US Honorar Erwiderung US-Prüfungsbescheid

Patentknecht

SILBER - Mitglied
Wie hoch ist typischerweise das Honorar eines Patentanwaltes für die Erwiderung eines Prüfungsbescheides zu einer beim USPTO einggereichten Patentanmeldung?
 

silvio_h

GOLD - Mitglied
Deine Frage bezieht sich auf
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Ich nehme mal an, du meinst 3. Dann kommt es natürlich auf den Umfang des Bescheides, die Anzahl der Entgegenhaltungen, die Art (Kniffligkeit) der Entgegenhaltungen usw. an. Aber üblicherweise einem Mandanten abrechenbar sind wohl ca. 2-3 Stunden, in komplizierteren Fällen vielleicht 4 Stunden, in der Höhe dann abhängig vom Stundensatz.

VG
 
Zuletzt bearbeitet:

pa-tent

*** KT-HERO ***
Ich kann nur ganz dringend raten, in einem ÖFFENTLICHEN Forum keinerlei
Abrechnungsfragen und Arbeitsmodalitäten (Wer beauftragt wen? Wer erledigt
die Arbeit? Wer rechnet wie ab?) zu diskutieren - insbesondere wenn Leistungen Dritter
betroffen sein könnten.

Es lesen nämlich auch andere Parteien mit, an die man zunächst garnicht denkt.
Konkret: das FA. Weitere Details sind Patentanwälten über Kammerrundschreiben
und Seminare bekannt (siehe Kommentar von BloodforPMZ weiter unten) und
sollten keinesfalls in einem öffentlichen Forum unter anonymen Usern diskutiert werden.
Wie schon von BloodforPMZ angeregt: mündlich in der Kaffeepause bei einem
Seminar oder bei der Kammerversammlung (die übrigens eine nicht-öffentliche
Veranstaltung ist) gerne, aber bitte nicht in diesem Forum.

Zudem sollte man sich auch mal fragen, warum überhaupt in diesem Forum eine derartige
Frage gestellt wird. Ein echter Kandidat dürfte die gestellte Frage sicherlich
von seinem Ausbilder beantwortet bekommen. Ein abrechnungsunsicherer Junggründer-PA
sollte das individuell mit seinen Mandanten regeln können. Ein kostenminimierender
Mandant, der sich gerade über die Rechnung seines PA ärgert, könnte durchaus auch mal
in einem öffentlichen Forum eine derartige Frage stellen. Für die anscheinende Sachkenntnis
zwecks Fragestellung reicht schon der Text auf der Rechnung seines inländischen PA.
 
Zuletzt bearbeitet:

Patentknecht

SILBER - Mitglied
Herzlichen Dank für die Antwort.

Ich meine 2., d.h. der Mandant instruiert die US-Patentanwälte auf Basis des Prüfungsbescheides. Evt. ist noch ein Patentanwalt in DE zwischengeschaltet.

Vermutlich rechnen die US-Patentanwälte auch noch eine Kommentierung des Prüfungsbescheides ab. Ich schätze deren Stundensatz der US-Patentanwälte auf 200-300 $.
 

pa-tent

*** KT-HERO ***
Sorry, Patentknecht,
aber schon das von Dir erwähnte Gesamtkonstrukt (Mandant beauftragt US-Anwalt;
eventuell ist noch ein DE-PA dazwischengeschaltet) lässt bei mir sämtliche Alarmglocken
klingen.

Wer hier mit Sachkenntnis öffentlich antwortet, schadet dem Berufsstand!

Auch die von Dir genannten Stundenlöhne von US-Anwälten sind wohl eher
als Witz aufzufassen. Wenn Du die Abrechnungsstrukturen in US-Kanzleien kennen
würdest, dann wüsstest Du auch warum.

Ganz grobe Antwort: Ich rechne für Arbeiten, die unter die Überschrift
"Bescheidserwiderung" anfallen, zwischen 0,5 und 12 Stunden ab, zu einem
marktüblichen Stundensatz.
 

silvio_h

GOLD - Mitglied
Hallo nochmal,

aufgrund einer gewissen Bitte habe ich meinen Beitrag oben editiert. Da ich selbst seit geraumer Zeit nicht mehr in Kanzleien tätig bin und es so bald auch nicht wieder vorhabe, kannte ich den Aspekt bzgl. FA nicht, aber er ist mir auch ein wenig schleierhaft.

M.E. habe ich lediglich Standards widergegeben, die bei einer Rechnungs- oder Steuerprüfung in einem beliebigen Unternehmen mit Patentabteilung oder einer beliebigen PA- (oder auch RA-)Kanzlei auch sofort ins Auge springen sollten.

Ich lerne aber gerne dazu und freue mich über PNs, inwiefern diese Standardpraxis Einfluss auf den Status des Berufsstandes haben soll.

VG
 

Blood für PMZ

*** KT-HERO ***
Hallo,

ein sehr heißes Thema, da kann ich pa-tent bestätigen und seine Anregungen unterstützen. Beim Herbstseminar 2017 des Bundesverbandes gab es einen Extravortrag dazu. Und an den Stehtischen bei der nächsten Kammerversammlung geht es dann sicher weiter, möglichst mündlich.

patentknecht ist schon seit 2007 hier im Forum registriert und ist daher sicherlich kein Kandidat mehr.

Frohes Schaffen
Blood für PMZ
 

maroubra

*** KT-HERO ***
Ok, vielleicht stehe ich auch auf dem Schlauch, aber wo ist denn das Problem, wenn man die Stundensätze der US Kollegen und Durchschnittskosten der Patentverfolgung in den USA diskutiert? Der interessierte Laie hat doch sowieso schon eine erste Vorstellung davon: "teuer".


Dass man als deutscher Patentanwalt nicht ohne weiteres selbst vor dem USPTO oder US Gerichten für einen Mandanten auftritt sollte eigentlich auch kein schützenswertes Geheimnis sein, oder?
 

SwissPatEng

SILBER - Mitglied
wo ist denn das Problem, wenn man die Stundensätze der US Kollegen und Durchschnittskosten der Patentverfolgung in den USA diskutiert?

Das Problem ist, dass es leider nach wie vor PAs (bzw. ganze Kanzleien) gibt, deren Geschäftsmodell darin besteht, dass man den Mandanten "Sche**** für Gold verkauft". Damit meine ich beispielsweise die nach wie vor verbreitete Unsitte, Übersetzungen nicht durch technische Übersetzungsbüros durchführen zu lassen, sondern dafür den Auslandskollegen zu beauftragen, der dafür ein Mehrfaches abrechnet (das Modell basiert ja auf z.T. jahrzehntelangen Gegengeschäften). Gegenüber dem Mandanten behauptet man dann einfach, dass solche Übersetzungen unbedingt von einem Patentanwalt durchgeführt werden müssen (alle Patentanwälte sind ja diplomierte Übersetzer...). Dass beispielsweise die Ansprüche in den beiden anderen Amtssprachen im EPÜ reine Folklore sind und eigentliche eine durch einen Affen durchgeführte Maschinenübersetzung genügen würde, ja das vergisst man ebenfalls zu erwähnen.
Hauptsache man kann Transparenz verhindern und damit die eigenen Pfründe noch ein paar Jährchen länger sichern. Die Landung wird dann halt einfach umso härter sein...
 

Patentknecht

SILBER - Mitglied
Vielen Dank für die rege Diskussion.

An pa-tent:

Das genannte Stundenhonorar für US-Patentanwälte von 200-300 $ ist u. a. in usa-patent.de zu finden.

Einen US-Patentanwalt über einen deutschen Patentanwalt zu beauftragen ist nach meiner Erfahrung üblich.

In diesem Fall reicht typischerweise der US-Patentanwalt einen vom USPTO empfangenen Prüfungsbescheid an der deutschen Patentanwalt weiter, der eine zugehörige Kommentierung für den Mandanten erstellt. Der Mandant instruiert dann den deutschen Patentanwalt bezüglich der Erwiderung. Der deutsche Patentanwalt entwirft die Erwiderung und der US-Patentanwalt macht sie "schön" und reicht sie beim USPTO ein.
 

pa-tent

*** KT-HERO ***
Hallo marouba, Swisspatenteng (was für eine gepflegte Ausdrucksweise...) und Patentknecht:

Es geht hier überhaupt nicht um Stundensätze von US-Kollegen sondern
um Details von Beauftragungen und eine Einzelansicht eines FA.

Kammerrundschreiben-Leser wissen mehr über die Gesamtproblematik.
Wenn ich mich richtig erinnere, dann findet sich im Kammerrundschreiben auch eine
Anregung, wie mit der Problematik im Sinne des Berufsstandes umgegangen werden
sollte. Diese entspricht exakt meiner Anregung: Schweigen in öffentlichen, archivierten,
für Jedermann einsehbaren Kreisen außerhalb der Patentanschwaltschaft.
Für PatentANWÄLTE (oder Anwärter) sollten derartige Verhaltensweisen zu den Basics gehören.

Wenn ich persönlich keine Ahnung habe, dann schweige ich, frei nach Dieter Nuhr.
 

Blood für PMZ

*** KT-HERO ***
Hallo,

und um doch noch etwas zu den Kosten in den USA zu ergänzen: Auf der von Patentknecht genannten Präsenz steht auf der Seite "Kosten" links unten noch: "Stand Sept. 1996". Ein kurzer Schwenk auf die dort auch genannten Gebühren des Europäischen Patentamtes lässt "1996" auch durchaus richtig erscheinen.

Da hat sich auch im Übrigen offensichtlich ein Nichtfachmann mit diesem Auftritt viel Mühe gegeben und sich auch von einem Kollegenbüro aus den USA sponsern lassen, was fairerweise offen zugegeben wird. Aber als Kandidat oder sonstiger Patentmensch sollte man doch lieber anderweitige Informationsquellen heranziehen.

Warum es erforderlich sein sollte, einem seit 2007 hier registrierten Forumsteilnehmer Belehrungen zu der Frage zukommen zu lassen, wie man organisatorisch Bescheide des US-Patentamtes beantworten könnte, wird mir rätselhaft bleiben. Ebenso auch, warum er überhaupt danach fragt.

Frohes Schaffen
Blood für PMZ
 
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