man unbedingt will ;-). Was nutzt dir das wahrscheinlichste Recherchenergebnis, dass du ähnliche Sachen finden wirst, die aber nicht absolut neuheitsschädlich sind? Willst du dann aufgrund solches "ähnlichen" SdT dem Mandanten wirklich davon abraten eine Anmeldung einzureichen?

Und vor allem Danke für die Mitteilung deiner (basierend auf deinem Anmeldedatum hier) schnell gefunden absoluten Weisheit, dass eine nicht erfolgreiche Anmeldung ein Transfer von Know-how an die Konkurrenz bedeutet ;-). Damit hast du immerhin erkannt, dass jahrzentelange Strategien von Unternehmen Schwachsinn sind. Das finde ich schon eine gute Leistung von dir ;-). Nur als Hinweis, es kann durchaus sinnvoll sein, einfach zu verhindern, dass ein anderer etwas patentieren kann ;-). Aber irgendwie weiß ich nicht, ich schreibe in meine Anmeldungen grundsätzlich kein Know-how rein, sondern technische Lehren und irgendwie dachte ich immer das wäre durchaus ein Unterschied ;-). Ich dachte immer dieser Unterschied ist auch der Grund, dass bei den meisten Lizenzverträgen auch Know-how extra mit übermittelt wird bzw. Know-how Verträge ganz ohne Patente abgeschlossen werden ;-). Außerdem frage ich mich noch etwas, wie eine Anmeldung, die nicht zur Patenterteilung gebracht werden kann (wir gehen jetzt erstmal von der Korrektheit des Verfahrens aus, weil sonst nutzt dir deine Vorrecherche ja auch nichts ;-) ), denn noch irgendetwas relevantes Neues veröffentlichen kann ;-). Kannst du mir dies bitte erläutern ;-) ? Oder ist das auch etwas, was die "älteren" Patentanwälte nicht verstehen ;-) ?
 

Pat-Ente

*** KT-HERO ***
Der Hauptgrund für eine Recherche vor der Anmeldung ist doch wohl die Frage, ob überhaupt eine Anmeldung ausgearbeitet und eingereicht werden soll. Und hier ist die Kosten/Nutzen Relation aus Sicht des Unternehmens klar, nämlich die Ersparnis der Anmeldekosten für eine nicht patentfähige Erfindungsmeldung. Und natürlich findet man in bestimmten Technologiefeldern relevanten Stand der Technik im Internet ...
 

Hans35

*** KT-HERO ***
@PatFragen

Zum Ersten.
Ich halte garnichts für "Schwachsinn". Um sich an einer qualifizierten patentrechlichen Diskussion zu beteiligen, ist es vielmehr unabdingbar, dass man geistig auf der Höhe ist.

Zum Zweiten:
Bitte behalte deine Spekulationen über persönliche Daten der Forumsteilnehmer für dich. Wer zB sein Alter nicht offenbaren will, hat sicher seine Gründe dafür.

Zum Dritten:
Du hast deine Vorurteile, und ich meine. Und es ist bestimmt ein Erfolg, wenn jeder ein bisschen dazu beiträgt, die von dem anderen abzubauen und durch Fakten zu ersetzen.

Zum Vierten:
Wer eine Frage nicht beantwortet, hat sicher seine Gründe. Der beste davon ist, dass er es nicht genau weiß und nicht spekulieren will.

Und zur Sache:
Wir sind uns hoffentlich einig darüber, dass ein halbwegs guter Patentanwalt durch genügendes Zusammentragen von Merkmalen immer eine Erteilung zu Stande bringt, wenn die Offenbarung nicht zu dürftig ist. Wichtiger sind meist die Fragen im Umfeld, also zB: Wofür wird das Patent gebraucht (vielleicht nur für den Lebenslauf des Erfinders bei der nächsten Bewerbung)? Wie breit sollen bzw. dürfen die Ansprüche werden? Wer sind die potentiellen Verletzer bzw. Nichtigkeitskläger? Welcher Stand der Technik ist bereits bekannt? Und bei Anmeldungen mit defensivem Schwerpunkt natürlich: Was soll genau offenbart werden, und was muss geheim bleiben? - Wobei bei jedem Mandanten etwas anderes wichtig sein kann.
Erst nach Beantwortung derartiger Fragen kann man entscheiden, ob es genügt, das Amt recherchieren zu lassen.
Und frag mal deine Frau: Die geht sicher auch lieber in ein Modegeschäft, wo sie sich sicher fühlt, dass sie nicht mit einem Kleid nach Hause geht, das ihr nicht steht. Obwohl es natürlich auch da unterschiedliche Unternehmensstrategien gibt. Auf Sofort-Umsatz kommt es idR an, wenn die nächste Quartalsbilanz im Vordergrund steht. (Noch so ein Vorurteil!)
 

PatFragen

*** KT-HERO ***
Hallo Pat-Ente

Du hast in deiner Kosten/Nutzen Relation jetzt aber nur den Nutzen und nicht die Kosten berücksichtigt für deine Entscheidung. Irgendwie fehlt da schon begrifflich etwas finde ich :).
Natürlich würde der Mandant, wenn er einen Patentanwalt beauftragt eine Recherche durchzuführen, bevor er eine Anmeldung ausarbeitet, in den Fällen, die nicht sinnvoll wären anzumelden, die Kosten für die Ausarbeitung und Einreichung der Neuanmeldung samt Amtsgebühren (beim DPMA wirklich unheimlich hoch, vor allem seit man auch in Englisch einreichen kann ;-) ) sparen. Dafür muss der Mandant aber für alle seine Erfindungen eine zusätzliche Recherche beim Patentanwalt bezahlen und wieviel billiger ist eine gute Recherche, die überhaupt als Grundlage der Entscheidung dienen kann, gegenüber eine Ausarbeitung einer Neuanmeldung? Und dann muss er die zusätzliche vorherige Recherche des Patentanwalts ja auch für die Fälle zahlen, wo er sich dann entscheidet doch noch auch die Kosten für die Ausarbeitung der Neuanmeldung in die Hand zu nehmen. Also ist für deine Kosten/Nutzen Relation auch ziemlich entscheidend, wie das Kostenverhältnis sinnvolle Recherche gegenüber Anmeldekosten ist und insbesondere wie oft die Erfindungen des Mandanten klar keine patentfähigen Erfindungen sind, weil die Fälle der ersparten Anmeldekosten müssen auch noch die Fälle der unnützen Recherche decken ;-). Wie sind denn da bei deinen Mandanten so die entsprechenden Zahlen ;-) ?

Und dann verliert er dabei auch noch Zeit, d.h. seine Anmeldung für die patentfähigen Erfindung kommt so oder so später an den Start. Und dann hast du auch noch die (wohl mit Abstand meisten) Fälle, in denen nichts klar neuheitsschädliches gefunden wird. Wann rätst du da deinem Mandanten von der Neuanmeldung ab und wann nicht ;-) ? Viel Spass bei den möglichen (auch wenn es zugegeben eher unwahrscheinliche Fälle sind) Streitigkeiten hinterher, falls per Zufall ein Mitbewerber, dann später das entsprechende patentiert bekommt ;-).

Also nochmal wann soll es einen Fall geben, dass es sinnvoll ist, dass ein Mandant einen Patentanwalt vorab mit einer Recherche des Standes der Technik beauftragt. Eine Kosten/Nutzen Relation ist von dir eindeutig nicht berücksichtigt worden ;-).

Was der Erfinder/Anmelder/Mandant vorher tut, ist erstmal seine Sache. Man kann/sollte ihn vielleicht darauf hinweisen, dass er sich überlegt, wie er sucht. Aber ich weiss nicht, wie viele Erfinder wirklich vorher eine anhand des "Suchprofils" bei "Google" auswertbare Recherche durchführen würden. Normal wissen die sehr genau, wie der Stand der Technik auf ihrem Gebiet aussieht ;-). Wenn die entsprechenden "Suchprofile" nämlich so leicht in Hinblick auf darin versteckte patentfähigen Erfindungen auswertbar wären, heisst das doch nichts anderes, als dass die Erfindungen selber leicht zu machen wären ;-).

Und natürlich kannst du Stand der Technik im Internet finden. Da gibt es beispielsweise DEPATISNET oder ESPACENET. Die sind hervorragend dafür geeignet :). Aber bisher hat mir noch keiner gesagt, wie man auch nur ansatzweise sinnvoll für den Mandanten eine Vorabrecherche mit "Google" machen kann ;-). Ich habe bisher eher den Eindruck, das Geschäftsmodel der Patentanwälte, die ihren Mandanten raten, vorher eine Vorabrecherche durchführen zu lassen, besteht eher darin, doppelt abrechnen zu wollen. Einmal die Recherche und dann die Ausarbeitung der Neuanmeldung ;-). Oder führen die Kollegen die Recherche dann nicht nur umsonst sondern auch noch kostenlos durch ;-) ?
 

Lysios

*** KT-HERO ***
Also nochmal wann soll es einen Fall geben, dass es sinnvoll ist, dass ein Mandant einen Patentanwalt vorab mit einer Recherche des Standes der Technik beauftragt.

Triviales Beispiel: Wenn er eigentlich gar keine Patentanmeldung machen möchte. Z.B. wenn der Mandant über keine eigene Patentabteilung verfügt, die eine Erfindungsmeldung eines Arbeitnehmers tot recherchieren kann, die Erfindung nicht patentwürdig erscheint, aber eine Freigabe wegen Nutzung trotzdem nicht in Frage kommt. Das erspart dann mindestens eine lästige Befassung mit der Ermittlung einer vorläufigen Vergütung für den Arbeitnehmer, wenn man diesen von der Vorwegnahme durch den Stand der Technik überzeugen kann.
 

Pat-Ente

*** KT-HERO ***
Hallo PatFragen,

natürlich ist mir auch der Kostenaspekt bewusst. Unter welchen Umständen sich eine generelle Recherche vor jeder Anmeldung lohnt, ist ein Rechenexempel, das stark von den individuellen Gegebenheiten abhängt. Einflussfaktoren sind Anzahl der Erfindungsmeldungen, Anteil davon, die nach der Recherche ad acta gelegt werden, Kosten der Recherche, Kosten der Anmeldung (ggf. zuzüglich Erfindervergütung ...), etc. etc.

Natürlich sind da viele Daumenpeilungen dabei, und es ist auch eine Frage der Strategie (z.B. maximale Anmeldezahlen oder starke Selektion nach Qualität - irgendetwas bekommt man ja meist schon erteilt, aber der wirtschaftliche Nutzen ist dann oft nicht mehr vorhanden).

Ob diese Recherche dann intern durchgeführt wird oder ein Patentanwalt beauftragt wird, ist wieder eine Frage der Kosten, der internen Ressourcen undsoweiter. Ich sage ja auch nicht, dass das immer sinnvoll ist, aber es gibt doch genügend Fälle.

Ein anderes Beispiel ist der Einzelerfinder, der lieber ein paar hundert Euro für eine Recherche verauslagt als das Risiko einzugehen, ein paar tausend versenkt zu haben, wenn die Amtsrecherche das tödliche Dokument aufbringt. Aus diesem Grund verlangt auch z.B. das KMU-Förderprogramm des BMWi eine Recherche durch einen Patentanwalt, bevor die Förderung für die Anmeldung genehmigt wird.

Aber, um zum Ursprungsthema zu kommen, das hat alles gar nichts mit der Recherche mittels Google zu tun. Wie schon geschrieben, werden wohl nur die wenigsten Patentanwälte darauf zurückgreifen, die Erfinder/Anmelder selbst womöglich schon. Und selbstverständlich wird Google relevanten SdT finden, und sei es nur aus Google Scholar oder Google Patents ;-)
 

Expatriot

GOLD - Mitglied
Hallo Miteinander,

also nach meiner Meinung gibt es da nicht wirklich ein Problem. Selbst wenn man Suchanfragen als öffentliche Verlautbarungen ansieht, sehe ich nicht, dass man aus der Suchanfrage eine Erfindung rekonstruieren kann.

Wie SwissPatEng schon erwähnte, ist die Recherche meist nach Stichworten konzipiert. Einer Aneinanderreihung von Sichtwörtern dürfte man wohl keine ausführbare technische Lehre entnehmen. Folglich ist aus meiner Sicht die Geheimhaltung gewahrt.

Der Aussage, dass auf die Erfindung rückgeschlossen werden könnte, kann ich nicht zustimmen. Wie sollte das aussehen? Eine Recherche liefert in der Regel eine größere Anzahl an Treffern, darunter auch meist nicht relevante Dokumente. Wie soll der Suchmachinenbetreiber oder Dritte daraus auf die Erfindung schließen?

Zudem greife ich gern auf sämtliche mir zur Verfügung stehenden Recherchetools zurück, einschließlich Google. Warum das verpönt ist, weiß ich nicht. Weshalb sollte ich mich künstlich von Informationen abschneiden, die hilfreich sein können?

Viele Grüße,
Expatriot
 
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