Den Erfinder mal auf die Kommentierung zu § 15 ArbEG hinweisen und arbeitsrechtliche Konsequenzen androhen (ist nicht so nett, aber die Verweigerung ist auch nicht so nett)..
Sonst mit den US-Anwälten mal beraten, wie hoch die Hürden tatsächlich sind, Assignment und Declaration zu "umgehen"
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