Praxis Versicherungen

franzp

GOLD - Mitglied
Hallo,

wie sieht das eigentlich aus, wenn im Arbeitsvertrag explizit stehen soll, dass man als European Patent Attorney eingestellt wird (sowohl Kanzlei als auch Industrie).

Dann wird man ja nach Bevollmächtiging evtl. den Arbeitgeber oder Mandanten (bei Kanzlei)
vertreten.

Muss hierzu eine Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen werden und falls ja welche
könnte das bei einem "nur" EP-Vertreter sein ? Oder sollte man da im Arbeitsvertrag etwas dazu
erwähnen ?
 

Blood für PMZ

*** KT-HERO ***
Hallo,

für eine Tätigkeit in einer Kanzlei gilt das allerdings im Ergebnis nicht. Wird dort ein European Patent Attorney unversichert tätig, so erlischt nach der Regelung in vielen Berufshaftpflichtversicherungsverträgen der Patentanwälte damit automatisch die Berufshaftpflichtversicherung der in der Kanzlei tätigen "normalen" Patentanwälte, zumindest teilweise. Einleuchtend, denn es ist dann einer mehr, der mit seiner Arbeit Fehler machen kann, also ein höheres Risiko für die Versicherung, die das durch "mehr Beiträge" ausgeglichen haben will. Das gleiche gilt auch für angestellte Patentassessoren in der Kanzlei. Das sollten die Kollegen allerdings wissen und zwingend eine Berufshaftpflichtversicherung des neuen Mitarbeiters verlangen.

Frohes Schaffen
Blood für PMZ
 

franzp

GOLD - Mitglied
Den Link http://patentepi.com/en/professional...formation.html habe ich mir angeschaut. Das scheint mir eher für Kanzleien gedacht zu sein, weil nach Umsätzen etc. gefragt wird.

Da wüsste ich als angestellter EPA gar nicht was ich da angeben sollte. Gibt es denn irgendeine Rechtsgrundlage aus der man ableiten könnte, dass ein angestellter EPA nicht persönlich für Fehler bei der Vertretung seines Arbeitgebers haftet, oder müsste man das explizit im Arbeitsvertrag regeln ?
 

Blood für PMZ

*** KT-HERO ***
Hallo franzp,

Du haftest natürlich im Innenverhältnis ebenso wie andere Arbeitnehmer in ihrem Arbeitsverhältnis für bestimmte Fehler, die ihnen unterlaufen. Warum sollte das für den angestellten European Patent Attorney anders sein als für einen Entwicklungsingenieur eines Automobilunternehmens? Die Details fallen ins Arbeitsrecht und ich bin im Zweifel, ob wir Dich da hier im Forum beraten dürfen. Ich nehme an, dass Du Mitglied beim VPP bist, vielleicht gibt es von da Broschüren oder Hilfestellung. Soweit ich weiß, gibt es da gelegentlich auch Veranstaltungen, die sich allgemein mit solchen Themen befassen, mit Vorträgen von Arbeitsrechtlern etc.

Frohes Schaffen
Blood für PMZ
 

franzp

GOLD - Mitglied
Hallo,

danke. Es geht mir nicht um Rechtsberatung. Mich hätte nur interessiert, ob es hier im Forum Industrie-EPA's gibt, welche irgendwelche speziellen Versicherungen abgeschlossen haben oder spezielle Formulierungen im Arbeitsvertrag haben, die auf die Tätigkeit als EPA abzielen.

Sonst ist klar die ganz normale Arbeitnehmerhaftung relevant.

Aber wenn ein EPA z.B. im Rahmen einer FTO für eine Weiterentwicklung plädiert und sich dann irgendwann herausstellt, dass ein relevantes Schutzrecht übersehen oder falsch ausgelegt wurde, dann hängt da ja evtl. mehr an Schaden dran, als wenn eine Sekretärin eine Kaffetasse fallen lässt. Das war so meine Überlegung. Das wäre vielleicht ganz interessant, wie man sich hier innerbetrieblich absichern kann, speziell wenn man innerbetrieblich schriftliche Empfehlungen erstellen soll.
 

pa-tent

*** KT-HERO ***
Zitierung des Thread-Erstellers (Zitierfunktion klappt bei mir neuerdings nicht mehr):
"Aber wenn ein EPA z.B. im Rahmen einer FTO für eine Weiterentwicklung plädiert und sich dann irgendwann herausstellt, dass ein relevantes Schutzrecht übersehen oder falsch ausgelegt wurde, dann hängt da ja evtl. mehr an Schaden dran, als wenn eine Sekretärin eine Kaffetasse fallen lässt. Das war so meine Überlegung. Das wäre vielleicht ganz interessant, wie man sich hier innerbetrieblich absichern kann, speziell wenn man innerbetrieblich schriftliche Empfehlungen erstellen soll."

Führt man diesen Gedanken zu Ende, dann müsste sich jeder angestellte Ingenieur
gegen mögliche fahrlässige Fehler bei Ausübung seiner Tätigkeit (Entwicklung, Forschung, Projektierung, firmeninterne Begutachtung) haftungsrechtlich privat
gegen seinen Arbeitgeber absichern.
Ist das tägliche Praxis? Nein.

Leitest Du Deine Überlegungen evt. aus dem Bereich der angestellten Mediziner ab?
https://www.aerzteversicherung.de/M...shaftpflicht-fuer-angestellte-Aerzte-ein-Muss
Zitat:
"Wichtig für angestellte Ärzte: Grundsätzlich haftet jeder dem Patienten gegenüber persönlich, also mit seinem Privatvermögen. Ob in einem Krankenhaus tätig, in einer Praxis oder in einem MVZ – das Haftungsrisiko hängt von der Absicherung durch den Arbeitgeber ab und inwieweit der angestellte Arzt selbst dafür gesorgt hat. "

Du wirst doch aber als angestellter European Patent Attorney nur für Deinen Arbeitgeber
tätig - Töchterunternehmen usw. mal ausgeklammert.

Interessant(er) fände ich den Versicherungsaspekt, wenn ein angestellter European Patent Attorney
nebenberuflich tätig wird und z.B. in seiner Freizeit Patentanmeldungen ausarbeitet
(sofern der Arbeitsvertrag dies überhaupt gestattet).
Soweit mir bekannt (ich lasse mich gerne eines besseren belehren), wäre dann im Gegensatz zum
deutschen PA die individuelle Vereinbarung eines Haftungsaussschlusses möglich.
 

Blood für PMZ

*** KT-HERO ***
Hallo,

da sind sicherlich einige User hier im Forum, die Kenntnisse von derartigen Formulierungen haben, da dürftest Du ganz richtig vermuten. Allerdings lässt sich aus diesen Formulierungen häufig ein Rückschluss auf den entsprechenden Arbeitgeber schließen, und das hat sicherlich mancher nicht so gern.

Da so ziemlich jeder angestellte Patentassessor, Patentingenieur, European Patent Attorney etc. vor diesem Problem steht und nun wirklich jeder in der Branche schon aus Selbstschutz eine Berufshaftpflichtversicherung haben sollte, wäre meine Empfehlung daher nochmals der VPP. Dort dürfte man mehrere Anbieter kennen. Übrigens sollte imho auch der Arbeitgeber eine solche Übung ganz sinnvoll finden, denn im Schadensfall dürfte es immer ergiebiger sein, mit einer Versicherung zu verhandeln, als mit einem Mitarbeiter, der sich sowieso gerade einen neuen Job sucht, weil ihn in der Firma nun niemand mehr irgendetwas fragen will....

Frohes Schaffen
Blood für PMZ
 
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